Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgasimportpreise Entwicklung  (Gelesen 118673 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« am: 27. September 2006, 18:06:45 »
Im Juli 2006 lag der Erdgasimportpreis, durchschnittlicher Gaspreis an der deutschen Grenze bei 2,15 Cent/ kWh (netto):

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/energie,did=157804,render=renderPrint.html

Im Mai 2003 waren es 1,30 Cent/ kWh (netto):

http://www.vng.de/content/pdf-erdgasmarkt/hel_gasimportpreise.pdf

Die Erdgasimportpreise können aufgrund einer weltweit gestiegenen Energienachfrage nicht schneller gesteiegen sein. als die Erdgasimportpreise.

Diese betrugen:

Mai 2003    1,30 Cent/ kWh
Mai 2005    1,45 Cent/ kWh
November 2005 1,88 Cent/ kWh
Januar 2006   1,94 Cent/ kWh
Juli 2006      2,15 Cent/ kWh


http://www.ewe.de/ewe_5732.php


http://www.bmwi.bund.de/BMWi/Navigation/Presse/tagesnachrichten,did=62664,render=renderPrint.html

http://www.bmwi.bund.de/Navigation/root,did=100424,render=renderPrint.html

Bei wem der Gaspreis schneller gestiegen ist, der hat allen Grund kritisch zu sein und die Begründungen zu bezweifeln.

Weitere Infos:

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energiestatistiken/energiestatistiken.html


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline dattelner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 61
  • Karma: +0/-0
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #1 am: 27. September 2006, 20:17:37 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
I
Die Erdgasimportpreise können aufgrund einer weltweit gestiegenen Energienachfrage nicht schneller gesteiegen sein. als die Erdgasimportpreise.

Bei wem der Gaspreis schneller gestiegen ist, der hat allen Grund kritisch zu sein und die Begründungen zu bezweifeln.


Hallo Herr Fricke,
den ersten Satz verstehe ich nun absolut nicht.
Beim 2. Satz: Meinen Sie "schneller" oder "höher"? Wenn ich mich richtig an die Preiserhöhungen der RWE erinnere, haben die im Prinzip ihre Gaspreise prozentual um die Werte erhöht, die annähernd der prozentualen Steigerung der von Ihnen angeführten Grenzübergangspreise entspricht. Klar, damit haben sie prozentual auch ihren Gewinnanteil und die anderen Kostenfaktoren einfach gleich miterhöht. Also habe ich hier keinen schnelleren, sondern einen höheren Gaspreisanstieg.
Oder absolut gesehen: Anstatt die Kostensteigerung (von 2004 auf 2006) von ca. 0,9cent/kWh+MwSt auf den Kunden umzulegen, hat man eine Preissteigerung durch die prozentuale Methode von gut 2,7cent/kWh (in meinem Tarif) vorgenommen.
Ist es das, was Sie hier meinten?

MfG

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #2 am: 28. September 2006, 14:21:31 »
@dattelner

Da habe ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt:

Die Erdgasbezugskosten können infolge einer weltweit steigenden Energienachfrage (Internationale Energieagentur: insgesamt  1,7 Prozent steigende Energienachfrage jährlich bis 2030) unter regelmäßigen Umständen in absoluten Beträgen (!) nicht schneller gestiegen sein als die Erdgasimportpreise in selber Zeit.

Denn wenn die Erdgasbezugskosten schneller steigen würden (in absoluten Beträgen !!!) als die Erdgasimportpreise, also die durchschnittlichen Gaspreise an der deutschen Grenze, dann müsste in der Lieferkette jemand (Importeur/ Ferngasgesellschaft) seinen Gewinnanteil am Preis unbillig erhöht haben, was ein zur preisgünstigen/ effizienten Versorgung gesetzlich verpflichteter Gasversorger gerade nicht hinnehmen darf (für die Billigkeitskontrolle von Vorlieferantenpreisen der Energieversorger siehe schon BGH, NJW- RR 1992, 183 ff.).


Ich hoffe, dass es nun verständlicher geworden ist.

In absoluten Beträgen können und dürfen die Bezugskosten und mit ihnen die Endverbraucherpreise weder schneller noch höher gestiegen sein als die Erdgasimportpreise.

Vergessen Sie Prozentbetrachtungen !!!

In welcher Höhe die Erdgasbezugskosten des Versorgers liegen, weiß man schon nicht. Man kann aber nach den o.g. Prämissen sagen, wie sich diese lediglich erhöht haben können.

Übrigends:

Das Erdgas, welches in der Heizperiode 2004/2005 zum Verbraucher fand, wurde natürlich bereits über die Sommermonate 2004 nach Deutschland importiert, so dass der Preis beim Import dieses Gases unterhalb der Erdgasimportpreise im Mai 2005 gelegen haben muss, mithin auch unterhalb der Erdgasimportpreise im Mai 2003.

Dieses Gas wurde also billiger importiert, so dass kein Grund ersichtlich ist, weshalb man es teurer verkaufen wollte.

Das habe ich mir nicht ausgedacht.

Es entspricht der Praxis der Importeuere wie VNG Leipzig:

http://www.vng.de/content/deutsch/Leistungen/index.html

http://www.vng.de/Internet/Speicherung/index.html

Es wird nicht etwa im Winter viel Gas abgesetzt und ebenso importiert, im Sommer hingegen wenig Gas. Der Erdgasimport erfolgt vielmehr kontinuierlich und das im Sommer importierte Erdgas gelangt in Speicher, aus denen es im folgenden Winter geliefert wird.

Wenn der Groschen fällt....

Für die Preiserhöhungen vor dem Mai 2005 gibt es mithin keine sachliche Rechtfertigung. Zudem sollen ja auch noch die Netzentgelte zu hoch angesetzt sein. Der BGW spricht von verfügten Senkungen um bis zu 50 Prozent:

http://www.bgw.de/article_2006_8_30.html

Diese wären noch einmal gegenzurechnen:

Die Preise hätten also gesenkt statt erhöht werden müssen.

Ich hoffe, bei meiner Überlegung nicht gegen elementare Denkgesetze verstoßen zu haben.

Insbesondere der BGW hat bisher gar nicht erst den Versuch angestellt, diese Fakten zu widerlegen. Wenn die Rede darauf kam, wurde immer nur abgewiegelt.

