Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Schwalmtaler:
Moin Kampfzwerg und Leidensgenossen,
sofern ihr einen Sondervertrag habt wie Kampfzwerg, würde ich mir nun zwar mit Nachdruck - aber ohne Panik - einen Anwalt suchen.
Vielleicht fällt es gemeinsam leichter, einen Anwalt zu finden, der Euch im Falle einer Klage vertritt. Gleicher Versorger minimiert doch den Arbeitsaufwand des Anwaltes bei gleichbleibender Bezahlung!
Ich gehe aber davon aus, das NGW/Gelsenwasser bewusst ist, das das angesprochene Urteil nur für Tarifkunden gilt!
Kampfzwerg, wenn du Lust und Zeit hast - ich bin bis 15Uhr im Büro zu erreichen!
Gruß
Schwalmtaler
Sandhase:
Hallo Schwalmtaler.
Mit Sondervertrag bin ich mir noch nicht so sicher?Im Vertragkopf steht wohl: \" Unter Anerkennung der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Gas (AVB ) und - bei Versorgung zu Preisen der Sonderbedingungen - u.s.w. \"
Den Rat, einen gemeinsamen Anwalt suchen,finde ich sehr gut. Danke für die Anregung. Wäre dann auch schön zu erfahren ob andere Mitstreiter daran Interesse haben sich dem anschließen wollen. Das gemeinsame suchen eines Anwaltes müsste dann wohl auf einer anderen Plattform wie dieses Forum geschehen?
Gruss Sandhase
Bernie57:
..ich wäre auch dabei.... ;)
benno:
Hallo zusammen,
bin seit 1994 NGW-Kunde (Sondervertrag). Die im Vertrag enthaltene Preianpassungsklausel ist m.E. unwirksam.
Aktuell zahle ich daher nur noch Abschläge berechnet nach Preis von 1994. Die erwähnte Klageandrohung (Formschreiben) habe ich ebenfalls erhalten. Habe wie Mitstreiter Kampfzwerg gegenüber der NGW einen Rückforderunganspruch auf überzahlte Beträge der Jahre ab 1996 geltend gemacht und eine Gegenklage angekündigt für den Fall der Klageerhebung durch NGW.
Null Reaktion seitens NGW.
Habe daher jetzt eine Rechtsanwältin aus Düsseldorf damit beauftragt eine Klage gegen NGW zu prüfen. Die Anwältin habe ich der RA-Liste des Vereins entnommen; ist dort als besonders erfahren in Sachen \"Energierecht\" ausgewiesen.
Irgendwann muss man ja mal was unternehmen, insbesondere wegen drohender Verjährung evtl. Rückforderungsansprüche.
Schwalmtaler:
Hallo benno,
meinst du Fr. Holling von Holling u. Kretzschmar?
Diese hat auch schon Erfolge am LG Mönchengladbach erzielt! Vielleicht vertritt Sie ja alle NGW-Kunden!!!
Viel Glück und Erfolg!!!!!!!!!!!!!!!
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