Energiepreis-Protest > Mainova
Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
Cremer:
@ghenry,
nein,
gibt kein spezielles.
Beim Anschreiben mit Ihrer eigenen Gegenrechnung erwähnen Sie jedoch im Betreff alle Ihre Widerspruchsschreiben mit Datum und beziehen sich darauf.
ghenry:
OK - nun bin ich also in der Höhle des Löwen und warte auf sein erstes Knurren... Danke vorläufig!
GHenry
RR-E-ft:
http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E4F1E5717CB6147FEABC016984330EA94~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.mainova.de/uebermainova/198_15418.jsp
Das Schiedsgericht hat entschieden:
http://www.mainova.de/uebermainova/198_16127.jsp
Für die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB, welche nur die Vertragspartner eines Gaslieferungsvertrages initiieren können, sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
RR-E-ft:
http://www.stromtarife.de/archiv/06/08/2408.html
Fidel:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16233
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