Es gibt keine schlüssige Erklärung für den Standpunkt des BGW.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #3 am: 12. November 2006, 19:13:37 »
Die Preisentwicklung der Erdgasimportpreise:

http://www.bgw.de/presse/pressegrafiken/erdgas-pressegrafiken/resource_2006_1_24_10.html

http://www.vng.de/content/pdf-erdgasmarkt/hel_gasimportpreise.pdf

Die E.ON Ruhrgas- Prognose ab 2005:

http://www.eon-special.com/special/de/7146.jsp

Die Verbraucherpreise sollten nicht stärker gestiegen sein, wenn niemand in der Lieferkette einen zusätzlichen Gewinn erzielt hat.

Viele Gasversorger hatten die Talfahrt der Erdgasimportpreise zwischen Mai 2003 und November 2004 nicht an ihre Kunden weitergegeben, sondern so getan, als seien die Erdgasimportpreise aufgrund der weltweit gestiegenen Energienachfrage nur gestiegen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2006, 22:07:21 »
Betrachtet man das Maximum der Erdgasimportpreise eim Juli 2006 bei 2,15 Cent/ kWh wird wohl deutlich, dass die E.ON- Prognose über die Preisentwicklung 2006 nicht eingetreten ist.

E.ON war wohl von weit höheren Preisen ausgegangen:

http://www.eon-special.com/special/de/7146.jsp

Siehe auch hier:

http://www.e-control.at/portal/page/portal/ECONTROL_HOME/PRESS/PRESSEAUSSENDUNGEN/2004/PA%2019-11%20GASPREISERH%C3%96HUNGEN.PDF

Achtung, hier lesen:


http://www.bafa.de/1/de/download/pdf/publikationen/energie_erdgas_ermittlung_preis.pdf

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #5 am: 11. Januar 2007, 13:46:24 »
Die weitere Entwicklung:

http://www.energate.de/news/87228

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #6 am: 22. Januar 2007, 13:58:51 »
Eine unbillige Gaspreisgestaltung lässt sich nachweisen:

In der Bundestags-Drucksache 15/1510 vom 01.09.2003 auf Seite 22 re. Sp. zu den Gaspreisen wird ausgeführt, dass der Abstand der Haushalts- und Industriekundenpreise (nach der halbjährlich erhobenen Eurostat- Statistik) zu den durchschnittlichen Importpreisen (nach der Statistik des BAFA) im Prinzip seit 1998 unverändert war.

Es besteht also ein umittelberer Zusammenhang zwischen der Erdgasimportpreisen und den Haushaltskundenpreisen, der von den Gasversorgungsunternehmen abgestritten wird.

In einem Schaubild III.10 auf Seite 23 der o.g. BT- Drs. ist dargestellt, dass der Abstand des Haushaltskundenpreises mit 23.260 kWh/ Jahr (ohne Steuern) in ct/ kWh von Januar 1998 bis Juli 2002 zum durchschnittlichen Grenzübergangspreis des BAFA in ct/ kWh annähernd konstant war.

Dieser annähernd konstante  Abstand betrug 1,85 ct/ kWh (= 2,6 ct/kWh - 0,75 ct/kWh per Januar 1998).

Die Größe des Abstandes (der auch den kumulierten Gewinn der einzelnen Unternehmen in der Lieferkette bis zum Verbraucher enthält) ist dabei auf die Gestaltungsmöglichkeiten im Monopolbereich zurückzuführen, sollte bei einer Preisbildung bei wirksamen Gas- zu- Gas- Wettbewerb deshalb noch geringer ausfallen. Bei wirksamen Wettbewerb fallen nämlich die Gewinne geringer aus als in einer Monopolsituation. Folglich müsste bei wirksamen Wettbewerb der Abstand zwangsläufig geringer liegen.

Dieser Abstand kann sich bei einer der Billigkeit entsprechenden Preisbildung nicht vergrößert haben.

Zu den durchschnittlichen Erdgasimportpreisen treten bis zu den abgaben- und steuerbereinigten Verkaufspreisen nur die Netzkosten für den Transport des Gases von der deutschen Grenze zum Verbraucher hinzu. Auch weitere Kosten ändern sich nicht. Gewinne der Gaswirtschaft sollen gerade nicht gestiegen sein.

Dabei ist es unerheblich, welcher Gashändler das Erdgas von der deutschen Grenze bis zum Verbraucher liefert, weil die Netzkosten für den Transport als Summe der Netzentgelte für alle Gashändler gleich sind.

Die Netzkosten für den Transport werden nun für die Ferngasgesellschaften und die Verteilunternehmen nach der GasNEV erstmals staatlich reguliert und werden dabei gegenüber dem unkontrollierten Monopolzeiten abgesenkt.

Mithin müsste sich der o. g. Abstand zwischen den Haushaltspreisen und den Erdgasimportpreisen sogar verringern.

Der Abstand der steuer- und abgabenbereinigten Haushaltspreise (unter Berücksichtigung der Grund- und Arbeitspreise in ct/ kwh) zu den vom BAFA monatlich veröffentlichten  durchschnittlichen Erdgasimportpreisen
ist somit ein hinreichender Indikator, um eine Unbilligkeit der Preisgestaltung von Gasversorgungsunternehmen nachzuweisen.

Der Abstand darf sich gerade nicht vergrößert haben.

Wo die steuer- und abgabenbereinigten Verbraucherpreise stärker gestiegen sind als die Erdgasimportpreise in ct/ kWh liegt deshalb eine nachweisbar unbillige Preisgestaltung vor.

Dies wird die meisten Versorger betreffen, weil die Verkaufspreise fast überall stärker gestiegen sind als die Erdgasimportpreise in ct/ kWh.

Jeder Verbraucher ist in die Lage versetzt, dies selbst zu prüfen:

Von den Nettopreisen sind zur Ermittlung der aktuellen abgabenbereinigten Haushaltskundenpreisen die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/ kWh und die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV in Höhe von 0,03 ct/ kWh abzuziehen.


Jeder Verbraucher kann anhand der Verkaufspreise von 1998, 2002 und den aktuell festgelegten Preisen wie auch den veröffentlichten Erdgasimportpreisen  selbst eine entsprechende Verprobung anstellen.

Es ist einfacher, als man denkt.

Der Erdgasimportpreis ist für alle Gasversorger ein festes Datum, das sie selbst nicht beeinflussen können. Es handelt sich um den Marktpreis für die Ware Erdgas an der deutschen Grenze. Dabei ist es unerheblich, wie dieser Marktpreis zustande kommt.

