Wg. Widerspruch gegen die Jahresabrechnung 2006 meines Stromversorgers bin ich am grübeln, ob nachstehende Preisan-passungsklausel im sogenannten Sondervertrag überhaupt wirksam ist. Ich zitiere:
".....behält sich vor, bei Änderungen der Marktverhältnisse die in der Produktbeschreibung genannten Preise anzupassen. Preisänderungen wird
..... durch öffentliche Bekanntgabe rechtzeitig vorher ankündigen. Bei markbedingten Preisanpassungen haben Sie das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe zu kündigen."
Danach folgt eine Auflistung, wa sich alles ändern kann, z.B. Belastungen aus EEG,KWK-Gesetz, Änderungen durch Steuern im CO2-Bereich,Übertragung, Durchleitung, Netznutzung, Verteilung, Beschaffung, Belastungen aus dem Emissionshandel usw.
Selbstverständlich habe ich darübe im Forum viel (vielleicht noch nicht alles) gelesen. Mir ist auch klar, dass letzendlich ein Gericht über die Un- bzw. -Wirksamkeit entscheiden muss. Ich glaube aber, dass im Forum viele Mitstreiter mit dieser Frage konfrontiert sind/werden. Auch sind bekanntlich engagierte Juristen vertreten, die bestimmt aus Ihrer Erfahrung und Ihrem Wissen eine Aussage zur obigen Klausel machen können, die explizit in meinem Vertrag enthalten ist (und wahrscheinlich in anderen Verträgen gleich-oder ähnlich lautend).
In freudiger Erwartung von Antworten
grüsst pegasus