Binsenweisheit:
Davon, dass die Importeure E.ON Ruhrgas, VNG und Wingas durch die Ölpreisbindung in den langfristigen Importverträgen für sich jederzeit faire Preise gesichert haben, haben alle anderen noch nichts, wenn diese fairen Preise nicht ebenso in der Lieferkette fair weitergegeben werden. Sonst haben die Importeure eben nur an sich gedacht. Das wäre dann unfair aus Sicht der Kunden bzw. unglaublich erfolgreich aus der Sicht der Unternehmen.Die genannte ("
internationale") Ölpreisbindung wird aber
überhaupt nicht in der Lieferkette weitergegeben und das wissen eigentlich alle in der Branche.
Vielmehr wird bisher eine (bzw. mehrere) vollkommen
andere Ölpreisbindung kreiirt, die in der weiteren Lieferkette zur Anwendung kommt und mit der ersteren Ölpreisbindung, die noch zu
fairen Preisen führen sollte, gar nichts mehr direkt zu tun hat.
Diese andere (
"deutsche") Ölpreisbindung erweist sich als wahre Goldgrube, in welche die Kunden bei den Jahresverbrauchsabrechnungen fallen
müssen.
Dabei geht es auch anders:
Die Ölpreisbindung in den Importverträgen lässt sich einfach wie zutreffend in den Bezugsverträgen auch der Regionalversorger und Stadtwerke weitergeben.
Hierzu dürfen die Bezugspreise des Lieferanten nicht auf die vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichten HEL- Notierungen für leichtes Heizöl indexiert werden, sondern auf die monatlich vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise, was ebenso möglich ist bei nachträglicher, quartalsweiser Anpassung mit Preisgleitklausel.
Dabei darf nur der Teil der Bezugspreise indexiert werden, der auf die eigentliche Gasbeschaffung, also den Brennstoff, entfällt, nicht auch der Teil, der auf die Transportkosten - also die Netzentgelte und den
Gewinn des Zwischenhändlers entfällt.
Dann könnte auch nur die Preisentwicklung auf einem maßgeblichen (internationalen) Erdgasmarkt bei den Haushaltskunden ankommen.
Das ist so simpel und liegt offen zu Tage.
Alles andere scheint
systematische Abzocke zu sein, weil eine
mehrfache (!) Hebelwirkung die Überteuerung bewirkt, ausdrücklich systematisch bewirken
muss.
Teilweise ist auf HEL- Preise einschließlich Verbrauchssteuern indexiert, also auch sogar einschließlich Mehrwertsteuer. Steigt die Mehrwertsteuer, steigen die HEL- Notierungen, in deren Folge dann die Erdgaspreise und auf die erhöhten Erdgaspreise oben drauf kommt noch einmal die erhöhte Mehrwertsteuer, die man natürlich an die Kunden weitergeben muss, weil man sie (
leider, leider, um Verständnis wird gebeten) nicht allein tragen kann. Nicht anders die Mineralölsteuer.......
Auch der in die Bezugspreise einkalkulierte
Gewinnanteil des Lieferanten steigt mit den HEL- Notierungen, ebenso wie der einkalkulierte Anteil, der auf die Netzentgelte entfällt, obschon sich letztere Anteile überhaupt nicht geändert haben könnten, dürften und sollten. Dies gilt umsomehr, als die deutsche Gaswirtschaft selbst immer wieder ausführt, dass die Preise für leichtes Heizöl aufgrund einer steigenden Energienachfrage nachhaltig eine Erhöhung erfahren würden, mithin auch ihre einkalkulierten Gewinnanteile bei unsachgemäßer Indexierung.
Diese
Mehrfachhebel kommen bei jedem weiteren Zwischenhändler auf dem Weg des Gases vom Importeur bis zum Kunden jedesmal nochmals zum Tragen. Jedesmal greift der Hebel also neu, so dass man sich nicht wundern muss, dass zwischen der Änderung der Erdgasimportpreise und der Haushaltskundenpreise eine so große Diskrepanz steckt.
Nur bei rückläufigen Preisänderungen wirken die Hebel plötzlich nicht ebenso, erscheinen also suspendiert.
Es riecht bei der sog. branchenspezifischen vertraglichen Veereinbarung der HEL- Indexierung nach einem Preis- und Konditionen
kartell der Branche, das sofort beendet werden muss.
Faire Preise auch für Haushaltskunden sind auch bei Ölpreisbindung möglich, wenn diese lediglich ordnungsgemäß umgesetzt wird.Wenn die (sog.
internationale) Ölpreisbindung funktionieren soll, muss jederzeit sichergestellt sein, dass sich der Abstand zwischen den Erdgasimportpreisen und den Haushaltskundenpreisen nicht vergrößert, vgl. hier auf Seite 22 re. Sp (Preise) und im Schaubild auf Seite 23:
http://dip.bundestag.de/btd/15/015/1501510.pdfOffensichtlich hatte sich demgegenüber der Abstand der HEL- Notierungen zu den Erdgasimportpreisen enstprechend dortigem
Schaubild III.10 in der Zeit von Januar 1999 bis April 2003 ganz
erheblich vergrößert.
