Energiepreis-Protest > Mainova
Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
Santos:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@ghenry
Legen Sie Widerspruch gemäß Musterschreiben ein.
Widerspruch gegen die Preiserhööhungen und gegen die Preishöhe an sich
Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.
Erstellen Sie auf dieser Preisbasis Ihre eigene Jahresrechnung und schicken Sie diese dem Versorger.
Leisten Sie nur die Nachzahlung auf Ihre erstellte Jahresrechnung.
Leisten Sie die künftigen Abschläge nur in der Gesamthöhe Ihrer Jahresrechnung (dividiert durch die Anzahl der Abschläge).
--- Ende Zitat ---
Hallo!
Würden Sie diesen Rat (\"Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.\") auch jemandem geben, der erst kürzlich wegen Umzugs den Gasversorger wechseln musste? Ist dies möglich, oder kann ich dann nur jene Tarifbasis als Grundlage ansetzen, ab der ich Kunde beim Gasversorger bin?
Zum Beispiel: ab 01.03.06 erst Kunde beim Versorger X; damit muss ich den zum 01.03.06 gültigen Tarif akzeptieren. Gasversorger X erhöht nun zum 01.04.06 den Gaspreis. Ich akzeptiere aber weiterhin nur den Tarif vom 01.03.06. ... Oder kann ich auch als NEUKUNDE ab 01.03.06 auf den Tarif vom Sep. 2004 verweisen und auch nur diesen als BILLIG akzeptieren bzw. entsprechend diesem abrechnen, obwohl ich seinerzeit noch gar nicht Kunde des Versorgungsunternehmens X, sondern zu jenem Zeitpunkt Kunde des Gasversorgers Y war?
Vielen DANK für die Antwort!
MfG
Santos
Cremer:
@Santos,
grundsätzlich schlage ich vor, auch wenn man jetzt erst beim Versorger Kunde wurde, nur die Preise für Strom und Gas auf der Preisbasis Sept. 20045 zu akzeptieren.
Dies wurde bereits mehrfach hier im Forum diskutiert.
Es ist unerheblich, wann man Kunde wurde.
Entscheidend ist natürlich, dass man die Tarife vom Sept. 2004 kennt.
Nur damit läßt sich am Ende des Abrechnugnszeitraumes seine eigene Gegenrechnung erstellen.
ghenry:
Ich habe bisher nur den \'vorsorglichen\' Musterbrief mit dem Einspruch gegen Preiserhöhungen an die Mainova geschickt. Gibt\'s irgend wo einen Musterbrief für den Einspruch gegen die jetzt vorliegende konkrete Rechnung?
MfG
GHenry
Cremer:
@ghenry,
nein,
Sie müßten schon Ihre eigene Rechnung aufmachen.
am besten so ähnlich als "Formblatt"
Ich habe dies für unsere Stadtwerke in einer Excelltabelle mit den verschiedenen Varianten für Gas und Strom ( mit und ohne Energieclub, mit und ohne EEG und KWKG Abgaben), sowie für Wasser, einschließlich Deckblatt erstellt in der ähnlichen "Aufmachung" wie die SW KH - Rechnung.
ghenry:
Nein, nein, das war ein Missverständnis - klar muss ich meine eigene (Gegen-)Rechnung aufstellen. Mir geht\'s um ein Musterschreiben gegen die Jahresrechnung an sich (statt gegen eine Preiserhöhung).
MfG
GHenry
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