Der  Marktpreis für eine Ware stellt immer einen Durchschnittspreis dar. So handelt es sich auh bei den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten HEL- Preisen um solche Durchschnittspreise.

Für die einheitliche Ware Erdgas stellt deshalb der Erdgasimportpreis den Marktpreis an der deutschen Grenze dar. Dieser ist für alle Gashändler gleich. Hinzu treten immer die Netzkosten für den Transport von der Grenze zum Verbraucher.

Diese hinzutretenden weiteren Kosten sind immer relativ fix. Sie verringern sich durch die Absenkung der Netzentgelte aufgrund der staatlichen Regulierung.

Hat sich der Abstand zwischen Haushaltskundenpreis und Erdgasimportpreis vergrößert, muss diese zusätzliche Differenz zwischen Gasversorger und Vorlieferanten aufgeteilt bei diesen  unbillig zu höheren Gewinnen geführt haben.

Dieser Zusammenhang liegt für jedes Gasversorgungsunternehmen - auch Stadtwerke - offen zu Tage, so dass Vertragsgestaltungen, die eine entsprechende Unbilligkeit zeitigen, sofort zu beenden waren, jedenfalls nicht zur Rechtfertigung erhöhter Preise gegenüber Haushaltskunden herangezogen werden können.

Der durchschnittliche Erdgasimportpreis betrug im März 2003 noch 1,30 ct/kWh, im November 2006 hingegen 2,23 ct/kWh und ist folglich zwischenzeitlich um 0,93 ct/ kWh (netto) gestiegen.

Die Haushaltspreise sind fast überall deutlich stärker gestiegen.

Fallbeispiel

Etwa bei der SpreeGas wurden die Haushaltspreise zwischen Februar 2003 und November 2006 um 1,89 ct/ kWh erhöht.

Die erste Erhöhung erfolgte dabei im Februar 2003 um 0,10 ct/ kWh, gefolgt von einer Erhöhung am 01.10.2004 um 0,25 ct/kWh, am 01.02.2005 um 0,30 ct/ kWh, am 15.08.2005 um 0,55 ct/kWh, am 15.10.06 um 0,26 ct/ kWh.

In diesem Zeitraum zwischenzeitlich gesunkene Erdgasimportpreise und ebenso gesunkene Erdgasbezugskosten um 0,20 ct/ kWh in den Jahren 2003/04 waren dabei von diesem Unternehmen nicht an Haushaltskunden weitergegeben worden.

Der durschschnittliche Erdgasimportpreis war nach dem Februar 2003 zwischenzeitlich von 1,30 ct/kWh auf 1,10 ct/kWh abgesunken. Der Importeur und Vorlieferant VNG Verbundnetz Gas AG Leipzig  hatte - wie gegenüber anderen Kunden auch- die Bezugskosten für das Unternehmen entsprechend mit zeitlicher Verzögerung im IV. Quartal 2003 um über 0,2000 ct/kWh abgesenkt. Diese Senkung wurde offensichtlich nicht an die Haushaltskunden weitergegeben.

Der Abstand zum Erdgasimportpreis vergrößerte sich so in der Zeit vom Februar 2003 bis zum November 2006 zu Lasten der Haushaltskunden um 0,96 ct/kWh.

Vergegenwärtigt man sich, dass der durchschnittliche Abstand noch im Januar 1998 gerade einmal bei 1,86 ct/ kWh lag, so wird deutlich, wie sich die Erhöhung der Differenz um 0,96 ct/ kWh auf die in den Haushaltskundenpreis einkalkulierten Gewinnanteil des Unternehmens und seines Vorlieferanten (und mittelbaren Gesellschafters VNG) ausgewirkt haben muss - Anstieg um nahezu 50 Prozent.

SpreeGas hatte bereits zum 01.01.2003 die Haushaltspreise wegen der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Erdgas von 0,34 ct/ kWh auf 0,55 ct/kWh um 0,21 ct/kWh (netto) erhöht.

Dass der Vorlieferant VNG zum Ausgleich eines Doppelbesteuerungseffekts bei den Bezugskosten regelmäßig nachträglich laufend einen Rabatt zur Tragung eines gehörigen Teils der Erdgassteuer gewährte, wurde den Haushaltskunden nicht mitgeteilt, die Preise auch nicht enstprechend gesenkt. Unter dem Strich blieb wohl auch dabei für das Unternehmen ein zusätzlicher Gewinn übrig.



Dies scheint symptomatisch für die gesamte Branche zu sein:

Es sieht so aus, als wenn die Beute zu Lasten der Haushaltskunden geteilt wird.

Offensichtlich ist auch, dass diese Unbilligkeit durch Vergrößerung des Abstandes der Haushaltskundenpreise zu den Erdgasimportpreisen signifikant einsetzte, nachdem die Gasmarktliberalisierung zum Mai 2003 absehbar war und es galt, noch vor dem Einsetzen eines Wettbewerbs auch für Haushaltskunden diese noch einmal ganz schnell weitestmöglich abzukassieren, nachdem zugleich die Preise für Industrie- und Großkunden durch die für diese eröffnete Wechselmöglichkeit unter erheblichen Wettbewerbsdruck bei einem einsetzenden Gas- zu- Gas- Wettbewerb gerieten.

Dieser Zusammnehang ist ganz offensichtlich.

Anmerkung:

Die o. g. BT- Drucksache wurde dankenswerterweise von SpreeGas zur Verfügung gestellt.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #7 am: 23. Januar 2007, 13:58:35 »
Kronzeuge Weyand vom BGW

Schließlich wurden die Gaspreiserhöhungen häufig mit den infolge einer Ölpreisbindung gestiegenen Erdgasimportpreisen begründet, insbesondere vom Branchenverband BGW Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft und dessen Geschäftsführer Herrn Martin Weyand.


Gas wird 2006 noch teurer  
18.12.2005 - Berlin (dpa) - Die Verbraucher in Deutschland müssen Anfang 2006 mit weiter steigenden Gaspreisen rechnen.

Um weitere Tarifanhebungen werde man nicht umhin kommen, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, Martin Weyand, dem «Tagesspiegel». Der Importpreis für Erdgas sei von Januar 2004 bis Oktober 2005 um 60 Prozent gestiegen. Diese Kosten müssten an die Verbraucher weitergegeben werden. Weil sich der Gaspreis am Ölpreis orientiert, sei mit keiner Entspannung zu rechnen.

