Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg  (Gelesen 77373 mal)

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Offline rolf1412

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #60 am: 16. August 2007, 15:56:51 »
Hallo zusammen,
bin gespannt wie ein Flitzebogen, was in der Sache Kampfzwerg vs. NGW rauskommt.
Eine Frage in eigener Sache hätte ich da:
--> Bin Tarifkunde bei NGW (hab nie einen Sondervertrag unterschrieben also nehme ich an ich bin einer)
--> Hab vor 9 Monaten auf §315 verwiesen und den Preisen und der Preiserhöhung widersprochen -
   hatte aber noch nicht die Traute wirklich die Abschläge zu kürzen.
--> Hab\' auch der angedrohten Zwangseinstufung zum Sondertarif (zum 31.7.07) schriftlich widersprochen,
    obwohl ich dadurch in einem schlechteren Tarif bleibe.
Und getzt?
1. Müssen die mich nicht automatisch meinem Verbrauch gemäß
   in den für mich günstigsten Tarif stufen (ohne Sondertarifsklausel) ?
2. bin ich als Tarifkunde jetzt schlechter dran oder besser als ein Sondertarifskunde wenn es ums Kürzen der Abschläge geht -
   bei der Fülle von Informationen in diesem Board weiss ich nicht mehr ob ja oder nein...(besonders nicht nach dem aktuellen BGB - Urteil)
3. Kann mir jemand eine Beispielrechnung zur Kürzung der Abschläge speziell für die NGW mailen oder hier posten.
   Mein Verbrauch liegt bei 18000 KWH , welche Variablen gibt\'s da noch zu beachten (Brennwertfaktor, Zählermiete... )
   Die unsäglichen Gaspreis liegen mir schon lange im Magen und ich will endlich was dagegen tun.
Wäre nett, wenn ich ein Feedback kriegen würde
 (bitte nicht in Form von \"Benutzte doch einfach die Suchfunktion\",
 da ich schon Stunden um STunden in diesem Forum verbracht und irgendwie immer noch nicht
 konkret weiss, welche Vorgehensweise die am Erfolgversprechendste ist)

 Liebe Grüße
 Rolf1412

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #61 am: 24. August 2007, 21:02:13 »
@ Rolf1412

Zitat
Bin Tarifkunde bei NGW (hab nie einen Sondervertrag unterschrieben also nehme ich an ich bin einer)
und aus welcher Basis (Fakten) resultiert diese Erkenntnis?
diese Art Logik erschliesst sich mir nicht wirklich :)
Ich habe nämlich auch nie einen Vertrag unterschrieben und bin trotzdem SV-Kunde. Wie diesem Thread ja auch zu entnehmen ist!

Zitat
Hab vor 9 Monaten auf §315 verwiesen und den Preisen und der Preiserhöhung widersprochen -
 hatte aber noch nicht die Traute wirklich die Abschläge zu kürzen.
und warum nicht? In 9 Monaten kann man doch nun wirklich das eine oder andere mal nachlesen und zu einer Entscheidung gelangen?

Zitat
1. Müssen die mich nicht automatisch meinem Verbrauch gemäß
   in den für mich günstigsten Tarif stufen (ohne Sondertarifsklausel) ?
müssen die? Kommt wohl auf den Vertrag an !?!

Zitat
2. bin ich als Tarifkunde jetzt schlechter dran oder besser als ein Sondertarifskunde wenn es ums Kürzen der Abschläge geht -
   bei der Fülle von Informationen in diesem Board weiss ich nicht mehr ob ja oder nein...(besonders nicht nach dem aktuellen BGB - Urteil)
lesen, lesen, lesen...und eine eigene Meinung bilden (ohne \"Bild\" zu lesen) =)
Tarifkunden sind immer besser gestellt, f a l l s sie genug T r a u t e  haben sollten, da sie auf NULL kürzen
k ö n n t e n,  wenn sie denn w o l l t e n.

Zitat
3. Kann mir jemand eine Beispielrechnung zur Kürzung der Abschläge speziell für die NGW mailen oder hier posten.
wie, bitte, soll das denn gehen, ohne Deine näheren (Vertrags-) Daten, oder auch Deine \"Traute\" zu kennen ?

