Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EnBW Gas GmbH  (Gelesen 23801 mal)

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Offline kamaraba

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EnBW Gas GmbH
« am: 19. Juni 2006, 08:05:01 »
Karlsruhe - Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) erhöht zum 1. Juli dieses Jahres die Strom- und Gaspreise. Wie der Karlsruher Konzern am gestrigen Sonntag mitteilte, steigt der Strompreis im Schnitt um 4,5 Prozent und der für Gas um 4,2 Prozent. Die EnBW begründet diesen Schritt mit den "deutlich gestiegenen Bezugs- und Beschaffungskosten".

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=dab2006618-596J
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline taxman

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #1 am: 19. Juni 2006, 08:52:37 »
Tja,

wahrscheinlich kommt dann nächste Woche noch ne Gewinnwarnung für die Börse.  :D  :(  :D

Wer legt so jemanden das Handwerk?

Die Politik?

Die Bundesnetzagentur?

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Offline RR-E-ft

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #2 am: 19. Juni 2006, 11:19:44 »
@kamaraba

Ich fand die entsprechende Meldung in den SWR- Nachrichten interessant, in denen darauf hingewiesen wurde, EnBW wolle auch in diesem Jahr das Rekordergebnis des letzten Geschäftsjahres noch einmal übertreffen.

Mit dieser Meldung hatte es der Sender auf den Punkt gebracht.

Dieses Ziel kann man schlicht nicht erreichen, ohne die Energiepreise zu erhöhen. Es geht um Gewinnsteigerungen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline kamaraba

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #3 am: 19. Juni 2006, 22:15:28 »
@taxman
@rr-e-ft

Natürlich geht es nur um Gewinnmaximierung. Bin mal auf das grandiose Halbjahresergebnis gespannt.
Irgendwer muss ja das Sponsoring für die WM, den VFB Stuttgart und den KSC bezahlen.

Gruss aus Karlsruhe
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Offline rkstuttgart

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #4 am: 21. September 2006, 01:21:28 »
Hallo zusammen.
Aktueller Anlaß brachte mich dazu dem Forum aktiv beizutreten.
Habe im Oktober 2005 den Formbrief zur Verweigerung der Annahme der zukünftigen Preiserhöhungen an die EnBW geschickt. Prompt den Formbrief der EnBW erhalten und damit meine Weigerung als anerkannt betrachtet.
Letzte Woche kam meine Rechnung und ich habe angefangen meinen tatsächlich zu zahlenden Tarif rauszufinden.
Ich seh kein Land.
Wie sich herrausstellt bin ich in einem Zonentarif, deshalb greifen die hier zur Verfügung gestellten Berechnungsformulare nicht.
Eine Tariftabelle der EnBW von vor dem 1.11.05 hab ich nicht, da vor dem 1.11. auch schon erhöht wurde, kann ich meine alte Rechnung auch nicht nehmen, da natürlich die "teure Zone" in einen noch "günstigeren" Tarif viel und ich erst die günstigeren Zonen teurer bezahlen musste. Kurz - ich kann das nicht exakt übernehmen.
Hat jemand eine "alte" Tariftabelle der EnBW Stuttgart?
oder
gibt es die exakte Liste der Preissteigerungen der EnBW seit der Erhöhung am 1.11.05 (ich hab nur eine Liste bei verivox.de gefunden die aber auch die Steigerung von 04/05 beinhaltet)?

Wie ist überhaupt der Stand hier bei der EnBW in Stuttgart? Beim blättern im Forum taucht die EnBW so gut wie nicht auf (Ich räume ein, dass ich sicher auch mal was übersehe  )

Vielen Dank für Hilfestellung

Gruß
Rainer
Hierbei noch was anderes. Ich hab hier im Forum mal mitgelesen, als jemand anderes auch mit dem Zonenmodell kämpfte. Daraufhin erhielt er in einer Antwort den Hinweis wie Fortschrittlich das doch sei.
Pustekuchen.
Als ich bei meiner Suche in Verivox auf die EnBW stiess fand ich herraus, dass die auch noch 2 andere Tarife (beide mit Festpreis) für Privatkunden anbieten. Beim einen hätte ich 92, beim anderen 156 EUR gespart, wenn ich nur irgendwo (EnBW Prospekte, Werbung, Internet....) auf diese Tatsache gekommen wäre.
Aber mit Sparangeboten gehen die armen von uns gebeutelten Versorger wohl erst hausieren, wenn sie mal so weit "gesunken" sind wie die Telekom, von der ich tatsächlich angerufen wurde und mir ein günstigerer (wirklich!) Tarif, basierend auf meinen Rechnungen angeboten wurde.

Offline taxman

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #5 am: 21. September 2006, 12:25:14 »
Hallo rkstuttgart,

verstehe ich Sie richtig es geht Ihnen um Ihre Stromabrechnungen?

taxman
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Offline rkstuttgart

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #6 am: 21. September 2006, 14:34:00 »
Sorry!

Nein es geht um Gas

Gruß
Rainer

Offline RR-E-ft

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #7 am: 29. September 2006, 17:39:57 »

Offline Einspruch23

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #8 am: 04. Oktober 2006, 22:42:27 »
Servus, anbei Gaspreise der EnbW seit 2004:

2004 bis 31.10.: 0,0789; 0,0646; 0,0415; 0,0398
2004 ab 01.11.: 0,0812; 0,0669; 0,0438; 0,0421
2005 ab 01.02.: 0,0841; 0,0698; 0,0467; 0,045
2005 ab 01.11.: 0,0899; 0,0756; 0,0525; 0,0508
2006 ab 01.02.: 0,0955; 0,0812; 0,0581; 0,0564
2006 ab 01.07.: siehe Homepage EnBW
Preise in €/kWh
Reihenfolge: 1.Zone; 2.Zone; etc.