Einen anderen Grund kann es tatsächlich auch gar nicht geben.


Nur und ausschließlich diese Kosten durch die veränderten Erdgasimportpreise in ct/ kWh mussten durch die Gasversorger weitergegeben werden undzwar exakt nach oben wie nach unten, da es sich bekanntlich um keine Einbahnstraße handeln soll und darf. Deshalb darf der Abstand zwischen den Erdgasimportpreisen und den Haushaltskundenpreisen sich gerade nicht vergrößert haben.


Die Aussage des BGW ist also vollkommen korrekt. Man muss sie nur inhaltlich richtig verstehen.



Die oft beschworene Ölpreisbindung aufgrund der langfristigen Importverträge zwischen den Förderländern und den Importeuren wird nämlich im durchschnittlichen Erdgasimportpreis bereits vollständig abgebildet, so dass diese Ölpreisbindung keinen weitergehenden Anstieg bei den Kosten als bei den der durchschnittlichen Erdgasimportpreise rechtfertigen kann.


Die Erdgasimportpreise bewegen sich überhaupt nur wegen dieser Ölpreisbindung, ohne dass es darauf ankäme, an welche Ölsorten etc. dabei konkret wie gekoppelt wäre.


Der Zeuge Weyand, zu laden über die Anschrift des BGW, sollte in keinem Gerichtsverfahren fehlen und deshalb für diese Tatsachen immer als Zeuge benannt werden, als er die Aussagen bestätigen kann und  unter Eid zu Protokoll geben kann, dass er und der Verband es nicht besser wissen:

http://www.bgw.de/bgw/organisation/zentralbereiche/energiepolitik_im_organigramm/article_2004_9_29_23.html


Weil man die Ölpreisbindung auch auf Verbraucherseite anscheinend nie richtig verstanden hat, geht auch diese Kritik eigentlich an der Sache vorbei, als sie einen Zusammenhang sucht, wo es aus o. g. Gründen schon gar keinen geben kann:

http://www.energienetz.de/index.php?itid=312&content_news_detail=5787&back_cont_id=4044

Nur die Erdgasimportpreise sind bezugsseitig an Ölpreise gekoppelt und somit entsprechend die Bezugskosten, nicht aber die Verbraucherpreise. Letzteres würde aber eine absatzseitige Kopplung voraussetzen, die schon niemand behauptet hat.

Nur die Erdgasimportpreise sind im o. g. Umfange durch Ölpreise beeinflusst. Nur insoweit besteht überhaupt ein Zusammenhang.

Die Ölpreisbindung der Gaspreise ist deshalb keine Mär, sondern eine Tatsache. Die bestehende Ölpreisbindung der Gaspreise kann allerdings nicht zur Rechtfertigung der Preiserhöhungen herangezogen werden, welche die Gaswirtschaft  gegenüber HuK- Kunden festgelegt hat.

Die Begründung dafür, dass die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt sind, liegt aber nicht darin, dass sich die Erdgaspreise nicht wie die HEL- Notierungen entwickelt haben, sondern darin, dass sie sich nicht allein wie die Erdgasimportpreise entwickelt haben, den entsprechenden Abstand jederzeit wahrten.

Insoweit wird oft einem  Phantom "Ölpreisbindung" nachgejagt. Und diese Jagd muss dann halbwegs komisch anmuten.

In Importverträgen ist eine HEL- Bindung schon nicht vereinbart, vielmehr Indexierungen auf verschiedenste Rohölnotierungen wie IPE Brent, WTI, aber auch Kohle usw. usf., die mit den HEL- Notierungen allesamt überhaupt nichts zu tun haben und mit diesen nicht verwechselt werden dürfen.

Wenn von Verbraucherseite deshalb mit HEL- Notierungen argumentiert wurde, wies der BGW zuweilen darauf hin, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen könne-  nicht ganz zu unrecht, wie man woh nach alldem zugestehen muss.

Offline Schöfthaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 123
  • Karma: +0/-0
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #8 am: 23. Januar 2007, 22:29:06 »
@RR-E-ft:

Die Erdgasimportpreise sind an die Ölpreisentwicklung gekoppelt. Zu dieser Kopplung kann man stehen wie man will. Sollte man diese Kopplung anerkennen, dann sollten sich die Haushaltspreise für Erdgas netto tatsächlich nur wie von Ihnen dargelegt um den Absolutbetrag der Importpreisanpassung verändern.

Nun hat sich die Gaswirtschaft in frühen Jahren aber wohl offenbar einen tollen Schachzug überlegt:
Sie gibt nicht nur diese Importpreisanpassung in c/kWh weiter, sondern sie steigert zunächst mal den Importpreis um die diversen Handelsspannen und Gewinne der gesamten Gasverteilungs-Handelskette und um Netzkosten, Abgaben, etc. bis zu den Lieferanten der Stadtwerke und wendet dann (privatwirtschaftlich vereinbart) im letzten Schritt zur Ermittlung des Gasbezugspreis unserer lokalen Versorger auf den deutlich höheren Handelspreis eine HEL-Kopplungsformel an - das führt notwendigerweise zu deutlich höheren Gaspreisanhebungen in c/kWh als es noch beim Handel an der Grenze der Fall ist.

Die RheinEnergie AG beispielsweise erklärt dies auf ihrer Seite http://www.rheinenergie.com/lang/de/produkte/gas/faq.php so:
Zitat
Welchen Einfluss hat der „Grenzübergangspreis“ oder Importpreis auf die Gaspreise für Endkunden?
Der Erdgasimportpreis (auch Grenzübergangspreis genannt) für den deutschen Gasmarkt ist ein rückwirkend gebildeter statistischer Durchschnittspreis aller Importe von Erdgas in das Bundesgebiet.
Der Grenzübergangspreis zeigt den Wert einer Ware an der deutschen Grenze. Nicht enthalten sind die deutsche Erdgassteuer, die an die Kommunen abzuführende Konzessionsabgabe und die Erwerbssteuer bei Lieferungen aus EU-Ländern beziehungsweise die Einfuhrumsatzsteuer bei Zugängen aus Drittländern.
Die Erhebung für diese Statistik erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung zu den tatsächlichen Preisen und wird vom Statistischen Bundesamt beziehungsweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (auch BAFA genannt) veröffentlicht. Ein Vergleich aktueller Erdgaspreise mit dem „historischen“ Grenzübergangspreis hat den Nachteil, dass die veröffentlichten Zahlen der Importpreise immer nur vergangenheitsbezogen sind. Diese Importstatistik des Bundesamtes ist somit kein Preismaßstab für die Gasversorger und Gas-Endverbraucher.
Unser Erdgasbezugspreis, den unser Lieferant uns gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung stellt, hat keinen von uns beeinflussbaren Zusammenhang mit dem Erdgasimportpreis.
Das heißt: Die Entwicklung des Grenzübergangspreises ist für unsere Einkaufskonditionen und somit auch für unsere Verkaufspreise ohne Wirkung. Hier ist die Bezugsgröße für die Preiskalkulation nach wie vor der Heizölpreis aufgrund der branchenüblichen und vertraglichen Ölpreisbindung.

