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Autor Thema: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg  (Gelesen 77522 mal)

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Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #105 am: 29. April 2008, 19:27:10 »
:D  Sorry, NGW und/oder Gelsenwasser.
that`s it!  :D


BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&anz=1&pos=0&client=%5B%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%2C+%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%5D&client=%5B%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%2C+%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%5D&nr=43643&linked=pm&Blank=1

Sondervertragskunden Argumentationshilfen



Inzwischen gehe ich, auch aufgrund der bis dato bereits erfolgten Rechtsprechung  zu gem. § 307 BGB unwirksamen Preisänderungsklauseln, davon aus, dass sich in meinen Sonderbedingungen (Stand 1991) der NGW, und der darin enthaltenen immerhin 13 Klauseln zum Thema \"Preisänderungen\", schlicht nicht eine einzige wirksame Klausel finden lässt. :]

Nicht, dass mich das nach meinem heutigen Kenntnisstand auch nur wundern würde!

Mein RA stimmt übrigens mit mir dahingehend \"vollumfänglich\" überein, dass
1. ich Sondervertragskunde bin
2. die verwandten Klauseln unwirksam sind.
(surprise ;))
Aus diesem Grund sind \"Preisanpassungen\" (=Infoblatt, letzte Erhöhung zum 01.05.) der NGW auch völlig unerheblich.
Dem entsprechend legt er mir konsequenterweise nahe, auch nur die ehemals ursprünglich \"vereinbarten\" Preise zu zahlen.
Dieser Empfehlung folge ich avec plaisier bereits seit 2006 (auch wenn ich damals den RA noch gar nicht kannte) ;)

In aller Deutlichkeit: wenn jemand nach Preisbasis 2004 (oder womöglich noch schlimmer: unter Vorbehalt  8o) zahlt, obwohl er einen vorher ! datierten/abgeschlossenen Sondervertrag hat.............
....dann ist ihm nicht zu helfen (und das ist noch sehr vornehm ausgedrückt)
Er möge sich dann per pn an mich wenden, ich gebe ihm gerne meine Kto-Nr., denn offensichtlich hat er Geld zu verschenken!


Es werden noch weitere Verhandlungen folgen:
Bevorstehende Verhandlungen am BGH

Offline sir_diddler

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #106 am: 29. April 2008, 22:14:56 »
Na das hört sich ja nach einem super Urteil an.

Dann sollte man/frau doch glatt überlegen ob man nun nicht die seit der 1sten Preisanhebung nach Vertragsbeginn zu viel gezahlten Euros auf Grundlage dieses Urteils nicht bei seinem Versorger einklagt.

Das ist garantiert ein interessanter Diskussionspunkt für das Treffen am 14.5.
wäre natürlich toll wenn auch ein oder zwei Anwälte da wären.

@kampfzwerg, frag doch mal Deinen ob er kommen möchte. Vielleicht finden sich ja ein paar Mandanten für eine Sammelklage zusammen.
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #107 am: 30. April 2008, 14:49:57 »
Zitat
Original von sir_diddler
Das ist garantiert ein interessanter Diskussionspunkt für das Treffen am 14.5.
wäre natürlich toll wenn auch ein oder zwei Anwälte da wären.

@kampfzwerg, frag doch mal Deinen ob er kommen möchte. Vielleicht finden sich ja ein paar Mandanten für eine Sammelklage zusammen.

Habe ich schon: grundsätzlich ja, aber nicht am 14.
Vielleicht sollten wir überlegen den Termin zu verschieben?

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #108 am: 01. Mai 2008, 13:32:43 »
Sondervertragskunden Argumentationshilfen

E.ON bittelt um Rücknahme der Widersprüche gegen Gaspreiserhöhungen

RR-E-ft schrieb:
Zitat
Tatsächlich wurde in die Sonderverträge bei Vertragsabschluss zumeist schon keine wirksame Preisänderungsklausel einbezogen, so dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07) überhaupt kein Recht zur Preiserhöhung durch den Erdgaslieferanten besteht.

Besteht kein Recht zur einseitigen Preisänderung, kann sich überhaupt nicht erst die Frage stellen, ob die unzulässige und somit rechtswidrige Preiserhöhung angemessen war.

Darauf weist auch die Thüringer Presse hin.

Keinesfalls sollte man also seine Widersprüche zurücknehmen und somit ggf. rechtswidrig erhöhte Gaspreise nachträglich für die Zukunft akzeptieren.
Sondervertragskunden sind all jene, die außerhalb der Grundversorgung zu besonders günstigen Erdgaspreisen beliefert werden.

Fazit:
keine wirksame Preisänderungsklausel > kein Recht zur Preisänderung > alle Preisänderungen nach Vertragsschluss sind rechtswidrig > ungerechtfertigte Bereicherung >
1. auf Vertragspreise kürzen und nicht auf Basis 2004!
2. Rückforderung aufstellen!
3. Rückforderungsklage prüfen lassen.