Grundgebühr gleichbleibend 21,58€

Gruß

Offline taxman

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #9 am: 05. Oktober 2006, 08:54:19 »
Vielleicht sollte man die Überschrift des Beitragspfades ändern auf EnBW Gas GmbH. Dann ist für den einen oder anderen die Sache doch übersichtlicher. Im Forum wird die Suchfunktion bei "EnBW" mit sehr vielen Treffern sicherlich nicht mehr hilfreich sein.

Grüße
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Offline DieAdmin

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #10 am: 05. Oktober 2006, 20:39:09 »
@taxman,

ich hab mal die Überschrift geändert. Wenn man konkret in Forum Stadt/Versorger sucht, schränkt das auch die Suche ein.

Ich hab da übrigens noch einen EnBW-Thread entdeckt, der früher eröffnet wurde:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2430&highlight=enbw

P.S. Hat es eigentlich geklappt mit der Kontaktaufnahme?

Schöne Grüße aus dem herbstlichen Thüringer Wald

Offline taxman

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #11 am: 05. Oktober 2006, 21:33:44 »
Zitat von: \"Evitel2004\"
Hat es eigentlich geklappt mit der Kontaktaufnahme?


Nee, ist aber auch OK so!

Grüße
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Offline dauitsch

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #12 am: 17. Oktober 2006, 23:02:48 »
Hallo,

ich habe bei der ENBW wegen unbilligkeit Einspruch eingelegt  und die Einzugsermächtigung wiederrufen. Ich bezahle jeden Monat per Dauerauftrag meine x Euro. Nach meinem Einspruch kam auch gleich ein Standartbrief. Jetzt kam die erste Abrechnung. Diese wurde aber mit den erhöhten Gaspreisen berechnet. Irgendwie ist das in 3 Zonen aufgeteilt, ich bin aber noch nicht dahinter gekommen wie das funktioniert, da man bei einem Vergleich mit der Vorjahresabrechnung auch kein Muster erkennen kann. Jetzt will die ENBW eine Abschlagszahlung von mir. Nun meine Frage, was steht der ENBW zu und wie errechne ich dies. Ich möchte ja keine Gaspreise hinterziehen, oder bezogenes Gas nicht bezahlen, nur eben die letzte Gaspreiserhöhung möchte ich nicht bezahlen. Wer kann mir helfen. Und vor allem was schreibe ich jetzt der ENBW zurück. Ich muß gestehen ich hatte den Einspruch als Wordvorlage aus dem www. und jetzt bin ich seit etwa 3 Std. hier am lesen. Habe zwar schon viele tolle Sachen gelesen, aber nichts was so 100%auf mich zutrifft. Werde mich auch noch weiter hier einlesen, da ich es sehr interessant und wissenswert finde. wäre aber für ein paar tipps um das leidige nachlesen und suchen zu verkürzen sehr dankbar.

grüßle an alle

Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #13 am: 18. Oktober 2006, 07:34:43 »
@dauitsch,

wenn Sie Widerspruch gemäß § 315 eingelegt hatten, nehmen Sie bitte eine eigene Jahresrechnung vor, indem Sie die Preise vom September 2004 zu grunde legen. schicken Sie diese dem Versorger.

machen Sie mit einer Tabelle in Word in etwa vom Aussehen diese Rechnung so auf, wie Sie die Rechnung der EnBW erhalten haben.

Ich hoffe Sie hatten zuvor die Abschläge soweit eingekürzt, dass eine nachzahlung auf Ihre erstellte Jahrersrechnung herauskommt. Diese Nachzahlung überweisen Sie.

Sollgte ein Guthaben rauskopmmen, so können Sie leider mit den neuen Abschlägen dies nicht verrechnen.

Die neuen Abschläge müssen so niedrig sein, dass zur nächsten Jahfresrechnung auf alle Fälle eine nachzahlung rauskommt. dazu vor Leistung des letzten Abschlages nochmals mittels Hochrechnung kontrollieren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline dauitsch

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #14 am: 18. Oktober 2006, 20:35:32 »
@cremer

danke erstmal für die Info. Was mir jedoch noch unklar ist, ist folgendes:

Ich hoffe Sie hatten zuvor die Abschläge soweit eingekürzt, dass eine nachzahlung auf Ihre erstellte Jahrersrechnung herauskommt. Diese Nachzahlung überweisen Sie.

Welche Nachzahlung soll ich überweisen?

Also, ich habe gem. §315 Einspruch eingelegt und meine  Abschläge gekürzt. Jetzt habe ich natürlich zu wenig bezahlt, laut ENBW und soll ca 40 Euro nachzahlen.

Meinten Sie diese 40 Euro, welche ich nachzahlen soll???

Eigentlich nicht, sonst hätte ich ja die monatlichen Raten nicht kürzen müssen.

Ich denke auch mal dass ich die Raten etwas zuwenig gekürzt habe, aber egal unser Verbrauch wird in diesem Jahr steigen, so dass ich von einer weiteren Kürzung der Rate absehen werde. Somit müßte meine Aufforderung zur Nachzahlung im nächsten Jahr etwas höher ausfallen.

 

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