Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg  (Gelesen 91789 mal)

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Offline Schwalmtaler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #75 am: 12. November 2007, 08:26:17 »
Moin kampfzwerg!

nen Dauerauftrag kann man aussetzen, den Betrag ändern (reduzieren) oder kurzfristig ganz löschen. Kein Problem!
So verfahre ich auch. jeden Monat verbrauch kontrollieren und innerhalb der letzten 4 Monate vor Jahresabrechnung Anzahlungen anpassen. Notfalls jeden Monat.

War deine Suche erfolgreich? Ich hab immer noch nichts gehört von meiner buckeligen Verwandtschaft, sorry!

Melde mich die Tage bei Dir.
Schwalmtaler

Offline sailingulla

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #76 am: 13. November 2007, 10:44:46 »
Hallo !
Danke für die Tipps und Hilfen!

Ich habe die Einzugsermächtigung widerrufen und werde nun selber überweisen, die erste Rate abzüglich der zuviel gezahlten Summe aus 2007. Ausserdem habe ich der NGW untersagt, die Rechnungssumme von meinem Konto abzubuchen.

Dass ich Sonderkunde bin, hab ich ja jetzt erst herausgefunden, nachdem ich mich mal mit dem Tarifwirrwarr auf der Jahresrechnung beschäftigt habe. Ich muss noch nachträglich aufrechnen, wieviel ich aufgrund des Preises von 2000 zuviel gezahlt habe. Das kann ich ja noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnen.

Mein Umrechnungsfaktor ist übrigens auch 9,97.

Viele Grüsse

Offline Sandhase

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #77 am: 13. November 2007, 16:41:37 »
Hallo Mitstreiter.

Ich muss zu dem Thema noch mal nachfragen. Laut Rechnung wird bei mir der m3 Verbrauch (Differenz) mit dem Faktor 11.29 multipliziert um den kWh Verbrauch zu erhalten. Mit Eurem Faktor 9.97liegen wir ja Meilenweit auseinander und das irritiert mich schon.    Hat einer des Rätsels Lösung

Ich habe Okt.2004 Einspruch erhoben und bezahle  den zu diesem Zeit- punkt gültigen Gaspreis. Das wurde im Forum empfohlen. ?(

Danke Euch allen und weiterhin gutes gelingen
Gruß Sandhase

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #78 am: 13. November 2007, 18:02:09 »
@sandhase

 ?( ich begreife es nicht: der Umrechnungsfaktor bzw. die Brennwerte m ü s s t e n  bei einem Versorger doch identisch sein!

Brennwertfaktor beim Erdgas

Die Preisbasis, nach der Du abrechnest, bleibt Dir und Deinem Risikobewusstsein überlassen, sollte sich aber m.E. schon danach richten, ob Du Sondervertrags- (mit \"vereinbarten\" Preisen) oder Tarifkunde bist!?

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #79 am: 16. November 2007, 18:20:03 »
@all

 :D  :]   =)
ich bin begeistert, denn eben diese Klauseln verwandte die NGW in ihren Sonderbedingungen.
Des gleichen dürften sie ebenfalls in den Gelsenwasser-Verträgen zu finden sein.


Nach meinem abgeschickten statement auf die Jahresabrechnung - in Verbindung mit dem modifizierten Musterbrief - erhielt ich eine sehr knapp gehaltene Eingangsbestätigung mit der Aussage ich müsse \"nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klageweg geltend machen.\"

Ich wunderte mich schon sehr über die plötzliche Wortkargheit des Versorgers.

Nach dem heutigen Urteil des OLG Bremen sehe ich der Realisierung dieser Drohung mit Spannung, besser noch, mit (noch mehr) Vorfreude entgegen.  =)
Zum Einen, da die beanstandeten Klauseln in meinem Vertrag stehen,
zum Anderen, weil ich eben nicht nur die Preiserhöhungen seit 2004 beanstandet habe.

Und ich habe konsequent gekürzt, d.h. von der inzwischen aufgelaufenen Forderung könnte man sich locker einen dreiwöchigen Maledivenurlaub leisten.

Außerdem weiss ich jetzt auch ganz genau, dass die Umstellung meiner Strategie von 315 auf vorrangig 305/307 vor geraumer Zeit schon goldrichtig war - und ich weiss jetzt ebenfalls, warum die NGW mir zwar laufend Preisänderungen schicken, in denen das Wort Sondervertrag jeweils explizit erwähnt ist, sich in ihren Antwortschreiben auf die Widersprüche aber, schon fast verzweifelt, ausschliesslich auf 315 beziehen und das Wort \"Sondervertrag\" erfolgreich vermieden haben.


