Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

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Schwalmtaler:
Moin kampfzwerg!

nen Dauerauftrag kann man aussetzen, den Betrag ändern (reduzieren) oder kurzfristig ganz löschen. Kein Problem!
So verfahre ich auch. jeden Monat verbrauch kontrollieren und innerhalb der letzten 4 Monate vor Jahresabrechnung Anzahlungen anpassen. Notfalls jeden Monat.

War deine Suche erfolgreich? Ich hab immer noch nichts gehört von meiner buckeligen Verwandtschaft, sorry!

Melde mich die Tage bei Dir.
Schwalmtaler

sailingulla:
Hallo !
Danke für die Tipps und Hilfen!

Ich habe die Einzugsermächtigung widerrufen und werde nun selber überweisen, die erste Rate abzüglich der zuviel gezahlten Summe aus 2007. Ausserdem habe ich der NGW untersagt, die Rechnungssumme von meinem Konto abzubuchen.

Dass ich Sonderkunde bin, hab ich ja jetzt erst herausgefunden, nachdem ich mich mal mit dem Tarifwirrwarr auf der Jahresrechnung beschäftigt habe. Ich muss noch nachträglich aufrechnen, wieviel ich aufgrund des Preises von 2000 zuviel gezahlt habe. Das kann ich ja noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnen.

Mein Umrechnungsfaktor ist übrigens auch 9,97.

Viele Grüsse

Sandhase:
Hallo Mitstreiter.

Ich muss zu dem Thema noch mal nachfragen. Laut Rechnung wird bei mir der m3 Verbrauch (Differenz) mit dem Faktor 11.29 multipliziert um den kWh Verbrauch zu erhalten. Mit Eurem Faktor 9.97liegen wir ja Meilenweit auseinander und das irritiert mich schon.    Hat einer des Rätsels Lösung

Ich habe Okt.2004 Einspruch erhoben und bezahle  den zu diesem Zeit- punkt gültigen Gaspreis. Das wurde im Forum empfohlen. ?(

Danke Euch allen und weiterhin gutes gelingen
Gruß Sandhase

Kampfzwerg:
@sandhase

 ?( ich begreife es nicht: der Umrechnungsfaktor bzw. die Brennwerte m ü s s t e n  bei einem Versorger doch identisch sein!

Brennwertfaktor beim Erdgas

Die Preisbasis, nach der Du abrechnest, bleibt Dir und Deinem Risikobewusstsein überlassen, sollte sich aber m.E. schon danach richten, ob Du Sondervertrags- (mit \"vereinbarten\" Preisen) oder Tarifkunde bist!?

Kampfzwerg:
@all

 :D  :]   =)
ich bin begeistert, denn eben diese Klauseln verwandte die NGW in ihren Sonderbedingungen.
Des gleichen dürften sie ebenfalls in den Gelsenwasser-Verträgen zu finden sein.


Nach meinem abgeschickten statement auf die Jahresabrechnung - in Verbindung mit dem modifizierten Musterbrief - erhielt ich eine sehr knapp gehaltene Eingangsbestätigung mit der Aussage ich müsse \"nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klageweg geltend machen.\"

Ich wunderte mich schon sehr über die plötzliche Wortkargheit des Versorgers.

Nach dem heutigen Urteil des OLG Bremen sehe ich der Realisierung dieser Drohung mit Spannung, besser noch, mit (noch mehr) Vorfreude entgegen.  =)
Zum Einen, da die beanstandeten Klauseln in meinem Vertrag stehen,
zum Anderen, weil ich eben nicht nur die Preiserhöhungen seit 2004 beanstandet habe.

Und ich habe konsequent gekürzt, d.h. von der inzwischen aufgelaufenen Forderung könnte man sich locker einen dreiwöchigen Maledivenurlaub leisten.

Außerdem weiss ich jetzt auch ganz genau, dass die Umstellung meiner Strategie von 315 auf vorrangig 305/307 vor geraumer Zeit schon goldrichtig war - und ich weiss jetzt ebenfalls, warum die NGW mir zwar laufend Preisänderungen schicken, in denen das Wort Sondervertrag jeweils explizit erwähnt ist, sich in ihren Antwortschreiben auf die Widersprüche aber, schon fast verzweifelt, ausschliesslich auf 315 beziehen und das Wort \"Sondervertrag\" erfolgreich vermieden haben.


Denn, wenn - wie RR-E-ft schrieb:
Das hilft aber auch nicht, wenn es in den Verträgen schon keinen wirksamen Rechtsgrund für Preiserhöhungen gibt. -
was sollte den Verbraucher davon abhalten, die ohne Rechtsgrund vom Versorger erlangten Leistungen, unabhängig von Preiserhöhungen seit 04, sondern rückwirkend seit Vertragsbeginn zurückzufordern! 8)


vielleicht kommt ja wieder etwas Bewegung in diese Diskussion?
Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährung


http://oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Urteil_071116.pdf

OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06

OLG verhandelt am 17.10.2007 über Gaspreise

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