Zitat
Wäre nett, wenn ich ein Feedback kriegen würde
 (bitte nicht in Form von \"Benutzte doch einfach die Suchfunktion\",
 da ich schon Stunden um STunden in diesem Forum verbracht und irgendwie immer noch nicht
 konkret weiss, welche Vorgehensweise die am Erfolgversprechendste ist)

Lieber Rolf, ich möchte Dich ja nicht desillusionieren, aber machst Du es Dir nicht etwas einfach?
Wenn wir d a s alle wüssten, gäbe es diese Forum wohl nicht  =)
und Diskussionen würden sich erst recht erübrigen, oder ?! ;)

Bitte nicht böse sein, aber gestatte mir doch die folgende Frage: inwieweit bist Du denn, in immerhin  9 Monaten, im Thema überhaupt  weitergekommen??

Offline Flynn

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #62 am: 18. Oktober 2007, 20:14:18 »
Werte Mitstreiter!
Meine letzte Beteiligung am Forum liegt schon 1/2 Jahr zurück - doch jetzt erhöht die NGW den Druck - nicht beim Gas, aber bei deren Forderungen. Nachdem ich schon seit Jan. 2005 die Preiserhöhungen verweigere, werde ich jetzt - wie bei Kampfzwerg wohl auch, auf das bekannte BGH-Urteil verwiesen, welches aber in keiner Weise das Gebahren der NGW explizit rechtfertigt.
Mit dem Klagelied, daß die Gaspreise z.T. unter der Erhöhungsrate des Bezugspreises weitergegeben wurden, und dem Angebot, Einsicht in die Testate des Wirtschaftsprüfers (unabhängig???), werde ich nunmehr aufgefordert, den offenen Betrag bis 5.11.07 auszugleichen, da die Ansprüche sonst gerichtlich geltend gemacht würden.
Eine Mahnung vom 10.01.07 habe ich bereits ignoriert.
Ich überlege jetzt, was zu tun ist und wäre für einen Tip von Euch dankbar.
Liebe Grüße
Flynn

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #63 am: 19. Oktober 2007, 08:37:08 »
@ Flynn

von der Wiege bis zur Bahre...Formulare, Formulare   ;)

Im Mai 07 drohte NGW mit Mahnbescheid und?/oder? Versorgungseinstellung:

...die längst fällige Forderung ist trotz Mahnung immer noch nicht beglichen. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag einschliesslich der Mahn- und sonstigen Verzugskosten unverzüglich zu überweisen.
Sollte das Geld jedoch innerhalb von 10 Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir gem. § 33 der Allg. Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden bzw. § 19 der Grundversorgungsverordnung GasGVV die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.


Passiert ist nichts.
In doppelter Hinsicht: ich habe nicht gezahlt und sie nicht gesperrt und auch keinen MB verschickt.

Dafür gab es dann inzwischen 2 Angebote eines neu abzuschliessenden Sondervertrags und eine Zwangseinstufung, da keine Annahme/Unterschriften auf die Angebote erfolgten.

Inzwischen habe ich letzte Tage dasselbe Schreiben, erstmalig mit Fristsetzung, wie Du auch erhalten.
ICH bin Sonderkunde und nicht Tarifkunde.
Das BGH-Urteil betrifft mich also de facto nicht.
Daher werde ich auch auf diese Aufforderung nicht reagieren, zumal ich darauf warte, dass NGW versucht seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Das Echo würden sie aber sehr schwer verkraften, da bin ich sicher!

Und Du? Tarifkunde oder Sonderabkommen?

Wirtschaftsprüfer erstellen Testate im Auftrag und auf Rechnung des Energieversorgers, werden also von diesem für diesen bestellt.
Damit kann Unabhängigkeit per se schon nicht gegeben sein!

