Energiepreis-Protest > Yello Strom GmbH
Yello Strom GmbH
energienetz:
Kiel hier
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Kiel_041006_14OKart191-02.pdf
Magdeburg
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Magdeburg_040701_36O2-03-001.pdf
Monaco:
@energienetz
Zunächst einmal vielen Dank.
Es fällt - zugegebenermaßen - schwer, einen sinnhaften Zusammenhang zwischen den hier behandelten Fällen und einer Unbilligkeitseinrede/ Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel zu begründen.
Entweder man möchte die Kunden bewusst in die Irre führen oder man weiß es selbst einfach nicht besser. In beiderlei Hinsicht spricht das nicht gerade für den Versorger.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Monaco:
Yello hat sich nach vielen Wochen wieder zu Wort gemeldet:
Köln, 04.10.2006
Kündigung Ihres Stromvertrages
Guten Tag,
nach Ihrem Schreiben vom 8. Juli 2006 ist uns klar geworden, dass wir Ihren Erwartungen an unser Produkt nicht gerecht werden können. Deshelb sehen wir zu unserem Bedauern keine Möglichkeit, wie wir gemeinsam das Vertragsverhältnis zu Ihrer Zufriedenheit fortsetzen können.
Daher kündigen wir Ihren Vertrag im Rahmen unseres ordentlichen Kündigungsrechts zum 31. Dezember 2006. Der Ordnung halber möchten wir Sie darüber informieren, dass uns dieses Kündigungsrecht auch ohne besondere Gründe zusteht.
Wir empfehlen Ihnen sich bis Mitte November ausführlich zu informieren und einen anderen Stromanbieter zu suchen, der Ihren Vorstellungen eher entspricht. Andernfalls werden Sie automatisch von Ihrem örtlichen Energieversorger beliefert.
Viele Grüße ...
(Beide Geschäftsführer haben im Original unterschrieben)
Auch so kann man §315 bzw. §307 "umschiffen".
Und ich dachte immer, Yello ist etwas "kreativer" als andere Versorger. Stattdessen reiht man sich nun bei den "herkömmlichen" Versorgern ein.
Offensichtlich befürchtet man selbst die Intransparenz seiner Preisklausel und weiß sich nun keinen anderen Rat.
Wie nun weiter?
Freundliche Grüße
Monaco.
kamaraba:
@Monaco
habe die "Vorstufe" zur Kündigung auch erhalten, auch hier wurden die Urteile zitiert. Gehe mal davon aus, dass nach meiner Antwort auch die Kündigung erfolgt.
Kann man dem widersprechen, oder macht es Sinn wieder zu seinem Grundversorger "zu wechseln" und gleich wieder Widerspruch einzulegen?
Cremer:
@kamaraba,
Sie können natürlich Widerspruch einlegen.
Spätestens bei Vorlage der Abschlußrechnung werden sich die Geister scheiden.
Bei Nachzahlung diese nicht tätigen. Den Grundversorger darauf aufmerksam machen, dass man noch eine Vertrag mit Yello hat. Mal sehen wie sich dieser positioniert.
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