@schwalmtaler
morgen ist heute schon gestern =)
na und
@sailingulla und @sandhase
Willkommen im Club :] Schön, zwei neue NGW ´ler kennenzulernen
@sailingulla
1.
Schwalmtaler hat Recht: Einzugsermächtigung widerrufen, ansonsten würde NGW auf jeden Fall gem. RG abbuchen lassen -und so kannst Du Dir die Rückbuchung sparen.
Dem Versorger die eigene Berechnung zukommen lassen und selbst überweisen, unter genauer Angabe des Verwendungszwecks, das ist besser als Dauerauftrag, der liesse sich ggf. nämlich nicht wieder zurückbuchen.
Ich würde das Guthaben dennoch von der Rechnungssumme abziehen.
Beim nächsten mal aber bitte 2-4 Monate vor der Jahresrg mal gegenrechnen und den/die letzten Abschläge ggf. einbehalten (natürlich dem Versorger mitteilen; geht bei Dauerauftrag i.Ü. auch nicht)
2.
Wenn Du Sonderkunde bist, warum kürzt Du dann auf den Stand der Preisbasis Grundtarif 04 und nicht auf die Preisbasis Sondertarif 2000?
3. ErdgasMaxi war auch bereits vor der Umstellung des gesamten Preisgefüges 2007 durch NGW schon Sondertarif.
4. Wenn der Vertrag von 2000 nicht
wirksam gekündigt wurde, besteht er immer noch und man kann ganz einfach die eigene RG mit den ursprünglich \"vereinbarten\" Preisen aufmachen. Der Tarifwirrwarr hat sich somit in Nanosekunden erledigt.
Ich würde die gesamte Strategie noch einmal genau überdenken, bevor ich einen Musterbrief losschicke.
Dieser sollte grundsätzlich immer auf die Gegebenheiten/Übereinstimmungen des vorliegenden, jeweiligen Falles \"abgeklopft\" werden.
@sandhase
stimmt genau
siehe4.
Das Begleitschreiben kann kurz, knapp und formlos selbst erstellt werden.
Bezug auf den eingereichten Widerspruch nehmen und die eigene Rechnung aufstellen. Achtung auch hier wieder unter Verweis auf §§ 366, 367 BGB.
Und dann selbst überweisen.
?( Mich irritiert jetzt aber der Umrechnungsfaktor, der bei mir nämlich wieder anders aussieht:
2006: 9,88 und 2007: 9,97