Energiepreis-Protest > Yello Strom GmbH
Yello Strom GmbH
Monaco:
@RR-E-ft
Wie wir alle wissen, ist wahrscheinlich auch das günstigste Angebot nicht eben billig - im wahrsten Sinne des Wortes.
Zum Wettbewerb können hauptsächlich überregional agierende Unternehmen beitragen - ggf. auch als Töchter der "Großen 4" getarnt - was den Wettbewerbsgedanken jedoch wieder relativiert! Wenn diese sich aber immer nur an den Preisen der Grundversorger orientieren brauchen, unterliegen wir auch weiterhin einem Preisdiktat.
Wenn dieser "Wettbewerb" den Preis bestimmen soll, dann würden eigentlich alle Einsprüche nach §315 BGB zumindest im Strombereich ins leere führen. Schließlich hätten wir dann - zwar diktierte - aber immerhin faktische Wettbewerbspreise, die ggf. eine Billigkeitsprüfung überflüssig machen. Selbst Verivox trägt dazu bei, den Wettbewerbsgedanken zu nähren: mit einer Tabelle von Wettbewerbern.
Im Ergebnis hieße das: Im Strombereich hätten die Versorger genau dies geschafft, was man jetzt auch im Gasbereich erreichen möchte: Einheitlich (zu) hohe Preise. In einem quasi Wettbewerbsmarkt. Wenn nur der vermeintlich günstigste Anbieter immer noch die Preise hoch genug ansetzen kann, könnten alle Versorger gut damit leben - könnten sich hierauf berufen und würden auch weiterhin Milliardengewinne auf unsere Kosten erwirtschaften.
Wie ich schon vor einigen Monaten schrieb: Lieber dann gar kein Wettbewerb, als ein solcher! Schlechte Aussichten für Verbraucher, die jedoch auch teilweise selbst daran Schuld sind: Nach Lieberalisierung des Strommarktes Ende der 90er haben wohl gerade einmal 4% ihren Versorger gewechselt. Man kann einen Wettbewerb eben auch ablehnen - nur um auch einmal ein Gegenargument zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
@Monaco
Wenn die konzernzugehörige Yello Strom (EnBW) den Weg auch nicht beschritten hat, so hat doch zum Beispiel die unabhängige LichtBlick den Kampf um geringere Netzentgelte vor den Gerichten aufgenommen.
Solche Unternehmen könnte man deshlab auch als Verbraucher bewusst stärken.....
www.bne-online.de
RR-E-ft:
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E571879BB99634C01AF92058A0B308CB8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
bienenblues:
@monaco,
wie ging es bei dir nun mit Yello weiter?
Fragen:
Ich bin bei YELLO und mein Netzbetreiber ist die ENBW.
Macht Widerspruch Sinn?
Auf welches Preisiveau?
Grüsse.
Monaco:
@bienenblues
Nach der Vertragkündigung durch Yello hatte ich mich nochmals mit einem Schreiben an Yello gewendet, um noch einige "Gedanken" zum Yello-Vorgehen "los zu werden". Dabei hatte ich Yello jedoch weder angefleht, uns als Kunden "zurück zu nehmen", noch habe ich das Unternehmen "beschimpft".
Es kam dann auch widererwarten promt noch eine Antwort, die sich im Kern auf Nachteile von Yello durch eine Veröffentlichung der Preiskalkulation bezog. (Zitat: "Jede Kommunikation mit Kunden ist für ein Unternehmen die Kommunikation mit einem Teil der Öffentlichkeit. Würden wir unsere interne Preiskalkulation darlegen, würden wir diese also veröffentlichen. Das wir das im Wettbewerbsmarkt nicht tun können, liegt auf der Hand. Denn dadurch würden wir uns selbst Nachteile zufügen."
Das wir die Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel nach §307 BGB (Punkt 7 der Yello-AGB) für unseren Preiswiderspruch unterstellt hatten, war Yello wohl entgangen. Möglicherweise lag dafür zu diesem Zeitpunkt auch kein passender Textbaustein vor. Letztlich kann es uns auch völlig egal sein. Yello ist für uns (fast) Geschichte.
"Fast" deshalb, weil die Abschlussrechnung noch aussteht. Während diese zuletzt (Anfang Februar 2006) ganze 2 Tage nach Zählerstandsmitteilung brauchte, sind nun schon 3 Wochen vergangen. Möglicherweise ist man sich noch unschlüssig, ob man die "alten" oder die "neuen" (widersprochenen) Preise verlangen soll. :?
Allerdings würde Letzteres wohl nur wenig Sinn machen. Wenn wir diese Preise akzeptieren würden, gäbe es ja auch keinen Anlass für eine Vertragskündigung. So wird Yello wohl entweder auf etwas mehr als 100,- € verzichten müssen, oder den Differenzbetrag einklagen. Yello sollte es dabei aber auch bewusst sein, dass dabei die verwendete Preisklausel auf den Prüfstand kommt ...
Übrigens und zum Abschluss. Wir haben nach Vertragskündigung zum 31.12.2006 noch ein Schreiben von Yello erhalten. Hierin wurde uns mitgeteilt, dass wir ab 01.01.2007 den erhöhten MwSt.-Betrag bezahlen müssen. Dies hätten wir in diesem Fall sogar anstandslos getan, wenn wir zu diesem Zeitpunkt noch Kunden gewesen wären ... :wink:
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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