Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Kampfzwerg:
nur der Vollständigkeit halber der restliche Schriftwechsel nach der Preiserhöhung zu Jan.06
zum Thema des alten Forums:
Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser
Kampfzwerg
gemäß Musterbrief:
Erhöhung Ihrer Energiepreise am 01.01.2006 mit Schreiben vom 19.12.05
Sehr geehrter,
ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der
Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.
Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung
nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.
Ich fordere Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit
der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur
Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung darf als Druckmittel nur eingesetzt werden, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung
gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.
Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben mit der Tariferhöhung zu
verrechnen, Guthaben sind also voll ohne Verrechnung auszuzahlen. Eine
eventuelle Nachzahlung erbringe ich selbständig.
Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der bis auf weiteres
unverbindlichen Preiserhöhung nicht erhöht werden, da dies im Falle der
Unbilligkeit unweigerlich zu Überzahlungen führen würde. Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen mit Stand
30.09.2004. Ich rüge auch diese als unbillig und behalte mir vor, auch
deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.
Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen.
Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu
bestätigen.
Mit freundlichem Gruß
Antwort NGW
Ihre E-Mail vom 21.12.2005 und Ihre Kritik haben wir zur Kenntnis genommen und bedanken uns für Ihre offenen Worte.
Wie Sie uns mitteilen, sind Sie mit der Erhöhung der Erdgaspreise nicht einverstanden und wollen die Begleichung Ihrer Rechnungs- und Abschlagsbeträge nur gekürzt unter Vorbehalt vornehmen. Hierbei berufen Sie sich auf § 315 und unterstellen, dass die Preise nicht nach billigem Ermessen festgelegt wurden.
Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass es jederzeit unser Bestreben ist, Ihr fairer Partner zu sein. Aus diesem Grund lassen wir unsere Preise regelmäßig von unabhängiger Seite überprüfen. Die auf dem Gebiet der Energiewirtschaft erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Infoplan Wirtschaftsberatung GmbH, Düsseldorf, hat der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) mit Gutachten bestätigt, seit dem 1. Januar 2004 die Rohmarge (Erlöse abzgl. Bezugskosten) nicht verbessert zu haben. Im Gegenteil: die Gutachter bestätigen, dass NGW einen Teil der Bezugskostensteigerung selbst getragen hat, so dass sich die Rohmarge im genannten Zeitraum trotz der neuerlichen Tarifanhebungen verschlechtert hat.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Hintergründe der auch aus unserer Sicht unangenehm hohen Energiepreise zu erläutern. Sicher haben Sie in den letzten Monaten die stetige Steigerung der Energiepreise verfolgt. Ursache ist unter anderem eine weltweit erheblich steigende Energienachfrage, vor allem im asiatischen Raum. Der Gaseinkaufspreis von NGW lässt sich von dieser Entwicklung leider nicht abkoppeln. Um Ihnen eine sichere Versorgung zu garantieren haben wir langfristige Verträge mit unseren Vorlieferanten abgeschlossen. Diese sind an das weltweite Energiepreisniveau gekoppelt. So stieg unser Erdgasbezugspreis im Laufe des Jahres 2005 deutlich an.
Unternehmen wie NGW, die Endabnehmer versorgen, haben keine Einflussmöglichkeiten auf die internationalen Preisentwicklungen. Zu diesem Ergebnis ist auch das Kartellamt NRW gekommen. Die letzte Überprüfung der Gaspreise hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Zukünftig haben Landes- und Bundeskartellamt ein einheitliches Vorgehen bei der Erhebung der Gaspreise angekündigt. Dabei soll jährlich am 1. November jedes Gasversorgungsunternehmen zu seinen Gaspreisen befragt werden. NGW begrüßt diese Maßnahme, die mehr Transparenz in die Kalkulationsgrundlagen bringen soll.
Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen. Weitere detaillierte Informationen enthält unsere Broschüre \"Erdgasinformation\", die wir Ihnen im Januar zustellen werden.
Der zweimonatliche Abschlag von xxx Euro blieb unverändert. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Jahresrechnung 2006 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.
Zur Info: Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH sind ein GELSENWASSER-Unternehmen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für darüber hinausgehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter in unserem Kundenservice-Center unter der Telefonnummer 0180 - 1 99 99 91 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
GELSENWASSER AG
Kundenservice-Center
Den Antwortpassus mit dem \"fairen Partner\" und der \"Wirtschaftsberatung\" kannte ich ja schon aus dem letzten Antwortschreiben.
Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen.
Daraus entnehme ich (Schelm), dass ein späterer Zeitpunkt durchaus in Frage kommt.
Witzig fand ich diesen Satz NGW begrüßt diese Maßnahme, die mehr Transparenz in die Kalkulationsgrundlagen bringen soll.
Sollte das bedeuten, dass sie ihre eigenen Kalkulationen selbst nicht verstehen?
In der detaillierten ?? Broschüre \"Erdgasinformation\" mit dem Titel \"Wir geben Gas und tun was!\" wurde nochmals mit Hinweis auf die Wirtschaftsberatung \"um jeden Zweifel auszuräumen\" um das Kundenvertrauen geworben \"Fairness schafft Vertrauen\".
Ansonsten war der Flyer eine Art Beratungsgutschein-Scheckheft mit der Möglichkeit von Zuschüssen (25-250€] bei Nutzung.
Mit anderen Worten: absolut verzichtbar.
Nachtrag:
Bis heute habe ich nach meiner \"Anpassung\" der Jahresrechnung weder Mahnung noch Sperrandrohung o.ä. meines Versorgers erhalten.