P.S.
Im Schreiben steht ebenfalls, dass NGW zusätzliche Kosten, die im Falle gerichtlicher Klärung zu meinen Lasten entstehen würden, gerne vermeiden möchte. Heisst sie möchten m i c h  nicht mit weiteren Kosten belasten.
Wahrlich eine sehr noble Gesinnung, die ich sehr zu würdigen weiss! =)

Offline ESG-Rebell

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #64 am: 19. Oktober 2007, 08:48:13 »
Zitat
Original von Flynn
Nachdem ich schon seit Jan. 2005 die Preiserhöhungen verweigere,
Sie haben hoffentlich nicht die Preiserhöhungen verweigert sondern die Zahlung der erhöhten Preise insgesamt. Falls nicht - nachholen mit Musterbrief.

Zitat
Original von Flynn
... und dem Angebot, Einsicht in die Testate des Wirtschaftsprüfers (unabhängig???) ...
Selbstverständlich nicht. Vom GVU beauftragte Testate sind regelmäßig als Parteigutachten abzulehnen.

Zitat
Original von Flynn
Ich überlege jetzt, was zu tun ist und wäre für einen Tip von Euch dankbar.
Aus Ihren bisherigen Beiträgen geht nicht hervor, ob Sie bislang schon Tarifkunde waren und/oder eine wirksam vereinbarte Kündigungs- oder Preisanpassungsklausel in ihrem bestehenden Vertrag haben.

Meiner Meinung nach: Weiterhin nicht einschüchtern lassen, abwarten und verklagen lassen - wenn die sich denn trauen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Flynn

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #65 am: 28. Oktober 2007, 20:17:46 »
@ Kampfzwerg
Soweit ich das recht verstehe, bin ich auch Sonderkunde und habe den Vertrag des Hausvorbesitzers übernommen. Somit stehe ich rechtlich ähnlich da und neige dazu, abzuwarten - bislang stehe ich nach deren Rechnung mit ca. 100 € in der Kreide - bin mal gespannt, ob die für die Summe eine Klage riskieren. Es wäre schön, wenn wir in dieser Sache in losem Kontakt bleiben.

@ ESG-Rebell
Danke für die Einwände bzw. Tips - ich habe seinerzeit den Musterbrief des Vereins benutzt und denke, daß ich damit richtig liege.
Klar, daß Gutachter ihren Auftraggebern nach dem Mund reden - oder sie werden in der Konsequenz nicht veröffentlicht. Ein durchschaubares Spiel.
Ich werde die weiteren Aktivitäten der NGW gerne hier weitergeben.  Die nächste Jahresrechnung müßte dieser Tage ja eintrudeln - mit entsprechenden Forderungen.

Solidarische Grüße
Flynn

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #66 am: 03. November 2007, 20:19:01 »
@Flynn

ich glaube kaum, dass die NGW für 100,- eine Klage riskieren =)
wenn ich überdenke, dass sie es bei mir bzgl. einer größeren
4-stelligen \"Nach-Forderung\" ja auch nicht tun  :D
Ich habe nämlich meine Jahresrechnung schon  ;)

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #67 am: 04. November 2007, 13:32:27 »
Hallo zusammen,

wie gesagt, ich habe inzwischen meine Jahresrechnung 2007 erhalten und mir diese einmal näher angesehen.

Ergebnis: es wird, gelinde gesagt, etwas sehr unübersichtlich.

Gut: In der Forderung ist keine Aufrechnung aus Vorjahren enthalten, es wird nur 2007 abgerechnet.

Schlecht: Eine ganze Seite mit Berechnungen, da sie doch tatsächlich das Angedrohte auch wahr gemacht haben:
Alt SV-Tarif, neu Grund-Tarif, neu SV-Tarif
und zwischendrin auch noch eine Änderung der Berechnung der Grund- und Arbeitspreise.  
Die geänderte UST ist da noch das geringste Übel.

Das heisst:

1. Einstufung in den Grundtarif seit Mai 07, da ich das entsprechende erste Angebot eines n e u e n  SV nicht angenommen bzw. nicht unterschrieben habe.

2. Einstufung in einen neuen SV seit Oktober 07, da ich das entsprechende zweite Angebot eines neuen SV ebenfalls nicht annahm.

Die haben mich doch tatsächlich einfach umgestuft, wie sie lustig sind.
Und darunter auch noch einmal aus der Grundversorgung in einen (wieder zustimmungspflichtigen) SV.
Und das alles ohne Kündigung des bis dato bestehenden Sondervertrags.