Die einzige Frage, die sich mir hier wieder einmal stellt, ist die nach Eintritt der Verjährung ;) aber die lässt sich wohl wirklich ebenfalls erst nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten.
Wobei dazu natürlich erst einmal eine Klage auf Rückzahlung rechtswidrig erlangter Zahlungen - und zwar rückwirkend seit Vertragsbeginn - notwendig wäre!
Ich wäre dabei  :)
Kenntnis habe ich definitiv erst seit dem BGH Urteil KZR 2/07 vom 29.04. :D

DAS wäre ein Spaß! 8)

Offline Kampfzwerg

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Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #110 am: 21. Mai 2008, 20:06:04 »
....und die Welt ist klein :)


seid fruchtbar und mehret Euch......
.....und die Gemeinde wächst, blüht und gedeiht  ;)


NVV Mönchengladbach / EVS

http://www.gelsenwasser.de/en/unternehmen/beteiligungen/schwalmtal.htm

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #111 am: 13. September 2008, 22:05:36 »
Zitat
Original von ben100
Das OLG Düsseldorf hat einen Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt:
Mittwoch, den 06.05.2009 um 9:45 Uhr, Saal A208.
Bis dahin ist erstmal Ruhe im Karton!!!

@Ben100

Ich schlage wiederholt vor, dass für jeweils neue Aspekte zum Versorger NGW jeweils auch neue Threads eröffnet werden, um diesen Thread nicht unnötig aufzubauschen.

Einem Gerichtsverfahren in Bezug auf einen Tarifkunden der NGW gebührt ganz sicher auch ein eigener thread!
Und nur für Tarifkunden, wie du einer bist, ist \"Ruhe im Karton\".
Für Sondervertragskunden gibt es nämlich noch nicht einmal eine selbigen, sprich einen Karton, bzw. einen Prozess!
Warum eigentlich nicht? (Scherzfrage!)
Ein Urteil in einem Gerichtsverfahren zugunsten eines SV-Kunden - und die Feststellung unwirksamer Preisänderungsklauseln - hätte nämlich für die NGW eine ausgesprochen verheerende Signalwirkung.


Zur Erinnerung: die Basis dieses threads war ursprünglich ein Vertrag auf Basis eines (Norm-) Sondervertrags,
Selbst wenn mir dieser Status bei Beginn des Widerspruchs bzw. des anfänglichen Schriftwechsels mit dem Versorger (2005) und Thread-Eröffnung nicht bekannt war.

Diese Unterscheidung wurde allerdings im Laufe der Zeit ausserordentlich wichtig, also sollten wir sie auch dementsprechend berücksichtigen!
Aber zumindest sollten wir versuchen, nicht alle Newcomer, die sich die Mühe machen die story nachzulesen,  zu verwirren, wenn es sich doch so einfach vermeiden liesse!

Für Ankündigungen einer Preiserhöhung könnte man ebenfalls eine Ergänzung eines vorhandenen Beitrags nutzen. Oder einen mit dem grundsätzlichen Titel \"Preiserhöhungen\" eröffnen.

Also? Worin liegt bitte dein Problem mit einer Thread-Eröffnung, die deine Aspekte in deinem Vertragsverhältnis, in deinem Verfahren, würdigt?!




@all

Ben100 ist Tarifkunde - und dem entsprechend betreffen seine statements einen Tarifkunden-Status bzw. eine Rechtsprechung, die lediglich Tarifkunden tangiert und sich fundamental von der in Bezug auf Sondervertragskunden unterscheidet!

Im Gegensatz dazu: ich bin Sondervertragskunde, und ich hatte sehr viel Mühe und brauchte geschlagene 2 Jahre, um das damals überhaupt herauszufinden!

Die Argumentation ist also inzwischen grundsätzlich eine andere und ich möchte in diesem Thread Vermischungen, Irrungen und Wirrungen vermeiden, soweit es denn möglich ist.

Eine Unterscheidung in Tarifkunde und Sondervertragskunde ist da wohl recht hilfreich, zumal sie, wie in unseren beiden Fällen auch noch eindeutig ist!

Offline DieAdmin

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #112 am: 14. September 2008, 09:20:11 »
@Kampfzwerg,

teil mir mal bitte mit, ab welchen Beitrag von ben100 eine Abtrennung sinnvoll ist.

Dann mach ich das. Ich will jetzt nicht diesen ellenlangen Thread durchpflügen


@all,
seit Mai letzten Jahres hat jeder Versorger seinen Bereich, in dem mehrere Threads eröffnet werden können. Man muss nicht alles in einen Thread quetschen.

Offline ben100

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #113 am: 14. September 2008, 10:52:23 »
Ich bitte auch darum das zu trennen, will ich doch mit diesem ...... egal nicht in einem \"Karton\" sitzen.

