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Autor Thema: EnBW Gas GmbH  (Gelesen 23802 mal)

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Offline Einspruch23

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #30 am: 15. März 2007, 00:16:39 »
Hallo a315ma,

die Rechnung ist nicht fehlerhaft. Die Zonenangabe bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum, also 2160kWh gilt für 365Tage. Verlängert sich dieser Zeitraum, was bei der Jahresrechnung meistens der Fall ist, verlängern sich auch proportional dazu die Zonen.
z.B.
365Tage - 2160kWh
390Tage - 2308kWh

Gruß

Offline Einspruch23

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #31 am: 15. März 2007, 00:21:15 »
Hallo Dieter,
mein erster Einspruch erfolgte Anfang 2005. Ich bezahle seitdem den Tarif vom 1.11.04. Die EnBW verhält sich mittlerweile ruhig und verweist auf die noch nicht eindeutige Rechtsprechung. Sie akzeptieren die Einsprüche und auch die von mir erstellten Jahresrechnungen mit dem alten Tarif.

Gruß

Zitat von: \"DS_STG\"
Hallo,
ich gehöre auch zum Kreis der "Gaspreisgeschädigten", habe aber seit meinem Widerspruch (Erhöhung zum 01.02.06 ff.) keine Abrechnung erhalten. Da die  Abrechnung für die lfd. Periode in den nächsten Tagen ansteht, habe ich folgende Fragen:
- Wer hat Infos, wie sich die EnBW verhält, wenn von mir nur die alten Preise akzeptiert und bezahlt werden?
- Hat schon jemand ein Guthaben aus der abgelaufenen Periode mit den folgenden Abschlagszahlungen verrechnet und wurde dies von der EnBW akzeptiert?
Danke für die Infos.
Dieter aus Stuttgart

Offline Eddie2005

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #32 am: 30. März 2007, 07:10:04 »
Hallo zusammen,

wegen der Preissenkung empfiehlt die EnBW das Gas zum 1.4. abzulesen bzw. mitzuteilen. Alternativ werde der Zählerstand rechnerisch ermittelt.

Nun zahle ich einerseits ja nur die Preise von 2004. Daher kümmert mich deren Preissenkung wenig.
Andererseits habe ich im Winter wenig verbraucht und ich würde vielleicht 5 Euro sparen bzw die strittige Differenz wäre entsprechend geringer.
Aber ich habe ich die Befürchtung dass man eine Teilnahme an dieser Ableseaktion vielleicht als ein Akzeptieren der Preise auslegen könnte.
Daher denke ich es wird das beste sein nicht zu reagieren.
Wie denkt man hier darüber?

Offline Schwalmtaler

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #33 am: 30. März 2007, 08:30:41 »
Zählerstand für Dich notieren, aber nicht dem Versorger mitteilen, solange der alte Preis nicht unterschritten wird

Offline Zaoral

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #34 am: 01. April 2007, 22:50:31 »
Die EnBW hat mir und vielen anderen Stuttgartern einen neuen Sondervertrag "Erdgas Comfort" zugesandt mit dem Hinweis, dass der alte Vertrag im Juni 07 auslaufe. Zwei Dinge stören mich dabei:
1. das Angebot wird ab 8.11.06 terminiert
2. mit der Unterschrift erkenne ich den von der EnBW geforderten Arbeitspreis von 4,77 ct/kWh an

Ich habe wegen Unbilligkeit Einspruch nach § 315 gegen die in den letzten Jahren erfolgten Preiserhöhungen erhoben und zahle deshalb nur den von mir zugestandenen Arbeitspreis. Daher habe ich nicht vor, den Sondervertrag zu unterzeichnen, bin mir aber noch nicht über die Auswirkungen im klaren.

Meine Frage an die Mitstreiter lautet:
Wer hat auch diesen neuen Sondervertrag zugesandt bekommen?
Wer hat auch Bedenken gegen die Unterzeichnung?
Wer würde sich mal mit anderen Gleichgesinnten über das weitere Vorgehen beraten wollen?

Ich warte auf eure Antworten.
Hans

Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #35 am: 02. April 2007, 07:38:25 »
@Zaoral,

bitte informieren Sie sich hier auf den Threads und nutzen die Suchfunktionen.

Grundsätzlich versuchen die Versorger den Kunden neue Verträge aufzuzwingen.

es muss iene rechtsverbindlöiche kündigung zunächst des Altvertrages vorliegen.

Bei Formulierungen wie "wenn Sie nicht bis zum XY widersprochen haben, gilt der neue Vertrag" ist unwirksam.

Nichtreagieren ist keine Anerkennung von neuen Vertragsbedingungen bzw. neuen Verträgen.

Also zunächst nicht unterschreiben, denn dann akzeptieren Sie neben den neuen Bedingungen auch die neuen Preise, sofern Sie bereits Widerspruch in der Vergangenheit eingelegt hatten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline 7a_klettern

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #36 am: 06. Mai 2007, 15:53:02 »
Hallo zusammen!

