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Autor Thema: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum  (Gelesen 46770 mal)

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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #15 am: 17. Oktober 2006, 16:59:15 »
@Opferlamm

Ich kann deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Wo bitte ist da eine Bereicherung? Fakt ist doch, dass durch die Umstellung, im Zeitraum Okt. 06 bis März 07, nur heizintensive Monate, anfallen.

Also tatsächlich höherer Verbrauch und damit auch höhere Abschläge bzw. alternativ gleichbleibende Abschläge auf bisherigem Niveau mit hoher Jahresabrechnung.

Abgerechnet wird aber weiterhin nach tatsächlichem Zählerstand zum Ende der Rollierperiode.

Das grösste Einsparungspotential steckt nach m.E. wirklich im Unbilligkeitseinwand, sofern die gerichtliche Überprüfung dem Verbraucher  Recht gibt - mach dich mal schlau, es lohnt sich  :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Cremer

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #16 am: 17. Oktober 2006, 21:18:50 »
Es eröffnet sich allerdings das Problem, wenn die Abschläge durch die Winterperiode zu hoch angesetzt werden, dass man den Versorger einen zinslosen Kredit gewährt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #17 am: 17. Oktober 2006, 21:25:28 »
@Cremer

Dem kann allerdings entgegnet werden, dass bei einer Abrechnungsperiode von Okt. - Sept., wie bisher bei EGS üblich, und einem gezwölfteltem Abschlag, der Versorger bisher in der Heizperiode in Vorleistung getreten ist.

Die Medaille hat halt immer zwei Seiten.
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Offline Opferlamm

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #18 am: 18. Oktober 2006, 09:11:04 »
@ ruro

Na das möcht ich wohl meinen, daß EGS einen da über den Tisch zieht

Bis JETZT zahle ich einen Durchschnittsmonat, ab MÄRZ 2007 zahle ich einen Durchschnittsmonat und dazwischen wird einfach mal tatsächlich auf den entsprechenden Verbrauch abgestellt, und das ZUFÄLLIG im Winter. Das geht meines Erachtens auch über das gewährte zinslose Darlehen hinaus! Zinsloses Darlehen wäre, wenn ich dann die nächsten 6 Monate
nur den Sommerpreis bezahle!!! Aber dann kommt ja wieder die jährliche
Abrechnung.
Lieber ruro, bist Du von einem Energiekonzern oder kannst Du dieser Logik nicht folgen? Das SELTSAME ist nämlich auch, daß sie durch die Rollierung ja alles entzerren wollen auf verschiedene Monate, aber KOMISCHERSWEISE jeder, den ich kenne, von Oktober auf März fällt, also hochpreisige Wintermonate zahlen muß? Wie hätte EGS wohl reagiert, wenn ich jemand gekommen wäre und gesagt hätte "Zieht mich bitte von März auf Oktober und verlangt nur den "Sommerpreis"???
Rausgeschmissen und ausgelacht hätten sie ihn - und jetzt machen sie das gleiche mit uns, und es soll OK sein?
AUßERDEM
Meine alleinerziehende Nachbarin muß statt bisher 153 Euro nun im Winter 282 Euro (!!!) zahlen. Wollen die die Leute in den Ruin treiben? Sie weiß wirklich nicht, wie sie das stemmen soll? Über 550 "Mark" im Monat, nur für Heizen! Da kann man bei uns schon 1 Monat Miete bezahlen inkl. Heizen (falls Ölheizung, und nicht EGS-Abzocker).

Aber so langsam kapieren die Leute, was abgeht und ich denke, auf EGS werden in den nächsten Wochen zehntausende Beschwerden (oder mehr)
zukommen, dabei wollten sie doch den Verwaltungsaufwand im Herbst entzerren, *lach*

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #19 am: 18. Oktober 2006, 18:36:14 »
@ Opferlamm

Den Puck immer schön flach halten  :wink:

Jawohl, ich bin bei einem Energiekonzern, genauer gesagt bei Erdgas Schwaben - als Kunde und Preisrebell  :lol:

Und trotzdem kann ich deiner Logik nicht folgen:

Angenommen, du hast folgenden Verbrauch in €/Monat:

Okt....... 60
Nov.......80
Dez.....120
Jan......120
Feb......120
Mrz........80
Apr........60
Mai........40
Jun........40
Jul.........40
Aug.......40
Sep.......40

Dann ergibt das nach bisheriger Berechnung bei Gesamt 840 € einen monatlichen Abschlag von 70 €.