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #114 am: 16. September 2008, 19:58:45 »
@Evitel2004

Hi,

nur um Missverständnissen vorzubeugen, meine Bemerkung ging definitiv nicht an deine Adresse!  ;)

Es ist aber bei weitem nicht so schwierig, wie vielleicht vermutet:
Nimm doch einfach die kompletten Beiträge seit der ersten  Wortmeldung von ben100 im Mai diesen Jahres  :D
vom 24.05.08  01:32   (Seite 6),
incl. sämtlicher Antworten anderer User, bis zu seiner letzten Meldung mit Substanzwert (Terminankündigung OLG) vom 13.09.08.  09:56.
(d.h. Seite 6 bis Mitte 8 )

Da ben100 in seinem ersten Beitrag bereits ein Urteil in seinem Prozess erwähnte, erscheint mir das sinnvoll.



Warum er allerdings nicht selbst dazu in der Lage ist, eine sinnvolle Thread-Unterscheidung, bei einer derart wichtigen und grundsätzlichen Unterscheidung wie TK und SVK, u. a. , zu treffen, bleibt mir schleierhaft.
Merkwürdig, bei anderen, sagen wir mal weniger wichtigen, Inhalten, ist es ihm doch auch schon gelungen.


P.S.
Manchmal könnte es durchaus sehr sinnvoll sein, nicht in einem Boot zu sitzen.
Das hätte den Vorteil, abgesehen von Berücksichtigungen eventueller Animositäten, dass sich, im Falle plötzlich aufziehenden Nebels, das Risiko unbeabsichtigter Irrfahrten für alle anderen minimieren, oder wenigstens vermindern, würde.
Was einem allerdings wahrscheinlich auch nicht viel nützt, wenn man in einem Karton sitzt, da sich hierbei zu dem Risiko der Verirrung auch noch das des Absaufens gesellen würde. Seufz.

Offline ben100

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #115 am: 17. September 2008, 08:32:41 »
Ich finde es wirklich beschämend wie arrogant Du immer gegen andere stichelst, so als hättest Du die Weisheit persönlich gefressen.

So das muste ich mal loswerden.

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #116 am: 17. September 2008, 17:15:24 »
@ben100

wenn es Dir dann besser geht, bitteschön, jeder hat ein Recht auf seine Meinung.
Einerseits hättest Du allerdings vielleicht nur in den Wald rufen sollen, wenn Du das Echo auch \"hören\" kannst. Alles eine Frage von Aktion und Reaktion.
Andererseits finde ich Deine Verallgemeinerung eines angeblichen Stichelns \"immer gegen andere\" irgendwie auch recht arrogant, in Anbetracht Deiner doch noch relativ kurzen Mitgliedschaft.
Ich differenziere nämlich durchaus.

Wobei wir im Ergebnis nun wohl doch mehr bei offensichtlichen als eventuellen Animositäten deinerseits wären.
Belassen wir es doch einfach dabei.

Freundliche Grüße
von diesem....egal :)

Offline DieAdmin

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #117 am: 17. September 2008, 19:49:06 »
@Kampfzwerg,

das mit dem Trennen ging schon an mich, da ben100 die notwendigen administrativen Rechte fehlen ;)

Dank deiner Anleitung, hoffe, die richtigen Beitrag und vorallem alle erwischt zu haben  :D

Hier der neue Thread: Gerichtsverfahren eines Tarifkunden der NGW

@ben100,

der Übersichtlichkeit wegen ist es wirklich besser, wenn diese wichtigen grundlegenden Sachverhalte getrennt sind.

Auf diese Weise haben die Leser des Forums schnell die Informationen zusammen. Und müssen sich nicht erst durch einen ellenlangen Thread wühlen


@all,

bei der Gelegenheit, hab ich auch den \"Erhöhungsbeitrag\" separiert:

Preiserhöhung, die nächste

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #118 am: 19. Dezember 2008, 19:21:49 »
NGW und deren Mutter Gelsenwasser, sowie sämtliche Geschwister und Töchter, sind inzwischen offensichtlich einer ansteckenden Art der \"Mahnbescheidsverschickungshysterie\" verfallen.
Wir werden sicher noch herausfinden, inwieweit diese therapierbar ist  ;)

Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Mahnbescheide bekommen?!
GVH - Gasversorgung Hünxe

Offline Lime

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #119 am: 21. Dezember 2008, 06:42:04 »
@Kampfzwerg
Woran war juristisch am Vertrag zu erkennen, dass es ein Sondervertrag ist?
Bei mir gehe ich davon aus, dass ich Sondervertragskunde bin, weil meine 2te Seite des Vertrages alleine schon die Überschrift trägt: \"Erdgasversorgung zu Sonderbedingungen\". Desweiteren finde ich unter einem Punkt den Satz: \"Als Erdgaspreis gilt der jeweilige Preis der unter Ziffer 5 des umseitigen Vertrages unter Sonderbedingung.\"Ist meine Annahme, ich sei Sondervertragskunde, hier richtig?

 

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