Alles zusammen ergibt 9 (in Worten neun) verschiedene Abrechnungszeiträume.
Sind die noch ganz dicht ?
Ich glaube es einfach nicht. :evil:

Fällt Euch dazu etwas ein?

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #68 am: 04. November 2007, 17:24:44 »
Ich habe mir jetzt folgendes statement auf die Jahresrechnung überlegt:


Sehr g....

Die Jahresrechnung 2007 ist offensichtlich unrichtig erstellt.
Gemäß dieser Rechnung berechnen Sie die Tarife ErdgasMaxi, Mini und Best Plus.

Bei dem zwischen Ihnen und uns seit xxxx bestehenden Vertrag handelt es sich um einen Sondervertrag.
Eine einseitige Vertragsänderung Ihrerseits ist ohne meine ausdrückliche Zustimmung rechtlich nicht möglich.  

Ich widerspreche daher ausdrücklich Ihrer einseitigen Umstellung/Umstufung in jedweden anderen Tarif und bestehe auf Einhaltung unseres ursprünglich bestehenden Vertrags unter Zugrundelegung des Tarifs ErdgasMaxi.

Dem entsprechend fordere ich Sie zur Überprüfung und Korrektur der o.g. Rechnung unter Verwendung der in den damaligen Sonderbedingungen benannten Preise des Tarifs ErdgasMaxi auf.
 
Nach Erhalt und Überprüfung der korrigierten Rechnung werde ich Sie schriftlich über meine weitere Verfahrensweise in Kenntnis setzen.

Ich weise ebenfalls explizit darauf hin, dass die Kündigung von Sonderverträgen und die Einstufung in den Allgemeinen Tarif nach Einwand von § 315 BGB gemäß Stellungnahme des Bundeskartellamts unzulässig ist.  



Was meint Ihr dazu???
Könnte ich das losschicken, oder habe ich etwas übersehen?


P.S.  na super vielen Dank, 100 hits, aber keiner gibt mal ein feedback,
Mensch Leute!

Offline Schwalmtaler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #69 am: 06. November 2007, 12:20:24 »
Huhu Leidensgenossin,

bin leider erst jetzt mal wieder surfen gewesen.

Ich würde den vorletzten Absatz \"Nach Erhalt...\" verzichten.

Mein Cousin meldet sich morgen bei mir!!!

Gruß
Schwalmtaler

P.S.: Viel Spaß noch in der Freizeit!!!! :D

Offline sailingulla

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #70 am: 06. November 2007, 16:17:30 »
Hallo ! Ich bin auch Kunde vom NGW und verfolge dieses Forum schon längere Zeit. Im Jahre 2006 habe ich auch mit Hilfe des Energienetzes den Preisen widersprochen und habe daraufhin alle Antworten, Angebote und Mahnbriefe vom NGW analog von kampfzwerg erhalten.

Dabei habe ich festgestellt, dass scheinbar auch ich ein \"Sonderkunde\" bin, denn laut der Jahresrechnung 2007, die ich vorige Woche erhalten habe, habe ich den gleichen Tarifwirrwarr, mit dem einzigen Unterschied, dass ich zum Schluß in \"Best\" statt \"Best plus\" gelandet bin.

Auch ich habe keine Aufrechnung in der Jahresrechnung 2007 mit den \"Forderungen \" von NGW aus dem Jahre 2006. Aber  man will mir - zusammen mit dem neu festgelegten Abschlag - am 20.11.07 die Forderung aus der Rechnung 2007 vom Konto abbuchen.

Meine Frage ist nun: Kann ich in diesem Jahr genau den gleichen Musterbrief verwenden, der noch immer für die Anwort auf die Jahresrechnung hier angeboten wird, oder hat sich aufgrund der diversen Urteile im vergangen Jahr hier etwas geändert?

Offline Schwalmtaler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #71 am: 07. November 2007, 08:42:03 »
Hi sailingulla,

haben sie auch die Zahlungen gekürzt?

Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen und einen nach Ihrer Berechnung bestimmten Betrag per dauerauftrag überweisen. Diese berechnung dem Versorger mitteilen!!!