Bei der Umstellung auf das rollierende System, ergibt sich für das Übergangsjahr: nur die Monate Okt - März = 580 € : 6 = 96,66 € monatlicher Abschlag.

Danach ist der Abrechnungszeitraum April bis März und wir sind wieder bei den bisherigen Beträgen.

Abgerechnet wird nach tatsächlichem Verbrauch.

Die wollen die Leute auch nicht in den Ruin treiben, sondern wollen Bares für die zur Verfügung gestellte Energie.

Womit wir wieder bei der Frage wären: Ist der Preis angemessen?

Daran solltest du mal ein paar Gedanken verschwenden  :idea:

Kennst du deinen monatlichen Verbrauch in cbm Gas (Zähler) und in umgerechnete kWh/Monat. Bei nein, wovon ich ausgehe, solltest du dir Gedanken über eine Energiebuchführung machen.

Mit deiner bisherigen Argumentation wirst du allerdings nicht viel bewegen, leider und schade für dich.
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Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #20 am: 18. Oktober 2006, 18:46:20 »
@RuRo:
Naja, da hat Opferlamm aber schon Recht:
Die EGS verschafft sich damit eine einmalige Periode mit höheren Zahlungen, die dann später nicht mehr ausgeglichen wird, solange man Kunde bleibt und der Abrechnungszeitraum nicht wieder umgestellt wird.
Sie haben dann einfach ein paar Euro Mehreinnahmen in diesem Umstellungsjahr, wenn sie das bei allen Kunden machen. Das haben die sich von der Politik abgeschaut, da mussten heuer die Unternehmen auch wegen vorverlegung des Zahlungstermins einen kompletten Monatsbeitrag extra in die Sozialkassen zahlen.
So macht man das halt ;(
Die Frage ist nur, wie sie das mit dem Abrechnungsaufwand alles in einem Monat immer hinkriegen wollen....
ciao,
sh
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Offline Opferlamm

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #21 am: 18. Oktober 2006, 19:38:06 »
@ruro

und... danke Superhaase!

Endlich jemand, der das kapiert! Ruro, ich danke Dir wirklich für Deine sicher richtigen Hinweise, aber ich hoffe, durch die wenigen Worte von Superhaase hast auch Du es endlich kapiert, um was es geht
Es wird einfach eine Hochpreisphase eingeführt, davor und danach bleibt alles gleich. EGS verschafft sich damit einen Geldvorteil, wie gesagt in meinem Fall einfach mal schlappe 500 Euro. Dieses Geld bekommt man nie wieder zurück, verstanden?
Ich glaube nicht, daß dies die Kunden mit sich machen lassen, die meisten kapieren das jetzt erst so langsam (so wie vielleicht auch Du jetzt   lol
Werde aber natürlich trotzdem SEHR GUT über Deine sonstigen Tipps nachdenken, meine Kampfeslust ist geweckt! Habe heute nämlich einen Anruf (leider auf AB, nicht persönlich) bekommen, in dem EGS anbietet, niedrigere Abschlagszahlungen zu verlangen, dafür eine höhere Endrechnung im März, wobei sie dann wieder so "großzügig" wären, den Fehlbetrag mir 6 Monate lang in den Sommermonaten draufzuschlagen!
Damit haben sie endgültig bewiesen, dass sie mehr verlangen, als erlaubt.
Das hat nix mehr mit Zinsvorteil zu tun, sondern mit Extrakohle!
Leute, erhebt euch dagegen!!!

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #22 am: 18. Oktober 2006, 20:08:15 »
@Opferlamm

Ich kann dir immer noch nicht folgen und dem Superhasen auch nicht, aber darüber braucht ihr euch keinen Kopf machen  :D

Eure Denkweise ist mir schon deshalb völlig fremd, weil wir unabhängig von Systemumstellung oder nicht, nur noch das an EGS monatlich abführen, was wir auch tatsächlich verbrauchen. Wir nehmen es in Kauf, dass die Monate Okt. bis März kostenintensiver sind, wenn auch mit deutlich niedrigerem Verbrauchspreis als bei euch. Das ist in meinen Augen konsequentes Handeln, denn so sind wir gegen evtl. noch anstehende Preiserhöhungen in der Hochheizphase gewappnet und können jeden Schritt belegen. Dies dürfte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit EGS schon mal einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Ich hab auch nichts von Zinsen oder zinslosem Darlehen geschrieben, das kam von jemand anderem.

