Hallo zusammen,
neues von der Front.
Heute kam eine \"zweite Mahnung\".

In diesem Zusammenhang halte ich folgendes für erwähnenswert:
1.) Es gab keine 1. Mahnung, lediglich eine Zahlungserinnerung für den zweiten ! Abschlag 2007
2.) Die 2. Mahnung betrifft lediglich die
nicht gezahlten Abschläge für
2007! also keine !!! Restforderungen aus 2004/2005/2006.
3.) Die Abschlagszahlungen für 2007 habe ich nach dem ersten Abschlag , natürlich nach ausführlicher Begründung per Einschr./Rückschein, komplett eingestellt!
Selbstredend möchte ich Überzahlungen für 2007, über die Höhe der vertraglich vereinbarten Sonder (-vertrags-) preise hinaus, die bereits mit dem ersten Abschlag bezahlt sein sollten, vermeiden.

Der Schriftwechsel seit 2004 scheint den heissblütigen Sachbearbeiter allerdings nicht weiter zu tangieren. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass ich diesen mit seinem Vorgesetzten geführt habe, vielleicht ist er darüber beleidigt.

Jedenfall sieht er sich bemüssigt mir folgenden Brief zukommen zu lassen:
...die längst fällige Forderung ist trotz Mahnung immer noch nicht beglichen. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag einschliesslich der Mahn- und sonstigen Verzugskosten unverzüglich zu überweisen.
Sollte das Geld jedoch innerhalb von 10 Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir gem. § 33 der Allg. Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden bzw. § 19 der Grundversorgungsverordnung GasGVV die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.Tut dat Noat?
Muss der Kerl mir jetzt Arbeit bescheren, ich habe eigentlich auch so schon genug zu tun.
fällige Forderung
für Abschlagszahlungen, nach Einwand 315,
auf welchem Planeten lebt der Mann denn bloss?
§33 AGB Wasserversorgung Tarifkunden
Wasser bekomme ich nicht von der NGW, hier geht es ausschliesslich um Gas.
§ 19 GasGVV
Für eine Sondervertragskunden mit seit 1991 ungekündigtem Vertrag, aber dafür mit unwirksamen Preisänderungsklauseln in selbigem?
Auch wenn der Herr diesen Umstand bis heute beharrlich zu ignorieren versucht!
die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid beantragen.
Ja bitte, was denn nun ?, oder möchte er gerne beides versuchen?
Leute, Leute, ich bin es so leid!
Völlig überflüssigen Schreibkram, nur weil einer übermotiviert, oder auch schlicht dämlich, ist.
Bitte, bitte,
bitte
sagt mir jetzt nicht, ich müsste die komplette Maschinerie in Gang setzten....

und das lediglich für bis dato nicht gezahlte Abschläge 07 :rolleyes:

Liebe Grüße
Kampfzwerg