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Yello Strom GmbH

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Monaco:
@karamaba
@cremer

Ich denke, zunächst einmal ist Yello berechtigt, Verträge zu kündigen. Schließlich ist sie kein Grundversorger.

Dennoch könnte man sich die Frage stellen, ob hier das Gleichbehandlungsgebot verletzt wird.

Immerhin werden Kunden, die §315 nicht eingewendet haben, wohl auch nicht gekündigt. Mit einer Kündigung kann man §315 so auch begegnen.

Die Klärung der Frage, ob man gegen diese Kündigung u.U. Einspruch einlegen kann, wäre interessant. Ich sehe im Moment nur wenig Ansatzpunkte, es sei denn das Gleichbehandlungsgebot gibt etwas her.

Grundversorger, ich komme ...

Viele Grüße

Monaco.

RR-E-ft:
@Monaco

Yello trifft weder eine Versorgungspflicht noch ein Gleichbehandlungsgebot.

Es ist so, wie Yello geschrieben hat.

Man suche sich einen neuen Lieferanten:

http://www.verivox.de/power/Calculator.asp

Das muss ja nicht der Grundversorger sein.

kamaraba:
Das ist richtig, aber irgendwann beginnt das Spiel wieder von vorne. Da falle ich doch lieber wieder in die Grundversorgung und....... :cry:

Gruss aus Karlsruhe

www.faire-energiepreise.de

Monaco:
@RR-E-ft

Grundsätzlich (und wahrscheinlich auch rechtlich) müssen wir das wahrscheinlich so hinnehmen. Das war eben unser Risiko.

Dennoch bleibt die Frage stehen: Wenn die Versorger jedem Widersprüchler so einfach kündigen, dann können letztere - zumindest auf Dauer - wohl keine niedrigeren Energiepreise durchsetzen.

Schließlich stellt man sich jetzt wieder "hinten an" und hat im Grunde genommen nur 3 Möglichkeiten:

1. Überregionaler Anbieter - Sondervetrag - Preis gilt als vereinbart
2. Regionalversorger - Sondervertrag - das Gleiche
3. Regionalversorger - Grundversorgung mit sofortigem Preiswiderspruch.

Nur Variante 3 würde uns weiterhin in der Gruppe der "Preisrebellen" belassen.

Bei einer möglichen Auseinandersetzung würde man jedoch immer darauf hinzuweisen sein, dass, wenn einem der Preis (von anfang an) nicht passt, man sich eben einen anderen Versorger suchen sollte. Diese sind (im Strombereich) ja reichlich vorhanden. §315 ade ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

RR-E-ft:
@Monaco

Der Wettbewerb lebt davon, dass sich homo oeconomicus immer wieder für das günstigste Angebot entscheidet.

Der Wettbewerb stirbt, wenn alle wie die Fliegen am Fliegenfänger am einmal gewählten Lieferanten kleben bleiben, egal, wie dieser sich verhält.

Ansonsten meidet man ja auch Geschäfte, in denen man nicht zuvorkommend behandelt wurde.

Wenn man mit Lieferanten schlechte Erfahrungen gemacht hat, kann man darüber auch in Votings zB. bei Verivox berichten.

So kann man ggf. Einfluss auf die Entscheidung anderer Verbraucher nehmen.

Zwar mag der dümmste Bauer schon einmal die größten Kartoffeln haben.

Dumm ist jedoch folgende Einstellung:

http://www.stromvonuns.de/spots/1_spot_hahn.mp3

Da krakelt kein anderer als der rote Hahn der Thüringer E.ON- Familie, wohl aus Tradition:

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm

Man rechnet wohl mit der Dummheit der Menschen und diffarmiert dadurch die ländliche Bevölkerung.

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