Habe ich das richtig verstanden? Wird hier nicht die Ursache der überhöhten Gewinne der großen Erdgasverteiler schamlos offengelegt? Kennen Sie die Formel für die Erdgas-HEL-Kopplung in den Belieferungsverträgen der Stadtwerke (die ja dann auch noch eine weitere Handelsspanne zum Endverbraucher draufsatteln) oder wird diese zwischen den einzelnen Unternehmen frei verhandelt, vor den Kunden aber verborgen? Vermutlich gibt es mindestens zwei Formeln dafür: eine für Erdölpreissteigerungen, eine für Erdölpreissenkungen ...
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
http://www.E-R-N-A.de

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #9 am: 23. Januar 2007, 22:40:28 »
@Schöfthaler,

schön in rot geschrieben:

Zitat
Unser Erdgasbezugspreis, den unser Lieferant uns gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung stellt,.....[/quote]

Ich kenne die vertraglichen Vereinbarungen Ihrer Stadtwerke und auch die meiner SWK nicht.

Da haben wir wieder das Bikinimodell. Die wichtigsten und interesanten Stellen werden immernoch verdeckt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #10 am: 24. Januar 2007, 13:31:28 »
@Schöfthaler

Alles was zwischen Erdgasimportpreis und Haushaltskundenpreis liegt (Netzkosten, Handelsspanne) sollte sich ja gerade nicht erhöht haben.

In Ostdeutschland etwa muss es egal sein, ob der Kunde direkt vom Importeur VNG oder aber dessen Kunden beliefert wird.

Würde die Versorgeung direkt durch den Importeur erfolgen, könnte dieser sich auch nur auf die gestiegenen Erdgasimportpreise berufen. Wenn er diese nicht offen legen will, muss man auf die monatlichen BAFA- Veröffentlichungen abstellen, was ohne einen Eingriff in Betriebsgeheimnisse vollkommen unproblematisch ist.

Im Übrigen konnte festgestellt werden, dass bei einzelnen Versorgern, welche vom Importeur VNG beliefert werden, die Bezugskostensenkungen im IV. Quartal 2003 und zum I. Quartal 2007 annähernd den jeweils entsprechend gesunkenen Erdgasimportpreisen in ct/ kWh ziemlich genau entsprachen.

Beispielsweise IV. Quartal 2003 - 0,2000 ct/kWh.

Das muss in der anderen Richtung ebenso der Fall sein, wenn die Ölpreisbindung funktioniert. Gerade mit dem konstanten Preisabstand wird in dem in der BT- Drs. veröffentlichten Monitoring- Bericht nachgewiesen, dass die Ölpreisbindung funktioniert. Ändert sich der Abstand funktioniert im Umkehrschluss die Ölpreisbindung gerade nicht und stellt deshalb einen Missbrauch dar.

Dies führt also zum selben Ergebnis.

Wenn eine Gasversorger einen Mechanismus vereinbart hat, der die Entwicklung der Erdgasimportpreise nicht zutreffend abbildet und deshalb den entsprechenden Abstand zu diesen nicht jederzeit wahrt, so handelt es sich um ein unternehmerisches Risiko offensichtlich schlecht ausgehandelter Bedingungen, welches wegen § 2 Abs. 1 EnWG m.E. nicht auf die Kunden abgewälzt werden darf, weil dies gerade unbillig wäre.

Es darf eben keine Vertragsgestaltung gewählt werden, die beim Importeur ganz offensichtlich zu einer Erhöhung der Handelsspanne (Marge) führt.

Soweit von den Unternehmen teilweise gar behauptet wird, eine HEL- Bindung sei bereits in den Importverträgen enthalten, ist dies eine vollkommen unbewiesene Behauptung.

Die Erdgasimportverträge stellen auf internationale Rohölnotierungen ab. Einige solcher Verträge habe ich auszugsweise gesehen. Eine HEL- Preisbindung gab es in diesen Importverträgen nicht.

Siehe auch hier Seite 40:

 http://www.energieallianz.at/presse/download_geschaeftsbericht_04_05.pdf

Alles andere würde ja auch bei genauerer Betrachtung schon keinen Sinn machen.

Alle Stadtwerke/ Regionalversorger hatten und haben die Möglichkeit, die aus Monopolzeiten herrührenden Bezugsverträge mit HEL- Preisbindung sofort zu beenden.

Sie haben ganz richtig verstanden, dass alles andere einen Missbrauch darstellt, der von den Kartellbehörden schnellstmöglich aufgegriffen werden sollte.

Ruhrgas ist nicht die Zentralbank und verfügt deshalb nicht über die Lizenz, Geld zu drucken.

Also müssen die stetig steigenden Rekordgewinne ganz offensichtlich woanders herrühren.

Der entsprechende Mechanismus (CityGate), den der Marktbeherrscher den Stadtwerken und Regionalversorgern bisher diktiern konnte, liegt offen zu Tage.

@Cremer

Zur vertraglichen Vereinbarung gehören bekanntlich immer mindestens zwei. Gezwungen hat sie dazu niemand.

Dafür, dass die Stadtwerke etwaig eine solch nachteilige vertragliche Vereinbarung eingegangen sind und sich vor allem nocht wieder aus dieser gelöst haben, können ja die Kunden nichts.

Die Stadtwerke könnten sich auch einen neuen Glaspalast hinstellen und dann sagen, ihre Allgemeinen Kosten seien dramatisch gestiegen. Ebenso könnte man allen Mitarbeitern das Gehalt mit Ölpreisbindung nach oben schrauben und dann sagen, die Personalkosten seien wegen des damit verbundenen Kamineffekts rasant gestiegen und müssten über die Preise an die Kunden abgewälzt werden.

