Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Kampfzwerg:
es wird besser und besser :]
nach den monierten Klauseln gem. OLG Bremen (s.o.) gibt uns jetzt auch das LG Köln weitere Munition.
LG Köln, rt. v. 24.10.2007 - 26 O 91/06
Seite 3 des Urteils LG Köln:
Punkt 3.) und 4.) die Formulierungen der nun unwirksamen Klauseln kommen mir doch sehr bekannt vor :]
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Nach meinem abgeschickten statement auf die Jahresabrechnung - in Verbindung mit dem modifizierten Musterbrief - erhielt ich eine sehr knapp gehaltene Eingangsbestätigung mit der Aussage ich müsse \"nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klageweg geltend machen.\"
--- Ende Zitat ---
Inzwischen erhielt ich folgendes Schreiben:
...mit Ihren Schreiben vom XX halten sie Ihren Widerspruch gegen die Angemessenheit der Anpassung unserer Gaspreise weiterhin aufrecht und zahlen auch die Rückstände aus vorhergehenden Jahresrechnungen nicht bzw. beanstanden unsere Jahresrechnung 2007.
Unsere Gaspreise (Grund- und Arbeitspreis) - so Ihre Begründung - seien unangemessen hoch, d.h. entsprächen nicht der Billigkeit im Sinne von
§ 315 BGB.
Der BGH hat mit seinem Grundsatzurteil vom 13.6.07, Az VIII ZR 36/06, Rechtssicherheit geschaffen mit folgenden Feststellungen:
1. Das Gasversorgungsunternehmen ist - ausgenommen bei Vorliegen einer im gegenseitigen Einvernehmen anders lautenden Regelung im Einzelfall - jederzeit berechtigt, die Gaspreise anzupassen, d.h. anzuheben oder zu senken.
2. Der einseitig vom Versorgungsunternehmen bestimmte Gaspreis unterliegt der Billigkeitskontrolle gemmäß § 315 BGB.
3. Die Anpassung/Anhebung des Gaspreises entsprichit der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB , wenn das Versorgungsunternehmen lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergibt.
4. Die Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation kann vom Gasversorgungsunternehmen nicht verlangt werden.
Wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, hat unser Haus die Gaspreise nur angehoben entsprechend dem Anstieg unserer Bezugskosten. Das hat eine unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Er bescheinigt weiterhin, dass teilweise sogar geringere Kosten an die Kunden weitergegeben wurden.
.....Die in unserer Jahresrechnung 2007 in Ansatz gebrachten Gaspreise sind mithin angemessen.
Wir können Sie daher nur erneut auffordern, die Rückstände aus vorhergehenden Rechnungen, unsere Jahresrechnung 2007 sowie die zukünftigen Abschlagsbeiträge jeweils in vollständiger Höhe und fristgerecht auszugleichen.
Sollten bis spätestens Ende dieses Jahres unsere Forderungen nicht ausgeglichen sein, werden wir ohne weitere Vorankündigung unsere Ansprüche in Form einens Musterverfahrens gerichtlich geltend machen.
...
Hat jemand ähnliche Drohungen erhalten?
Ernst nehmen?
Eure Meinung bitte!
Sandhase:
Hallo Mitstreiter.
Dieses Schreiben ist bei mir auch eingetrudelt. Ich weiss es auch nicht einzuschätzen. Wäre schön zu wissen was für Chancen die überhaubt mit einer Klage haben. Oder ist das nur Säbelrasseln.
Gruss Sandhase
Stefan25:
Hallo zusammen,
identisches Schreiben habe ich auch erhalten.
Vielleicht ist die Zahl der Widerständler bei Gelsenwasser so geschrumpft, dass sich jetzt eine Klage gegen jeden einzelnen lohnt.
Oder Gelsenwasser hat so viel Gewinn gemacht, dass der Posten \"Rechtsberatung\" zwecks Steuerminderung noch ein bisschen Umsatz braucht ;)
Ich kümmere mich jetzt um einen kompetenten Rechtsanwalt und warte einfach ab. ..
Schinderhannes:
Hallo Zusammen
Ich habe vor ca. vier Wochen ebenfalls der Jahresrechnung mit der Bitte, den Tarif lt. dem Vertrag von 1994 anzuwenden, widersprochen und habe bis Heute noch keine Antwort erhalten. Der Rechnungsbetrag wurde trotz Rückzugs der Einzugermächtigung widerrechtlich abgebucht. Rückbuchung ist aber bereits erfolgt und ich habe nun einfach den von mir gewählten Abschlag aus den letzten Jahren überwiesen.
Ich denke wir NGW\'ler sollten uns bei einer Klageerhebung mit einem Fachanwalt zusammentun und gucken was \'rauskommt.
Also auf in den Kampf!!
Gruß
Schinderhannes
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