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Autor Thema: EnBW Gas GmbH  (Gelesen 23830 mal)

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Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #15 am: 18. Oktober 2006, 21:40:13 »
@dauitsch,

Beispiel 1:

Rechnung des Versorgers 1500 €
geleisterer Abschlag 1200 € (12x100€)
Nachforderung 300 €

Ihre Jahresrechnung ergibt 1300 €
Ihre Nachzahlung auf Ihre Rechnung 100 €.
Diese bitte überweisen.


Beispiel 2:

Rechnung des Versorgers 1500 €
geleisterer Abschlag 1440 € (12 x 120€)
Nachforderung 60 €

Ihre Jahresrechnung 1300 €
Ihr Guthaben dagegen 140 €
Diese werden Ihnen natürlich
- nicht erstattet und
- Sie können diese auch beim ersten neuen Abschlag rechtlich nicht verrechnen

Deshalb ist es wichtig, den Abschlag gering zu halten.
Ihre Jahresrechnung
MFG
Gerd Cremer
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Offline svenschmi

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #16 am: 19. Oktober 2006, 13:47:02 »
Was passiert, wenn man feststellt oder Angst hat, dass am Ende ein Guthaben herauskommt, das man nicht so schnell vom Versorger erhalten wird.
Kann man:

A) Abschlagszahlungen aussetzen (z.B. 11te und 12te)?
B) Wenn nicht A dann Abschlagszahlungen reduzieren?
C) Den Gutschriftsbetrag einfordern und anmahnen?

Grüße
Sven

Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #17 am: 19. Oktober 2006, 14:37:52 »
@svenschmi.

zu A)
Ja oder reduzieren. Deshalb sollte vor der letzten Abschlagszahlung eine Hochrechnung der Kosten erfolgen.

zuB)
Ja, diese sollten soweit wie möglich "gering" sein, um auf alle Fälle eine nachzahlung zu haben.

zuC)
Ja, hilft aber nicht weiter, der versorger wird nichts erstatten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline svenschmi

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #18 am: 20. Oktober 2006, 08:14:45 »
@Cremer

Vielen Dank für die Infos.

zu A)
Dann werde ich vor dem vorletzten Abschlag eine Hochrechnung durchführen und ggf. die Abschalgszahlungen aussetzen oder kürzen. Allerdings wurden nichtgezahlte Abschläge (Dreher in der Kontonummer) in der Vergangenheit angemahnt. Das könnte dann ja wieder passieren, wenn ich die Abschläge nach meiner Hochrechnung kürze oder aussetze. Ist das dann rechtens?

zu C)
Man könnte aber mal den Spieß umdrehen und auch mahnen, inkl. Mahngebühren versteht sich :-)

Offline dauitsch

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #19 am: 21. November 2006, 16:34:18 »
@ cremer

habe eine rechnung der enbw erhalten mit den heute gültigen gaspreisen. habe enbw nochmals gebten mir eine rechnung zu erstellen mit den gaspreisen, welche abmeinem widerspruch gültig waren.

irgendwie habe ich aberso ein dummes gefühl in meiner abrechnung etwas falsch gemacht zu haben.

was wenn ich die falschen preise pro kwh veranschlagt, oder mich verrechnet habe???

ich habe bei der gaspreiserhöhung vom 01.11.05 widerspruch eingelegt und ging jetzt von preisen für die

zone 1 von 0,0725 € / khw
zone 2 von 0,0698 € / kwh
zone 3 von 0,0403 € / kwh

aus. ich hoffe mal das die preise korrekt sind. in dem preis ist die erdgassteuer bereits enthalten, die umsatzsteuer jedoch noch nicht.

kann mir jemand sagen wo man die zurückliegende preise der enbw in erfahrung bringen kann???

auf der seite von enbw und bei verivox konnte ich jedenfalls nichts finden.

Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #20 am: 21. November 2006, 22:02:46 »
@dauitsch,

warum sollte der Versorger die Preise für eine Jahresrechnung nennen, die Sie wünschen?

Sie können den Versorger schriftlikch fragen, welche Preise z.B. im Sep. 2004 gültig waren.

Sodann erstellen Sie Ihre eigene Gegenrechnung
MFG
Gerd Cremer
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Offline DS_STG

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #21 am: 11. Januar 2007, 13:36:30 »
Hallo,
ich gehöre auch zum Kreis der "Gaspreisgeschädigten", habe aber seit meinem Widerspruch (Erhöhung zum 01.02.06 ff.) keine Abrechnung erhalten. Da die  Abrechnung für die lfd. Periode in den nächsten Tagen ansteht, habe ich folgende Fragen:
- Wer hat Infos, wie sich die EnBW verhält, wenn von mir nur die alten Preise akzeptiert und bezahlt werden?
- Hat schon jemand ein Guthaben aus der abgelaufenen Periode mit den folgenden Abschlagszahlungen verrechnet und wurde dies von der EnBW akzeptiert?
Danke für die Infos.
Dieter aus Stuttgart

Offline RR-E-ft

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #22 am: 11. Januar 2007, 14:16:18 »
Keinesfalls sollte man die alten Preise akzeptieren/ anerkennen, ein grober Kardinalfehler.