Auch all dies wäre nicht geeignet, erhöhte Preise zu rechtfertigen.

Mit anderen Worten:

Auf eine frei vertragliche HEL- Bindung im Bezugsvertrag kommt es deshalb gar nicht an, darf es schon nicht ankommen, weil es sich dabei um ein unzulässiges Preis- und Bedingungskartell handeln würde. Manche bezeichnen so ein faktisches Kartell als branchenspezifische Vereinbarungen, was auf das selbe hinausläuft. Man will eben das Wort Kartell vermeiden.


Es muss sie also nicht interessieren, was sich unter dem Bikini befindet.


Man sollte sich auf die Aussagen des BGW beziehen, dass Gasversorger nur die Kosten wegen gestiegener Erdgasimportpreise an die Kunden weitergeben müssen.

Der Meinung bin ich - mit guten Argumenten - ja auch.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #11 am: 24. Januar 2007, 16:37:59 »
Aktuell auf der Handelsblatt Jahrestagung Energie:

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, bezeichnete den Wettbewerb im Gasmarkt ebenfalls als wenig zufrieden stellend. Sein Haus werde künftig den Druck auf die Unternehmen erhöhen, sagte er in Berlin. Auch die regionalen Gasversorger und Stadtwerke müssten sich auf der Einkaufsseite bewegen und notfalls Alternativen bei der Beschaffung prüfen. Die Zeiten seien vorbei, als die Gasunternehmen unter einem allgemeinen Verweis auf höhere Beschaffungskosten die Preise anheben konnten.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #12 am: 24. Januar 2007, 21:21:44 »
Quelle: dpa 05.01.2007

Deutsche Versorger schließen Preissteigerungen durch Gazprom aus
   
Essen/Kassel. Deutsche Energieversorger haben Spekulationen über mögliche Gaspreiserhöhungen durch den russischen Gazprom-Konzern für Deutschland zurückgewiesen. Es gebe auf Jahrzehnte ausgelegte Verträge mit Bindung an die Entwicklung der Ölpreise, betonten übereinstimmen Wingas und E.ON Ruhrgas am Mittwoch.

Die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Claudia Kemfert, hatte im „Tagesspiegel“ vor Preiserhöhungen gewarnt. „Gazprom verfolgt eine Hochpreisstrategie, die sich in Kürze auch auf unserer Gasrechnung ablesen lässt. Die Preise könnten schon 2007 steigen“, wurde sie von der Zeitung zitiert.

„Wir haben bereits im Jahr 2004 unsere Importverträge mit Gazprom bis 2030 verlängert“, sagte ein Wingas-Sprecher. Zudem sei der Gas- an den Ölpreis gekoppelt. „Das schließt natürlich nicht aus, dass ein steigender Ölpreis auch einmal Gas verteuern könnte. Aber das liegt weder in unserer Macht noch in der von Gazprom.“ Die Kasseler Wingas ist ein Tochterunternehmen der BASF-Tochter Wintershall und des Gazprom-Konzerns.
 
Gazprom sei an Lieferverträge bis 2036 gebunden, in denen der Preis an die Entwicklung auf dem Öl-Weltmarkt gekoppelt sei, sagte auch E.ON-Ruhrgas-Sprecherin Tatjana Dreyer. Da die Ölpreise zurzeit sinken würden, müsste Gazprom den Lieferpreis an E.ON Ruhrgas eher senken als erhöhen. Das gleiche gelte für die Verbraucherpreise.
Erst zum Jahreswechsel hatte Gazprom in harter Manier eine Verdoppelung des Gaspreises für Weißrussland durchgesetzt. Zuvor waren die Preise bereits für die Ukraine und Georgien drastisch erhöht worden. Allerdings lagen die bisherigen Tarife für diese Nachfolgestaaten der Sowjetunion deutlich unter den Weltmarktpreisen, die deutsche Abnehmer bezahlen müssen.

Auch der ostdeutsche Gas-Großhändler VNG schließt Preiserhöhungen für russisches Erdgas aus. Der Vorstandsvorsitzende der Verbundnetz Gas AG (VNG/Leipzig) Klaus-Ewald Holst verwies auf langfristige Verträge sowohl mit russischen als auch mit norwegischen und deutschen Lieferanten. „Diese langfristigen Abkommen sind die Grundlage einer sicheren Erdgasversorgung und sie garantieren uns faire Preise. Über die Ölpreisbindung haben wir feste Regeln, die dafür sorgen, dass nicht ein Vertragspartner einseitig Preise willkürlich verändern kann“, betonte Holst.




HEL Rheinschiene ist bekanntlich kein Öl- Weltmarktpreis.


Dass es sich dabei um internationale Weltmarktpreise handeln könnte, glauben allenfalls unbedarfte Mitarbeiter bei kleinen, provinziellen Gasversorgern, deren Chefs vielleicht schon einmal eine Bohrinsel besichtigt haben und nun denken, sie würden Erdgas auf einem Weltmarkt einkaufen.....

Die Welt ist voller Irrtümer, vor allem für Leute, die das Gas nicht international einkaufen, sondern lediglich an das Volk verteilen.

Wie die Ölpreisbindung funktioniert, steht alleweil in der Zeitung. Man muss es nur aufmerksam lesen, auch als Einkaufsleiter eines Stadtwerks.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #13 am: 25. Januar 2007, 13:30:24 »
Binsenweisheit:

Davon, dass die Importeure E.ON Ruhrgas, VNG und Wingas durch die Ölpreisbindung in den langfristigen Importverträgen für sich jederzeit faire Preise gesichert haben, haben alle anderen noch nichts, wenn diese fairen Preise nicht ebenso in der Lieferkette fair weitergegeben werden. Sonst haben die Importeure eben nur an sich gedacht. Das wäre dann unfair aus Sicht der Kunden bzw. unglaublich erfolgreich aus der Sicht der Unternehmen.

Die genannte ("internationale") Ölpreisbindung wird aber überhaupt nicht in der Lieferkette weitergegeben und das wissen eigentlich alle in der Branche.