Ansonsten ist jeder seines Glückes Schmied

Meine Frage nach deinen Monatswerten ist auch offen geblieben, wie schauts damit aus, nicht vorhanden oder geheim?
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Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #23 am: 18. Oktober 2006, 20:28:07 »
Zitat von: \"Opferlamm\"
EGS verschafft sich damit einen Geldvorteil, wie gesagt in meinem Fall einfach mal schlappe 500 Euro. Dieses Geld bekommt man nie wieder zurück, verstanden?


Nee, das stimmt nun aber nicht:
Du "kriegst das Geld dann wieder", wenn Du den Vertrag beendest, z.B. wegen Umzug oder wegen Versorgerwechsel. Dann gibt es eine Schlussabrechnung, bei der sich alles wieder ausgleicht (sofern nicht noch eine §315-Geschichte offen ist und die EGS dann eine evtl. sich ergebende Rückzahlung mit ihren offenen Forderungen verrechnet).

ciao,
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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #24 am: 18. Oktober 2006, 20:38:30 »
@superhaase

 :lol: Versorgerwechsel, ich schmeiss mich weg  :lol:

Geht das in München, wäre mir neu. Hier (Schwaben) gehts definitiv nicht.
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Offline superhaase

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« Antwort #25 am: 18. Oktober 2006, 20:42:06 »
@RuRo:

Nee, in München nicht, aber in z.B. Berlin solls schon möglich sein, hab ich gehört. Außerdem wird es ja wohl hoffentlich irgendwann mal überall möglich werden ... die Hoffnung stirbt zuletzt ;)

ciao,
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Offline RuRo

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« Antwort #26 am: 18. Oktober 2006, 20:49:26 »
@superhaase

Ich bin der Auffassung, dass die Möglichkeit der Versorgerwahl nicht die Lösung des Problems ist. Ich bin mit der gegenwärtigen Situation zufrieden und hoffe, dass es noch lange so bleibt.

Schau mal in den Stadt/Versorger - Bereich und schau dir an, wie es einem Forumsmitglied mit Yello-Strom ergangen ist.

Da freu ich mich direkt, dass wir Gas nur von EGS beziehen können. Da macht der Unbilligkeitseinwand doch richtig Sinn  :wink:
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Offline superhaase

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« Antwort #27 am: 18. Oktober 2006, 21:05:01 »
@RuRo:

Echter Wettbewerb würde aber mit Sicherheit zu noch niedrigeren Gaspreisen führen, da dann durch den Konkurrenzdruck alle Kostensenkungspotentiale ausgeschöpft würden. Monopolisten verschwenden immer Geld - klingt zwar komisch, is aber so - basta!
Außerdem ist deren Kontrolle immer schwierig und unvollständig.

Dazu müssen natürlich idealerweise die Netze aus den Konzernen ausgegliedert werden, damit der Wettbewerb nicht behindert werden kann.

Insofern bin ich schon ein Anhänger der Marktwirtschaft. Nur muss sie auch wirklich stattfinden.

ciao,
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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #28 am: 19. Oktober 2006, 20:46:01 »
Prima! Bin also nicht ich die Einzige, die sich über dieses Vorgehen der Erdgas Schwaben heftig aufregt:

http://www.guenzburger-zeitung.de/Home/Geld+Wirtschaft/Wirtschaftsnachrichten/sptnid,73_puid,1_arid,818295_regid,7.html

Wieso wird sowas nicht, im Sinne der Kunden, in den Sommermonaten gemacht? Mal ehrlich: Mich interessiert es echt nicht die Bohne, dass die EGS im Oktober mit Kundenanfragen überrannt wird. Steigt für mich damit der Kundenservice? Seh ich nicht so. In erster Linie muss ich mich über Abschlagszahlungen in Höhe von 508 € pro Monat aufregen, die sie von mir haben wollen.

Ich werde morgen mal die Verbraucherschutzzentrale anrufen und nachfragen, ob mal gegen diese Umstellung vorgehen kann.

LG, Conny

Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #29 am: 21. Oktober 2006, 16:15:40 »
Zitat
Ich muß daher auch genau
2/3 mehr zahlen als vorher.


Bei mir ist\'s ein PLUS von 70%.  :evil:

Irgendwie geht die Rechnung nicht auf.

 

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