Offline DS_STG

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #23 am: 11. Januar 2007, 15:13:05 »
Offensichtlich wurde da was falsch interpretiert. Ich wollte ausdrücken, dass ich die bis 31.01.06 gültigen Preise bezahlen werde und meine (kommende) Abrechnung entsprechend reduziere. Die am 01.02.06 und 01.10.06 erhöhten Preise werde ich keinesfalls akzeptieren/anerkennen.

Offline RR-E-ft

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #24 am: 11. Januar 2007, 15:42:19 »
Wichtig ist eben auch, dass man die alten Preise nur unter einem Vorbehalt bezahlt, um keinen teilweisen Rechtsverlust zu besorgen.

Man sollte also in keinem Falle vorbehaltslos vollständig zahlen, egal, welche Preise.

Offline DS_STG

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #25 am: 11. Januar 2007, 15:46:56 »
Danke für den Tipp!
Werde/muss dem Versorger ja mitteilen, warum ich weniger als gefordert zahle. Dann werde ich einen entsprechenden Vermerk aufnehmen, dass auch die "alten" Preise nur unter Vorbehalt gezahlt werden.

Offline Kadett B

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #26 am: 19. Februar 2007, 15:42:51 »
Am Samstag hatte ich Post von der ENBW im Briefkasten und mich traf fast der Schlag! Die Gaspreise werden zum 1.4.07 gesenkt... Welch ein Witz in anbetracht dessen, was dieser kriminelle Konzern bisher mit seinen Kunden gemacht hat und natürlich auch in Anbetracht dessen, das zufälligerweise grade dann die Heizperiode vorbei sein wird... Ich vermute, dass Kunden, die bei der letzten Abrechnung Einspruch eingelegt hatten und die Abschläge gekürzt haben auf diese Weise "milde gestimmt" werden sollen...

Grüsse aus Stuttgart von Susi

Offline DS_STG

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #27 am: 19. Februar 2007, 15:54:18 »
Nicht vergessen:
Auch die neuen Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.

Offline Zaoral

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #28 am: 25. Februar 2007, 21:34:29 »
Hallo Susi,
auch ich habe einen Brief mit einer Preissenkung erhalten. Am meisten wunderte ich mich, dass in dem Brief ein seit 1.1.07 geltender erniedrigter Preis gelten soll, und dieser nochmals erniedrigt wird. Hast du eine Preisänderung zum 1.1.07 mitgeteilt bekommen?

Auf jeden Fall habe ich den Preis wegen Unbilligkeit abgelehnt, da er noch immer über den von mir zum 19.6.06 zugestandenen Preis von 4,0 ct/kWh liegt.

Es grüßt alle Mitstreiter
Hans

Zitat von: \"Kadett B\"
Am Samstag hatte ich Post von der ENBW im Briefkasten und mich traf fast der Schlag! Die Gaspreise werden zum 1.4.07 gesenkt... Welch ein Witz in anbetracht dessen, was dieser kriminelle Konzern bisher mit seinen Kunden gemacht hat und natürlich auch in Anbetracht dessen, das zufälligerweise grade dann die Heizperiode vorbei sein wird... Ich vermute, dass Kunden, die bei der letzten Abrechnung Einspruch eingelegt hatten und die Abschläge gekürzt haben auf diese Weise "milde gestimmt" werden sollen...

Grüsse aus Stuttgart von Susi

Offline a315ma

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #29 am: 27. Februar 2007, 10:18:58 »
Hallo alle,
auch ich habe eine Preissenkung zum 01.04.2007 bekommen. Vom 01.01.2007 habe ich nichts gelesen. Trotz Preissenkung ist "mein" Preis weit besser ...\':D\'
Eine andere Frage:
in meiner Rechnung für 2006 hat die EnBW die Zoneneiteilung verändert. Laut offizieller Bekanntmachung in der Tageszeitung zum Zeitpunkt der letzten Erhöhungen gelten für Zone 1 und 2 je 2160 kWh; in der Rechnung ist (zu meinen Ungunsten) mit je 2332 kWh gerechnet worden.
Kann dies jemand bestätigen bzw. habe ich was übersehen/versäumt ?
Wenn nein werde ich die offizielle Zoneneinteilung "meiner" Rechnung zugrunde legen.
Und noch eine Bemerkung: Achtung! In der Rechnung hat die EnBW eine Verrechnung der Abschlagzahlungen 2006 mit der unbilligen Forderung aus
der Rechnung für 2005 vorgenommen, obwohl diese Verrechnung lt. Widerspruchschreiben ausgeschlossen ist. Nach §30 ABVGasV ist die
Rechnung offensichtlich fehlerhaft und muss nicht bezahlt werden. Ich habe auf eine neue Rechnung bestanden. Davor gibt es kein Geld (ich müsste nachzahlen).
Grüße an alle von
a315ma

 

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