Hoffe, das bleibt auch so.
Monaco:
@kampfzwerg
Offensichtlich tut man sich in der Branche inzwischen auch schwer, Mahnungen zu verschicken. Nachdem sich wohl auch bis zum letzten Versorger herumgesprochen haben dürfte, dass man sich mit Sperrandrohungen eher ein Eigentor schießt (siehe Urteilsbegründung LG Düsseldorf vom 04.01.06), hat man jetzt wohl sogar Respekt davor, Mahnungen zu versenden. Und das, obwohl man sich ja im Recht meint ...
Nun, so weit scheint das eigene Vertrauen dann wohl doch nicht zu reichen.
Uns muss dieses Vorgehen zunächst nicht weiter stören. Möglicherweise ist dies auch nur die Ruhe vor dem großen Sturm. Denn wer glaubt denn allen Ernstes, dass sich eine so mächtige Wirtschaft so einfach geschlagen geben wird. Man ist sich allerdings seiner Mittel wohl noch nicht so ganz sicher (vielleicht wurden auch von \"ganz oben\" Maulkörbe verteilt ...).
Wir schlagen uns derzeit mit einem noch weiterreichendem Problem herum: An unseren Tarif ist das Lastschriftverfahren gebunden. Nachdem unser Versorger bis Oktober 2005 die gekürzten Beträge eingezogen hat, will er dies auf einmal nicht mehr akzeptieren. Mit der Folge, dass er beabsichtigt, uns in einen anderen Tarif \"umzugruppieren\". Das lehnen wir derzeit beharrlich ab und bestehen auf den Einzug der fälligen Beträge im Lastschriftverfahren, um die Tarifbedingungen zu erfüllen. Unser Versorger möchte jedoch auch die nicht fälligen, weil unverbindlichen Preisbestandteile mit abbuchen. Und weil wir ihm dies nicht gestatten, bucht er im Moment überhaupt nichts ab. So zahlen wir seit Dezember 2005 gar nichts mehr. Schließlich haben wir einen ungekündigten Tarif und eine gültige (wenn auch begrenzte) Einzugsermächtigung erteilt. Wenn man davon kein gebrauch machen möchte, auch gut. Allerdings ist uns schon bewusst, dass er auf dieses Geld Anspruch hat. Aber, dann soll er es abbuchen...
Wie man sieht, werden die Auswirkungen der Preiswidersprüche immer gravierender. Es bleibt jedoch allein den Versorgern überlassen, hier Klarheit zu schaffen.
Solange jedoch das Geschäft mit den \"Nichtwidersprüchlern\" so gut läuft, hat man hier wohl kaum ein Interesse, etwas heraufzubeschwören, was man hinterher vielleicht bereuht.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
userD0005:
auch mein Versorger, die Spreegas in Cottbus, hat mir mitgeteilt,
das auf das Anmahnen der Beträge verzichtet wird.
Natürlich werden mir Verzugszinsen berechnet.
Und das vonb mir einbehaltene Geld wird auf dem gerichtlichen Weg
ranbesorgt, also ich werde verklagt.....
da bin ich ja mal gespannt!
Gruß
pitti.
Monaco:
@Pitti
Das sind wir alle.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Kampfzwerg:
@Monaco
es war für die Versorger ja auch ein langer schmerzhafter Prozess-Weg zu der Erkenntnis, dass solcherlei Drohgebärden nicht nur nicht angebracht, sondern auch rechtswidrig sind und sie sich daher damit zu allem anderen inzwischen auch noch lächerlich machen.
Das und die zunehmende Publizierung der Urteile führt wiederum zu noch mehr Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit, damit zu noch mehr Protesten und in Folge vergrößert sich das Heer der Widersprüchler ständig. Uns kann es nur recht sein. Ich glaube auch an die Ruhe vor dem Sturm und an Maulkörbe von oben.
Das Misstrauen der Versorger in ihr eigenes Selbstvertrauen scheint mir mehr als angebracht zu sein.
Da haben sich schon andere mächtig verspekuliert. Oder heisst es andere Mächtige? Ich sage nur Akkermann.
Wenn es im Zuge der Iran-Affaire tatsächlich zu einer massiven Steigerung der Energiekosten kommen sollte, dürfte auch das Heer der Nichtwidersprüchler kleiner werden.
Es wird auch Zeit. Weniger zahlen wollen alle, aber wie immer wird auf \"Vorreiter\" spekuliert, die die Arbeit abnehmen und den Weg bereiten.
Intzischen haben die Versorger aber wohl schon genug Geister gerufen, die sie jetzt nicht mehr loswerden. Diese Lawine werden sie nicht mehr aufhalten können, wollen aber natürlich vermeiden einen von Ihnen selbst angestrengten Prozess zu verlieren. Zum einen wegen der befürchteten Nachzahlung an ihre Kunden, zum anderen wegen der verheerenden Signalwirkung. Soviel zum Selbstvertrauen.
Es wird noch mächtig spannend.
Interessant, das Vorgehen in Ihrem Fall des Versuchs der \"neuen Tarifgestaltung\".
Die Methoden erinnern doch stark an einen verzweifelten Versuch mittels Repressalien einen Kunden so lange weich zu kochen bis er entnervt aufgibt.
Ich gehe davon aus, dass dieser Wunsch vergebens ist :wink:
@Pitti
extra mitgeteilt hat er es mir nicht und zum Thema Klage kann ich nur sagen: bitte gerne!
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