Vielmehr wird bisher eine (bzw. mehrere) vollkommen andere Ölpreisbindung kreiirt, die in der weiteren Lieferkette zur Anwendung kommt und mit der ersteren Ölpreisbindung, die noch zu fairen Preisen führen sollte, gar nichts mehr direkt zu tun hat.

Diese andere ("deutsche") Ölpreisbindung erweist sich als wahre Goldgrube, in welche die Kunden bei den Jahresverbrauchsabrechnungen fallen müssen.

Dabei geht es auch anders:

Die Ölpreisbindung in den Importverträgen lässt sich einfach wie zutreffend in den Bezugsverträgen auch der Regionalversorger und Stadtwerke weitergeben.

Hierzu dürfen die Bezugspreise des Lieferanten nicht auf die vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichten HEL- Notierungen für leichtes Heizöl indexiert werden, sondern auf die monatlich vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise, was ebenso möglich ist bei nachträglicher, quartalsweiser Anpassung mit Preisgleitklausel.

Dabei darf nur der Teil der Bezugspreise indexiert werden, der auf die eigentliche Gasbeschaffung, also den Brennstoff, entfällt, nicht auch der Teil, der auf die Transportkosten - also die Netzentgelte und den Gewinn des Zwischenhändlers  entfällt.

Dann könnte auch nur die Preisentwicklung auf einem maßgeblichen (internationalen) Erdgasmarkt bei den Haushaltskunden ankommen.

Das ist so simpel und liegt offen zu Tage.

Alles andere scheint systematische Abzocke zu sein, weil eine mehrfache (!) Hebelwirkung die Überteuerung bewirkt, ausdrücklich systematisch bewirken muss.

Teilweise ist auf HEL- Preise einschließlich Verbrauchssteuern indexiert, also auch sogar einschließlich Mehrwertsteuer. Steigt die Mehrwertsteuer, steigen die HEL- Notierungen, in deren Folge dann die Erdgaspreise und auf die erhöhten Erdgaspreise oben drauf kommt noch einmal die erhöhte Mehrwertsteuer, die man natürlich an die Kunden weitergeben muss, weil man sie (leider, leider, um Verständnis wird gebeten)  nicht allein tragen kann. Nicht anders die Mineralölsteuer.......

Auch der in die Bezugspreise einkalkulierte Gewinnanteil des Lieferanten steigt mit den HEL- Notierungen, ebenso wie der einkalkulierte Anteil, der auf die Netzentgelte entfällt, obschon sich letztere Anteile überhaupt nicht geändert haben könnten, dürften und sollten. Dies gilt umsomehr, als die deutsche Gaswirtschaft selbst immer wieder ausführt, dass die Preise für leichtes Heizöl aufgrund einer steigenden Energienachfrage nachhaltig eine Erhöhung erfahren würden, mithin auch ihre einkalkulierten Gewinnanteile bei unsachgemäßer Indexierung.

Diese Mehrfachhebel kommen bei jedem weiteren Zwischenhändler auf dem Weg des Gases vom Importeur bis zum Kunden  jedesmal nochmals zum Tragen. Jedesmal greift der Hebel also neu, so dass man sich nicht wundern muss, dass zwischen der Änderung der Erdgasimportpreise und der Haushaltskundenpreise eine so große Diskrepanz steckt.

Nur bei rückläufigen Preisänderungen wirken die Hebel plötzlich nicht ebenso, erscheinen also suspendiert.

Es riecht bei der sog. branchenspezifischen vertraglichen Veereinbarung der HEL- Indexierung nach einem Preis- und Konditionenkartell der Branche, das sofort beendet werden muss.

Faire Preise auch für Haushaltskunden sind auch bei Ölpreisbindung möglich, wenn diese lediglich ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Wenn die (sog. internationale) Ölpreisbindung funktionieren soll, muss jederzeit sichergestellt sein, dass sich der Abstand zwischen den Erdgasimportpreisen und den Haushaltskundenpreisen nicht vergrößert, vgl. hier auf Seite 22 re. Sp (Preise) und im Schaubild auf Seite 23:

http://dip.bundestag.de/btd/15/015/1501510.pdf

Offensichtlich hatte sich demgegenüber der Abstand der HEL- Notierungen zu den Erdgasimportpreisen enstprechend dortigem Schaubild III.10 in der Zeit von Januar 1999 bis April 2003 ganz erheblich vergrößert.

Mithin hatte schon seinerzeit  die Unterscheidung zwischen der "internationalen" Ölpreisbindung entsprechend der Erdgasimportpreise und der "deutschen" Ölpreisbindung hinsichtlich der HEL- Notierungen ganz deutlich eine entsprechende erhebliche Benachteiligung für die Gaskunden zur Folge.

Dies ist offensichtlich und lässt sich auch nicht wegdiskutieren.

Demgegenüber ist die bisherige Indexierung auf HEL zudem auch nach zutreffender Auffassung des Kartellsenats des OLG Dresden nicht sachgerecht, weil es keinerlei Anhaltspunkt dafür gibt, dass sich die Erdgaspreise im wirksamen Wettbewerb bei den Heizölpreisen einstellen würden. Erdgas- und Heizölpreise sind unter verschiedensten Gesichtspunkten nämlich nicht miteinander vergleichbar und stimmen auch nicht überein  (vgl. Seite 25 des Urteils):

http://www.alexandergrundmann.de/dl/Urteil-Enso_II.pdf

Wo dies schon für Letztverbraucher gilt, muss dies im Verhältnis zwischen Erdgaslieferanten untereinander erst recht gelten. Denn diese haben untereinander schlicht überhaupt gar keine Möglichkeit, Erdgas gegen leichtes Heizöl zu substituieren, weil sie dann ihre vertraglichen Lieferverspflichtungen gegenüber den eigenen Kunden nicht mehr erfüllen könnten.

Vertragsgegenständlich ist in jedem Falle Erdgas und nichts anderes.

Erdgaskunden brauchen und wollen kein Heizöl !!!

Das sollte jedem einleuchten, selbst Mitarbeitern im Gaswerk.

Es gibt deshalb keinerlei sachlich gerechtfertigten Grund, Erdgaspreise an die Preise für leichtes Heizöl (HEL) zu koppeln.

Mit dieser die Kunden eindeutig benachteiligenden Regelung muss deshalb Schluss gemacht werden. Wer diese weiter vereinbart bzw. solche Vereinbarungen weiter aufrecht erhält, handelt sträflich gegen die Interessen des eigenen Unternehmens und seiner Kunden an einer möglichst preisgünstigen leitungsgebundenen Versorg mit Erdgas im Interesse der Allgemeinheit.