Mithin hatte schon seinerzeit die Unterscheidung zwischen der "internationalen" Ölpreisbindung entsprechend der Erdgasimportpreise und der "deutschen" Ölpreisbindung hinsichtlich der HEL- Notierungen ganz deutlich eine entsprechende erhebliche
Benachteiligung für die Gaskunden zur Folge.
Dies ist offensichtlich und lässt sich auch nicht wegdiskutieren.
Demgegenüber ist die bisherige Indexierung auf HEL zudem auch nach zutreffender Auffassung des Kartellsenats des OLG Dresden
nicht sachgerecht, weil es
keinerlei Anhaltspunkt dafür gibt, dass sich die Erdgaspreise im wirksamen Wettbewerb bei den Heizölpreisen einstellen würden. Erdgas- und Heizölpreise sind unter verschiedensten Gesichtspunkten nämlich nicht miteinander vergleichbar und stimmen auch nicht überein (vgl. Seite 25 des Urteils):
http://www.alexandergrundmann.de/dl/Urteil-Enso_II.pdfWo dies schon für Letztverbraucher gilt, muss dies im Verhältnis zwischen Erdgaslieferanten untereinander erst recht gelten. Denn diese haben untereinander schlicht überhaupt gar keine Möglichkeit, Erdgas gegen leichtes Heizöl zu substituieren, weil sie dann ihre vertraglichen Lieferverspflichtungen gegenüber den eigenen Kunden nicht mehr erfüllen könnten.
Vertragsgegenständlich ist in jedem Falle Erdgas und nichts anderes.
Erdgaskunden brauchen und wollen kein Heizöl !!! Das sollte jedem einleuchten, selbst Mitarbeitern im Gaswerk.
Es gibt deshalb keinerlei sachlich gerechtfertigten Grund, Erdgaspreise an die Preise für leichtes Heizöl (HEL) zu koppeln.
Mit dieser die Kunden eindeutig benachteiligenden Regelung muss deshalb Schluss gemacht werden. Wer diese weiter vereinbart bzw. solche Vereinbarungen weiter aufrecht erhält, handelt sträflich gegen die Interessen des eigenen Unternehmens und seiner Kunden an einer möglichst preisgünstigen leitungsgebundenen Versorg mit Erdgas im Interesse der Allgemeinheit.
Es kann deshalb auch nicht angehen, dass Geschäftsführer und Vertriebsleiter von Stadtwerken weiterhin anstimmen:
"
Ich bin klein, mein Herz ist rein...".
und meinen, alles sei in Ordnung, weil man schließlich nur gestiegene Beschaffungskosten weitergebe.
Eine Erhöhung der Haushaltskundenpreise um 1,89 ct/ kWh in der Zeit von Mai 2003 bis November 2006 kann nicht gerechtfertigt sein, wo die Erdgasimportpreise in selber Frist nur um 0,93 ct/ kWh angestiegen sind. Pro Haushaltskunde entspricht das bei einer Jahresabnahme von 20.000 kWh Zusatzeinnahmen für die Gasversorger innerhalb der Lieferkette in Höhe von 192,00 EUR/ Jahr (netto).Soll es sich bei der Brotvermehrung am Berg Tabgha wie auch bei der Hochzeit zu Kanaan (Johannes 2,1-11) noch um reine Wunder gehandelt haben, so hat die fast ebenso wundersam anmutende Gewinnsteigerung der Gaskonzerne doch ganz irdische Gründe:
Die "Ölpreisbindung" ist eine teure Mogelpackung zu Lasten der Gaskunden.Ca. 190 EUR (netto) im Jahr könnte ein Haushaltskunde im o.g. Fall also sparen, wären die Gaspreise lediglich seit 2003 nur auf die richtige Ölpreisbindung indexiert worden.
Wie es sich ausgewirkt hätte, wenn seit Anfang der 90er Jahre richtig indexiert worden wäre, hat wohl noch niemand untersucht.....
Es stellt sich die Frage, wer den enstprechenden Schaden der Gaskunden am Ende ggf. verantworten möchte, wie dieser ersetzt werden könnte.
Entscheidend ist:
Die ausländischen Produzenten haben die deutsche Gaswirtschaft nicht zur "deutschen" Ölpreisbindung gezwungen. Es handelt sich um eine ganz eigene Erfindung, für die man allein verantwortlich zeichnet.
Wer wollte sich also am Ende wegen seiner ganz persönlichen Verantwortung herausreden?