Bei meiner (ebenfalls schon stundenlangen) Beschäftigung mit dem Thema "Widerspruch" (bei der EnBW Strom- und Gasrechnung) bleiben immer noch Fragen offen, von denen ich hoffe, der eine oder andere könnte sie vielleicht "im Vorbeigehen" beantworten:

1.) Wie hoch waren September 2004 der Grund-, Verbrauchs-, Jahresmess- bzw. Arbeitspreis bei der EnBW? (Das soll zwar meine Berechnungsgrundlage sein, allerdings habe ich die Preise zu dem Stand nicht finden können.)
2.) Ist es richtig, dass ich mit dem Schreiben für Gas- und Strompreise gleichermaßen Widerspruch einlegen kann (denn das möchte ich)? (Bisher geht in dem Musterbriefen für mich nicht hervor, ob pauschal für die gesamte Preisforderung oder lediglich für Gas Einspruch erhoben wird.)
3.) Wie geht ihr vor, um bei der Jahresabrechnung ein Guthaben zu vermeiden? (Notiert ihr Zählerstände und vergleicht diese mit dem Vorjahr?)

Falls die Fragen bereits irgendwo beantwortet wurden, reicht mir auch ein Link. In diesem Fall bitte ich zu entschuldigen, dass meine Suche nicht intensiv genug war.

Danke im Voraus und viele Grüße!

Marcus

Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #37 am: 06. Mai 2007, 16:50:23 »
@7a_klettern,

zu 2.)
Ja, gleiches Schreiben löäßt sich verwenden

zu3)
2 Monate vor Ablauf des Jahreszeitraumes eine Berechnung vornehmen
Zähler ablesen und mit den Gradtagzahlen dann hochrechnen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline 7a_klettern

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #38 am: 06. Mai 2007, 17:38:27 »
Hallo!

Vielen Dank, Herr Cremer, für die umgehende Antwort.
Dennoch habe ich weitere Nachfrage:
Ist der Wortlaut bereits darauf ausgelegt, für beides Widerspruch einzulegen und wird die dann lediglich durch die Angabe der Beträge, die zukünftig bezahlt werden, unterschieden?

Die bereits genannte Ablesekarte habe ich ausgefüllt zurück geschickt. Ist das nun ein Problem beim Einspruch?

Dann muss ich mich noch korrigieren: Es geht natürlich um die Preise von Sepemter 1994!

Gruß

Marcus

Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #39 am: 06. Mai 2007, 17:42:46 »
@7a_klettern

Preise Sept. 1994 ? :shock:

Ohne jetzt zu übertreiben sollte man max. 3 Jahre zurückgehen.

Wir haben alle Widerspruch auf die Preise vom Sept. 2004 eingelegt.

nehmen Sie den Musterbrief und ergänzen ihn max. um kundenspezifische Angaben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline 7a_klettern

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #40 am: 06. Mai 2007, 20:31:37 »
Guten Abend, zusammen!

Eine Frage zu den aufgeführten Preisen:
Zitat von: \"Einspruch23\"
2004 bis 31.10.: 0,0789; 0,0646; 0,0415; 0,0398
2004 ab 01.11.: 0,0812; 0,0669; 0,0438; 0,0421
2005 ab 01.02.: 0,0841; 0,0698; 0,0467; 0,045
2005 ab 01.11.: 0,0899; 0,0756; 0,0525; 0,0508
2006 ab 01.02.: 0,0955; 0,0812; 0,0581; 0,0564
2006 ab 01.07.: siehe Homepage EnBW
Preise in €/kWh
Reihenfolge: 1.Zone; 2.Zone; etc.
Grundgebühr gleichbleibend 21,58€
Ich gehe davon aus, dass die aufgeführten Preise Bruttopreise sind!? Ansonsten würde das mit meiner Jahresabrechnung nicht passen.

Weiß jemand, wie die Einteilung / Unterteilung in diese Zonen funktioniert? Bei einem Verbrauch in einem bestimmten Zeitraum gibt es dennoch verschiedene Zuordnungen in einzelne Zonen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

@Cremer,
es ist sehr verwirrend! Deshalb habe ich die Information auch nicht richtig interpretiert. Danke an dieser Stelle!
Gerade bin ich dabei, die Beträge für den Musterbrief zu ermitteln, wobei evtl. Probleme auftreten können. Ich möchte deshalb anmerken, dass im November 2006 eine Zwischenrechnung erstellt wurde. Damit bezieht sich der Zeitraum der aktuellen Jahresrechnung von November 2006 bis März 2007.
Ist das ein Problem?
Ich möchte den Widerspruch ja für alle erhaltenen Abrechnungen einlegen und möglichst auch alle zu viel gezahlten Kosten aufrechnen.

Vielen Dank für eure/Ihre Mühe und ich freue mich über eine Antwort. :)

Viele Grüße

Marcus

Offline Cremer

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EnBW Gas GmbH
« Antwort #41 am: 06. Mai 2007, 20:35:58 »
@ 7a_klettern


es ist ja schön, dass Sie alles zurückhaben möchten.

Man sollte aber mal die Kirche im Dorf lassen, um selbst nicht unwirklich zu werden.
MFG
Gerd Cremer
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