Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

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Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Weitere Klauseln, die zB. das LG Köln für unwirksam erklärt wurden, schafften es auch nicht vor dem OLG Köln,anders als jene ausschließlichlichen HEL- Kopplungen, die der BGH nun kassierte.

--- Ende Zitat ---

und nun das!
eigentlich sollte man das wohl für unmöglich halten:

OLG Köln, Urt. v. 19.02.10 Az. 19 U 143/09 Rückforderungsanspruch eines Sondervertragskunden

Wieder einmal glaubt ein Zivilsenat schlauer zu sein als eine Kammer für Handelssachen.
Verstösst gegen die gefestigte Rechtsprechung des BGH (bei bestehenden Sonderverträgen kann definitiv kein konkludenter Vertrag durch Gasentnahme zustande kommen- einseitige Preisänderungen bedeuten kein Angebot auf Entgeltneuvereinbarung - Stillschweigen bedeutet nicht Annahme)
- und lässt eine Revision nicht zu.

Größenwahn? oder \"nur\" Inkompetenz ? X(


P.S.
Als treuer, aber auch kritischer,  Abonnent nehme ich meine Behauptung, dass die WAZ seit Jahren wiederholt eine sehr einseitige Berichterstattung mit klarer Gewichtung, zulasten des Verbrauchers und zugunsten der Gaswirtschaft, betreibt i. Ü. nicht zurück. ;)

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg 19.12.2008 19:21
NGW [...] sind inzwischen offensichtlich einer ansteckenden Art der \"Mahnbescheidsverschickungshysterie\" verfallen.
Wir werden sicher noch herausfinden, inwieweit diese therapierbar ist  ;)
 
--- Ende Zitat ---
Man glaubt es kaum, habe ich doch jetzt tatsächlich eine Klagebegründung erhalten. Eine adäquate Therapie wird folgen ;-)

Kampfzwerg:
Weitere Infos zu Klagebegründung und Verlauf des Verfahrens siehe hier

AG erklärt sich für sachlich unzuständig, Verweisungsantrag an Kartellkammer abgelehnt

Kampfzwerg:
VU des LG Kleve v. 08.02.12 Az. 1 O 341/10: Klage des Versorgers abgewiesen, rechtskräftig!

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