Wie lange sind sie schon Kunde und welchen Preis zahlen sie???

Offline sailingulla

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #72 am: 07. November 2007, 10:10:08 »
Ja, die Zahlungen habe ich gekürzt - ich habe eine neue Rechung aufgemacht für die abgelaufene Zahlungsperiode und hätte nach dieser Berechnung (Basis Sept. 04 = 3,2 ct kWh) ein Guthaben von ca. 80 Euro. Ich hatte schon vorausberechnet und ab Mai 07 die Vorauszahlungen noch mal gekürzt, bin aber leider doch etwas zu hoch geraten mit der gezahlten Summe.

Man hat mir für den REst des Jahres 2006 den Tarif ErdgasMaxi \"zugewiesen\", danach erst wieder \"ErdgasMaxi\", dann \"Mini\", danach \"Best\" - warum auch immer. Kunde bin ich seit 2000.

Offline Sandhase

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #73 am: 08. November 2007, 13:52:02 »
Hallo Mitstreiter.
Bin dabei die Rechnung der NGW zu verstehen. Muß ich aber wohl nicht, weil ich denen die Rechnung auf alte Gaspreise zukommen lassen werde. Wie mitstreiter Kampfzwerg bin ich auch verwundert über soviel Zahlenspiele und besonders über den veränderten Umrechnungsfaktor m²/ kwh ( alt 11,43 neu 11.29 ).Kann mir da einer mal was zu schreiben. Ansonsten möchte ich auch noch gerne wissen mit welchen Begleitschreiben ich die Rechnung nach alten Preisen auf den Weg bringen kann.

Liebe Grüße an alle Mitstreiter

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #74 am: 09. November 2007, 16:19:31 »
@schwalmtaler
morgen ist heute schon gestern =)
na und ???


@sailingulla und @sandhase
Willkommen im Club :] Schön, zwei neue NGW ´ler kennenzulernen


@sailingulla
1.
Schwalmtaler hat Recht: Einzugsermächtigung widerrufen, ansonsten würde NGW auf jeden Fall gem. RG abbuchen lassen -und so kannst Du Dir die Rückbuchung sparen.
Dem Versorger die eigene Berechnung zukommen lassen und selbst überweisen, unter genauer Angabe des Verwendungszwecks, das ist besser als Dauerauftrag, der liesse sich ggf. nämlich nicht wieder zurückbuchen.
Ich würde das Guthaben dennoch von der Rechnungssumme abziehen.
Beim nächsten mal aber bitte 2-4 Monate vor der Jahresrg mal gegenrechnen und den/die letzten Abschläge ggf. einbehalten (natürlich dem Versorger mitteilen; geht bei Dauerauftrag i.Ü. auch nicht)

2.
Wenn Du Sonderkunde bist, warum kürzt Du dann auf den Stand der Preisbasis Grundtarif 04 und nicht auf die Preisbasis Sondertarif 2000?

3. ErdgasMaxi war auch bereits vor der Umstellung des gesamten Preisgefüges 2007 durch NGW schon Sondertarif.

4. Wenn der Vertrag von 2000 nicht wirksam gekündigt wurde, besteht er immer noch und man kann ganz einfach die eigene RG mit den ursprünglich \"vereinbarten\" Preisen aufmachen. Der Tarifwirrwarr hat sich somit in Nanosekunden erledigt.


Ich würde die gesamte Strategie noch einmal genau überdenken, bevor ich einen Musterbrief losschicke.
Dieser sollte grundsätzlich immer auf die Gegebenheiten/Übereinstimmungen des vorliegenden, jeweiligen Falles \"abgeklopft\" werden.


@sandhase
stimmt genau  ;) siehe4.
Das Begleitschreiben kann kurz, knapp und formlos selbst erstellt werden.
Bezug auf den eingereichten Widerspruch nehmen und die eigene Rechnung aufstellen. Achtung auch hier wieder unter Verweis auf §§ 366, 367 BGB.
Und dann selbst überweisen.

 ?( Mich irritiert jetzt aber der Umrechnungsfaktor, der bei mir nämlich wieder anders aussieht:
2006: 9,88 und 2007: 9,97
???

 

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