Energiepreis-Protest > Yello Strom GmbH
Yello Strom GmbH
kamaraba:
@monaco
Würde mich von Yello nicht kleinkriegen lassen, bei mir hat das mit meiner Hartnäckigkeit geklappt. Ich zahle bei Yello immer noch den Strompreis
Stand 2004-bisher kam noch kein "Bettelbrief".
Habe bei meiner letzten Recherche festgestellt, dass Yello regional sehr
unterschiedliche Grundpreise anbietet.
In Karlsruhe will man offensichtlich keinen Wettbewerb mit den Stadtwerken Karlsruhe.
Ort Grundpreis Strompreis
Karlsruhe 16,87 € 17,21 Cent
Stutensee 7,64 € 17,82 Cent
Bruchsal 7,79 € 19,77 Cent
Pfinztal 7,64 € 17,82 Cent
Weingarten 7,64 € 7,82 Cent
Lörrach 9,23 € 17,63 Cent
Nürnberg 5,11 € 17,14 Cent
Frankfurt 8,48 € 18,19 Cent
Hamburg 5,29 € 17,71 Cent
Berlin 4,93 € 17,84 Cent
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
RR-E-ft:
Natürlich bestimmt Yello die Preise, die den Neukunden angeboten und deshalb von diesen nur angenommen werden können.
Die Neukundenklausel ist auch AGB-rechtlich zu beanstanden, weil sie unbestimmt und intransparent ist, § 307 BGB.
Yello wird als EnBW- Tochter wohl nicht unbedingt mit Stadtwerken, die von EnBW den Strom beziehen, in einen starken Wettbewerb treten wollen. Schließlich sind auf die Konzerninteressen Rücksicht zu nehmen. Teils ist EnBW an Stadtwerken beteiligt.
Dass die yello- Preise indes nicht mehr bundesweit einheitlich sind, liegt indes daran, dass die Netzentgelte der Netzbetreiber so verschieden sind.
Die einst in Aussicht gestellt Klagewelle von yello gegen 300 Netzbetreiber wegen überhöhter Netzentgelte war ja bekanntlich ausgeblieben.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Monaco:
Um Yello argumentativ begegnen zu können, wären die Inhalte der zitierten Urteile:
AG Potsdam - 33 C 433/04,
LG Kiel 14 0 Kart 191/02,
LG Magdeburg - 36 0 2 /03
hilfreich.
Leider finde ich diese trotz Suche weder hier im Forum noch sonst im Internet.
Kann mir jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
@Monaco
Die Urteile sind in der Zeitschrift "Recht der Energiewirtschaft" (RdE) veröffentlicht.
Abgesehen davon, dass die Urteile nicht rechtskräftig sind, das Urteil des AG Postdam sich nach der Berufungsentscheidung des LG Potsdam vom 15.05.2006 in der Revision vor dem Bundesgerichtshof befinden soll, ist nicht ersichtlich, dass diese Urteile etwas mit Yello zu tun haben könnten.
Diese Urteile betrafen Regionalversorger.
Wie kommen Sie gerade auf diese Urteile?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Monaco:
@RR-E-ft
Diese Urteile "präsentierte" mir Yello nach meinem Widerspruch und Widerspruchsbekräftigung als Reaktion auf ein erstes Antwortschreiben der Yello Strom GmbH. Das komplette Schreiben steht einige Beiträge weiter "oben" (blaue Schrift).
Abgesehen davon, dass einigermaßen unstrittig ist, dass die von Yello in Ihren Verträgen verwandte Preisanpassungsklausel nicht wirksam sein kann, möchte ich auf das genannte Schreiben schon reagieren.
Leider kann man allein an Hand der Aktenzeichen nicht auf die Inhalte der Urteile oder zumindest auf einen Bezug auf hier strittige Fragen deuten.
Und vielleicht müssen einige Versorger noch lernen, dass sich mancher Kunde nicht so ohne weiteres von zitierten Urteilen, die möglicherweise die Sachlage nur am Rande streifen, einschüchtern lassen und sich auch manchmal mit der Materie (zu) beschäftigen (versuchen).
Zunächst jedoch vielen Dank für Ihre Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
für ein schönes Wochenende
Monaco.
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