Denn, wenn - wie RR-E-ft schrieb:
Das hilft aber auch nicht, wenn es in den Verträgen schon keinen wirksamen Rechtsgrund für Preiserhöhungen gibt. -
was sollte den Verbraucher davon abhalten, die ohne Rechtsgrund vom Versorger erlangten Leistungen, unabhängig von Preiserhöhungen seit 04, sondern rückwirkend seit Vertragsbeginn zurückzufordern! 8)


vielleicht kommt ja wieder etwas Bewegung in diese Diskussion?
Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährung


http://oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Urteil_071116.pdf

OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06

OLG verhandelt am 17.10.2007 über Gaspreise

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #80 am: 30. November 2007, 19:27:46 »
es wird besser und besser :]

nach den monierten Klauseln gem. OLG Bremen (s.o.) gibt uns jetzt auch das LG Köln weitere Munition.

LG Köln, rt. v. 24.10.2007 - 26 O 91/06

Seite 3 des Urteils LG Köln:
Punkt 3.) und 4.) die Formulierungen der nun unwirksamen Klauseln kommen mir doch sehr bekannt vor  :]

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #81 am: 09. Dezember 2007, 19:47:09 »
Zitat
Nach meinem abgeschickten statement auf die Jahresabrechnung - in Verbindung mit dem modifizierten Musterbrief - erhielt ich eine sehr knapp gehaltene Eingangsbestätigung mit der Aussage ich müsse \"nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klageweg geltend machen.\"

Inzwischen erhielt ich folgendes Schreiben:

...mit Ihren Schreiben vom XX halten sie Ihren Widerspruch gegen die Angemessenheit der Anpassung unserer Gaspreise weiterhin aufrecht und zahlen auch die Rückstände aus vorhergehenden Jahresrechnungen nicht bzw. beanstanden unsere Jahresrechnung 2007.
Unsere Gaspreise (Grund- und Arbeitspreis) - so Ihre Begründung - seien unangemessen hoch, d.h. entsprächen nicht der Billigkeit im Sinne von
§ 315 BGB.

Der BGH hat mit seinem Grundsatzurteil vom 13.6.07, Az VIII ZR 36/06, Rechtssicherheit geschaffen mit folgenden Feststellungen:

1. Das Gasversorgungsunternehmen ist - ausgenommen bei Vorliegen einer im gegenseitigen Einvernehmen anders lautenden Regelung im Einzelfall -  jederzeit berechtigt, die Gaspreise anzupassen, d.h. anzuheben oder zu senken.

2. Der einseitig vom Versorgungsunternehmen bestimmte Gaspreis unterliegt der Billigkeitskontrolle gemmäß § 315 BGB.

3. Die Anpassung/Anhebung des Gaspreises entsprichit der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB , wenn das Versorgungsunternehmen lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergibt.

4. Die Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation kann vom Gasversorgungsunternehmen nicht verlangt werden.

Wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, hat unser Haus die Gaspreise nur angehoben entsprechend dem Anstieg unserer Bezugskosten. Das hat eine unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Er bescheinigt weiterhin, dass teilweise sogar geringere Kosten an die Kunden weitergegeben wurden.
.....Die in unserer Jahresrechnung 2007 in Ansatz gebrachten Gaspreise sind mithin angemessen.
Wir können Sie daher nur erneut auffordern, die Rückstände aus vorhergehenden Rechnungen, unsere Jahresrechnung 2007 sowie die zukünftigen Abschlagsbeiträge jeweils in vollständiger Höhe und fristgerecht auszugleichen.

Sollten bis spätestens Ende dieses Jahres unsere Forderungen nicht  ausgeglichen sein, werden wir ohne weitere Vorankündigung unsere Ansprüche in Form einens Musterverfahrens gerichtlich geltend machen.
...


Hat jemand ähnliche Drohungen erhalten?
Ernst nehmen?
Eure Meinung bitte!

Offline Sandhase

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #82 am: 10. Dezember 2007, 09:38:41 »
Hallo Mitstreiter.
Dieses Schreiben ist bei mir auch eingetrudelt. Ich weiss es auch nicht einzuschätzen. Wäre schön zu wissen was für Chancen die überhaubt mit einer Klage haben. Oder ist das nur Säbelrasseln.
Gruss Sandhase

Offline Stefan25

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #83 am: 10. Dezember 2007, 11:17:50 »
Hallo zusammen,

identisches Schreiben habe ich auch erhalten.

