@all

:] =)
ich bin begeistert, denn eben diese Klauseln verwandte die NGW in ihren Sonderbedingungen.
Des gleichen dürften sie ebenfalls in den Gelsenwasser-Verträgen zu finden sein.
Nach meinem abgeschickten statement auf die Jahresabrechnung - in Verbindung mit dem modifizierten Musterbrief - erhielt ich eine sehr knapp gehaltene Eingangsbestätigung mit der Aussage ich müsse \"nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klageweg geltend machen.\"
Ich wunderte mich schon sehr über die plötzliche Wortkargheit des Versorgers.
Nach dem heutigen Urteil des OLG Bremen sehe ich der Realisierung dieser Drohung mit Spannung, besser noch, mit (noch mehr) Vorfreude entgegen. =)
Zum Einen, da die beanstandeten Klauseln in meinem Vertrag stehen,
zum Anderen, weil ich eben nicht nur die Preis
erhöhungen seit 2004 beanstandet habe.
Und ich habe
konsequent gekürzt, d.h. von der inzwischen aufgelaufenen Forderung könnte man sich locker einen dreiwöchigen Maledivenurlaub leisten.
Außerdem weiss ich jetzt auch ganz genau, dass die Umstellung meiner Strategie von 315 auf vorrangig 305/307 vor geraumer Zeit schon goldrichtig war - und ich weiss jetzt ebenfalls, warum die NGW mir zwar laufend Preisänderungen schicken, in denen das Wort Sondervertrag jeweils explizit erwähnt ist, sich in ihren Antwortschreiben auf die Widersprüche aber, schon fast verzweifelt, ausschliesslich auf 315 beziehen und das Wort \"Sondervertrag\" erfolgreich vermieden haben.
Denn, wenn - wie RR-E-ft schrieb:
Das hilft aber auch nicht, wenn es in den Verträgen schon keinen wirksamen Rechtsgrund für Preiserhöhungen gibt. -
was sollte den Verbraucher davon abhalten, die ohne Rechtsgrund vom Versorger erlangten Leistungen, unabhängig von Preiserhöhungen seit 04, sondern rückwirkend seit Vertragsbeginn zurückzufordern!

vielleicht kommt ja wieder etwas Bewegung in diese Diskussion?
Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährunghttp://oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Urteil_071116.pdfOLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06OLG verhandelt am 17.10.2007 über Gaspreise