Energiepreis-Protest > Mainova

Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)

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Cremer:
@ghenry,

nein,
gibt kein spezielles.

Beim Anschreiben mit Ihrer eigenen Gegenrechnung erwähnen Sie jedoch im Betreff alle Ihre Widerspruchsschreiben mit Datum und beziehen sich darauf.

ghenry:
OK - nun bin ich also in der Höhle des Löwen und warte auf sein erstes Knurren... Danke vorläufig!
GHenry

RR-E-ft:
http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E4F1E5717CB6147FEABC016984330EA94~ATpl~Ecommon~Scontent.html

http://www.mainova.de/uebermainova/198_15418.jsp

Das Schiedsgericht hat entschieden:

http://www.mainova.de/uebermainova/198_16127.jsp



Für die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB, welche nur die Vertragspartner eines Gaslieferungsvertrages initiieren können, sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
http://www.stromtarife.de/archiv/06/08/2408.html

Fidel:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16233

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