Vielleicht ist die Zahl der Widerständler bei Gelsenwasser so geschrumpft, dass sich jetzt eine Klage gegen jeden einzelnen lohnt.

Oder Gelsenwasser hat so viel Gewinn gemacht, dass der Posten \"Rechtsberatung\" zwecks Steuerminderung noch ein bisschen Umsatz braucht  ;)

Ich kümmere mich jetzt um einen kompetenten Rechtsanwalt und warte einfach ab. ..

Offline Schinderhannes

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #84 am: 10. Dezember 2007, 18:09:46 »
Hallo Zusammen

Ich habe vor ca. vier Wochen ebenfalls der Jahresrechnung mit der Bitte, den Tarif lt. dem Vertrag von 1994 anzuwenden, widersprochen und habe bis Heute noch keine Antwort erhalten. Der Rechnungsbetrag wurde trotz Rückzugs der Einzugermächtigung widerrechtlich abgebucht. Rückbuchung ist aber bereits erfolgt und ich habe nun einfach den von mir gewählten Abschlag aus den letzten Jahren überwiesen.

Ich denke wir NGW\'ler sollten uns bei einer Klageerhebung mit einem Fachanwalt zusammentun und gucken was \'rauskommt.

Also auf in den Kampf!!

Gruß

Schinderhannes

Offline Schwalmtaler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #85 am: 11. Dezember 2007, 08:25:30 »
Moin Kampfzwerg und Leidensgenossen,

sofern ihr einen Sondervertrag habt wie Kampfzwerg, würde ich mir nun zwar mit Nachdruck - aber ohne Panik - einen Anwalt suchen.
Vielleicht fällt es gemeinsam leichter, einen Anwalt zu finden, der Euch im Falle einer Klage vertritt.  Gleicher Versorger minimiert doch den Arbeitsaufwand des Anwaltes bei gleichbleibender Bezahlung!

Ich gehe aber davon aus, das NGW/Gelsenwasser bewusst ist, das das angesprochene Urteil nur für Tarifkunden gilt!

Kampfzwerg, wenn du Lust und Zeit hast - ich bin bis 15Uhr im Büro zu erreichen!

Gruß
Schwalmtaler

Offline Sandhase

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #86 am: 11. Dezember 2007, 20:35:19 »
Hallo Schwalmtaler.
Mit Sondervertrag bin ich mir noch nicht so sicher?Im Vertragkopf steht wohl: \" Unter Anerkennung der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Gas  (AVB ) und - bei Versorgung zu Preisen der Sonderbedingungen - u.s.w. \"
Den Rat, einen gemeinsamen Anwalt  suchen,finde ich sehr gut. Danke für die Anregung. Wäre dann auch schön zu erfahren ob andere Mitstreiter daran Interesse haben sich dem anschließen wollen.   Das gemeinsame suchen eines Anwaltes müsste dann wohl auf einer anderen Plattform wie dieses Forum geschehen?
Gruss Sandhase

Offline Bernie57

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #87 am: 12. Dezember 2007, 11:12:48 »
..ich wäre auch dabei.... ;)

Offline benno

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #88 am: 12. Dezember 2007, 19:07:59 »
Hallo zusammen,
bin seit 1994 NGW-Kunde (Sondervertrag). Die im Vertrag enthaltene Preianpassungsklausel ist m.E. unwirksam.
Aktuell zahle ich daher nur noch Abschläge berechnet nach Preis von 1994. Die erwähnte Klageandrohung (Formschreiben) habe ich ebenfalls erhalten. Habe wie Mitstreiter Kampfzwerg gegenüber der  NGW einen Rückforderunganspruch auf überzahlte Beträge der Jahre ab 1996  geltend gemacht und eine Gegenklage angekündigt für den Fall der Klageerhebung durch NGW.
Null Reaktion seitens NGW.
Habe daher jetzt eine Rechtsanwältin aus Düsseldorf damit beauftragt eine Klage gegen NGW zu prüfen. Die Anwältin habe ich der RA-Liste des Vereins entnommen; ist dort als besonders erfahren in Sachen \"Energierecht\" ausgewiesen.
Irgendwann muss man ja mal was unternehmen, insbesondere wegen drohender Verjährung evtl. Rückforderungsansprüche.

Offline Schwalmtaler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #89 am: 13. Dezember 2007, 13:47:30 »
Hallo benno,

meinst du Fr. Holling von Holling u. Kretzschmar?

Diese hat auch schon Erfolge am LG Mönchengladbach erzielt! Vielleicht vertritt Sie ja alle NGW-Kunden!!!


Viel Glück und Erfolg!!!!!!!!!!!!!!!

 

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