Es kann deshalb auch nicht angehen, dass Geschäftsführer und Vertriebsleiter von Stadtwerken weiterhin  anstimmen:

 "Ich bin klein, mein Herz ist rein...".

und meinen, alles sei in Ordnung, weil man schließlich nur gestiegene Beschaffungskosten weitergebe.


Eine Erhöhung der Haushaltskundenpreise um 1,89 ct/ kWh in der Zeit von Mai 2003 bis November 2006 kann nicht gerechtfertigt sein, wo die Erdgasimportpreise in selber Frist nur um 0,93 ct/ kWh angestiegen sind. Pro Haushaltskunde entspricht das bei einer Jahresabnahme von 20.000 kWh Zusatzeinnahmen für die Gasversorger innerhalb der Lieferkette in Höhe von 192,00 EUR/ Jahr (netto).

Soll es sich bei der Brotvermehrung  am Berg Tabgha wie auch bei der Hochzeit zu Kanaan (Johannes 2,1-11) noch um reine Wunder gehandelt haben, so hat die fast ebenso wundersam anmutende Gewinnsteigerung der Gaskonzerne doch ganz irdische Gründe:


Die "Ölpreisbindung" ist eine teure Mogelpackung zu Lasten der Gaskunden.


Ca. 190 EUR (netto) im Jahr könnte ein Haushaltskunde im o.g. Fall  also sparen, wären die Gaspreise lediglich seit 2003 nur auf die richtige Ölpreisbindung indexiert worden.

Wie es sich ausgewirkt hätte, wenn seit Anfang der 90er Jahre richtig indexiert worden wäre, hat wohl noch niemand untersucht.....

Es stellt sich die Frage, wer den enstprechenden Schaden der Gaskunden am Ende ggf. verantworten möchte, wie dieser ersetzt werden könnte.

Entscheidend ist:

Die ausländischen Produzenten haben die deutsche Gaswirtschaft nicht zur "deutschen" Ölpreisbindung gezwungen. Es handelt sich um eine ganz eigene Erfindung, für die man allein verantwortlich zeichnet.

Wer wollte sich also am Ende wegen seiner ganz persönlichen Verantwortung herausreden?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Erdgasimportpreise Entwicklung
« Antwort #14 am: 26. Januar 2007, 13:48:21 »
Quelle: Thüringer Allgemeine 26.01.2007


"Eon Thüringen hat seine Gaspreiserhöhungen bisher immer mit gestiegenen Einkaufspreisen begründet: Man müsse das Erdgas zu Weltmarkt-Preisen einkaufen. Zu Jahresbeginn hatte das Unternehmen - obwohl der als Richtwert geltende Ölpreis zuletzt deutlich gefallen war - die bisherigen Gaspreise beibehalten, ..."

Was bitte sind die "Weltmarkt- Preise" für Erdgas?
Welche Rohölpreise sollten gemeint sein?

Die Rohölpreise haben aktuell ein 19-Monatstief erreicht:

http://news.search.ch/wirtschaft/2007-01-19/oelpreis-so-tief-wie-seit-2005-nicht


Auch die Heizölpreise sind seit September 2006, erst recht gegenüber September 2005 auf deutlicher Talfahrt:

http://www.esyoil.com/d4_ost.php?mon=12

Auch die Erdgasimportpreise sinken:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-26869141,00.html


Bei SpreeGas und andernorts sind die Weltmarkt- Preise für Erdgas bereits deutlich gesunken.

Es gab Gaspreissenkungen, auch bei E.ON- Unternehmen. Die Senkungen waren bereits am 17.11.2006 für den Konzern deutlich absehbar, als gerade die Gaspreise per 01.11.2006 weiter angehoben worden waren:

http://www.focus.de/immobilien/haustechnik/energie_nid_39464.html

Nun mag es sein, dass die E.ON- Regionalversorger auf verschiedenen Weltmärkten einkaufen. Nur auf welchen?

Den Thüringer Weltmarkt und dessen Preise bestimmt E.ON über die Erfurter E.ON Ruhrgas- Tochter EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH ( http://www.evg-thueringen.de ) .

Man mag es kaum glauben, aber auch dieser Thüringer Weltmarkt konnte seine Gewinne um 22,2 Mio. EUR im Jahr erhöhen:

Ölpreisbindung (HEL) führt automatisch zur Ertragssteigerung

Das behält der tief verwurzelte Thüringer  Weltmarkt sicher nicht für sich, sondern liefert es beim Welt- Konzern ab.

Durchaus gut möglich, dass E.ON Thüringen das Erdgas tatsächlich zu Weltmarkt- Preisen einkauft, also zu den durchschnittlichen Erdgasimportpreisen, die im November 2006 bei 2,23 ct/ kWh (netto) lagen. Schließlich gehört man mit E.ON Ruhrgas zu einem Konzern und hat dadurch nach eigenem Bekunden immer die besten Bezugskonditionen am Markt.

Dann fällt Folgendes auf:

Laut Verivox- Preisvergleich Januar 2007 kosten 20.000 kWh/ Jahr bei dem Unternehmen derzeit 1.387,54 EUR.

Dies entspricht 1.166 EUR/ Jahr (netto) bzw. 5,83 ct/kWh (netto), von denen dann 2,23 ct/kWh auf den Bezug, 0,55 ct/ kWh auf die Erdgassteuer und 0,03 ct/kWh auf die Konzessionsabgaben entfallen.

Der verbleibende große Rest von 3,02 ct/ kWh bleibt dann allerdings mehr als erklärungsbedürftig.

Das Unternehmen hatte für 2004/05 mal folgende Zahlen genannt:

Netzkosten = 1,32 ct/ kWh
Vertriebskosten = 0,18 ct/ kWh

Die Netzkosten sollen von der Bundesnetzagentur 2006 um 9,5 Prozent abgesenkt worden sein.


Es ist nichts ersichtlich, was diesen sehr großen Abstand zu den Weltmarkt- Peisen rechtfertigen könnte. Immerhin lag der Abstand im Januar 1998 laut o.g. BT- Drs. noch bei ca. 1,85 ct/ kWh.

Schließlich beträgt der entsprechende Preis bei der e-ben GmbH & Co. KG derzeit "nur" 4,54 ct/ kWh (netto).

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz