Energiepreis-Protest > Mainova

Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)

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RR-E-ft:
http://www.fr-aktuell.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/frankfurt/?em_cnt=982902

Santos:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---http://www.stromtarife.de/archiv/06/08/2408.html
--- Ende Zitat ---


Nun, MAINOVA hat wieder etwas zu verkünden...Einmal dürft ihr raten, was es ist!   :twisted:

http://www.mainova.de/uebermainova/198_17195.jsp

PRESSEMELDUNG:

--- Zitat ---17.11.2006

Information zur Auslegung des § 2 Abs.7 KAV
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 7 KAV gelten Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 kV) konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 kWh.

Ab sofort werden alle Stromlieferungen, bei denen getreu dem Wortlaut des § 2 Abs. 7 KAV nicht beide dort genannten Ausnahmetatbestände (30 kW und 30.000 kWh) erfüllt und nachgewiesen sind, mit der für Tarifkunden geltenden Konzessionsabgabe beaufschlagt. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen eine Leistungsmessung nicht vorhanden ist. Die rechtliche Verpflichtung hierzu ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut der Konzessionsabgabenverordnung und entsprechenden Forderungen der Konzessionsgeberin auf Einhaltung dieser Vorgaben.
Wir bitten um Verständnis.   :!:  :!:
--- Ende Zitat ---


Wer kann bei dieser freundlichen "Bitte" schon NEIN sagen !?  

Grüße
Santos

RR-E-ft:
@Santos

Da kann wohl jeder betroffene Kunde (Sondervertragskunde) "nein" sagen, dessen Strompreis deshalb erhöht werden soll.

Denn wenn ein Preis vereinbart wurde, dann gilt der, egal ob sich ein Vertragspartner verkalkuliert hat. Das nennt man das Preis- oder Kalkulationsrisko, dass der Verkäufer grundsätzlich selbst zu tragen hat.

Oft findet sich im Vertrag sogar ein Passus, wonach im Preis alle Netzentgelte, Konzessionsabgabe, EEG und KWK- Umlagen etc.  enthalten sind, ohne dass die Preiskalkulation offen gelegt wurde und der Kunde deshalb wissen kann, welchen Anteil diese Bestandteile in absoluten Beträgen am Strompreis überhaupt haben.

Hat sich also der Verkäufer bei seiner Preiskalkulation vertan, ohne dass der andere dies erkennen konnte, so verbleibt es bei dem vereinbarten Preis.

Nur bei einem sog. offenen Kalkulationsirrtum besteht ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung des Vertrages, wobei für eine solche Anfechtung indes die Form und die Frist zu beachten ist.

Der Versorger wird also wohl Verständnis dafür haben müssen, dass er als Verkäufer das Kalkulationsrisiko selbst zu tragen hat.

Fehlt ihm dieses Verständnis, sollte seine Rechtsabteilung in der Lage sein, ihm ein solches zu vermitteln.

RR-E-ft:
Keine Preissenkung vor Ende März 2007 bei Mainova:

http://www.energate.de/news/87043

hdv00:
Bei der diesjährigen Abrechnung gibt es noch zwei weitere gravierende Punkte:

Auf der Gas–Abrechnung 07.2006 bis 06.2007 findet sich gegenüber den vorigen Jahresabrechnungen plötzlich eine zusätzliche Position
„ Erdgassteuer „ mit 0,005500/ kWh für die Zeit vom 01.01.2007 bis 25.06.2007, was bei meinem dem Verbrauch für 2007 von 15.148 kWh einen Betrag von € 83,31 ohne MwSt. ausmacht.
Der Grundbetrag ist mit € 140,78 / Jahr gleich geblieben;
die Summe Erdgassteuer dazu gerechnet, würde eine Erhöhung um 57 % bedeuten.
 
Die NEUE Abschlagzahlung ist gegenüber dem rechnerischen Wert um
30 % erhöht, anstatt € 120 mit 156 € !
Bereits im letzten Jahr war mir aufgefallen, dass Mainova für die neue Abschlagzahlung nur durch 11 Monate anstatt 12 Monate teilte !

Kann jemand zu dieser Position \" Erdgassteuer \" etwas sagen ?

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