Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg  (Gelesen 91591 mal)

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Offline Schermbecker

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #45 am: 14. April 2007, 20:58:28 »
... alles klar, ich werde mich noch einmal eingehend hier im Forum bilden.

PS: Unterschriften sind drunter - ob die original sind, weiss ich nicht. Ich schätze aber, dass die aus einem Laserdrucker sind  :twisted:

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #46 am: 15. April 2007, 11:48:19 »
@Schermbecker

wie schon Herr Cremer richtig bemerkte muss ich gar nichts tun.

Und, um Deine Frage zu beantworten: Genau das werde ich auch tun, nämlich gar nichts!
Und erst recht keine Antwort, jedweder Art, auf das sogenannte Angebot verschicken!
Ein Widerspruch ist überflüssig.
Schweigen gilt nämlich nun einmal nicht als Annahme!!!


@Cremer

Ob das Angebot mit Originalunterschriften versehen ist; ist es i.Ü. nicht: faksimile; spielt m.E. ebenfalls keine Rolle.
Im Gegensatz dazu sind Originalunterschriften auf Kündigungsschreiben, wegen der Rechtswirksamkeit derselben, zwingend notwendig.


Solange der alte SV nicht rechtswirksam gekündigt ist, erachte ich diesen auch weiterhin als bindend.

Und "überführen" lasse ich mich zwangsweise sowieso allenfalls im worst case :wink:

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #47 am: 16. April 2007, 20:44:01 »
Ich habe mir die AGB sowie die Sonderbedingungen zu dem neuen Vertragsangebot inzwischen einmal genauer angesehen.

Irritierenderweise ist es mir aber in den gesamten Bedingungen weder gelungen eine Preisänderungsklausel (307), noch eine Klausel zur einseitigen Leistungsbestimmung (315) aufzustöbern.
Sehr merkwürdig!!!
Es gibt viele Klauseln im Sinne von "das passiert, wenn sich die Preise ändern", aber keine, aus der man herleiten könnte, warum, wann, in welchem Umfang sich die Preise denn, wann? wie? wo? weshalb?, ändern könnten!
Oder ich bin mit Blindheit geschlagen, wovon ich zunächst einmal nicht ausgehe :wink:
 
@Schermbecker
Rein interessenhalber, hast du vielleicht irgendetwas in der Hinsicht gefunden???



Des weiteren ist die Höhe der so genannten Sonder-Preise in den SB nicht explizit erwähnt sondern lediglich in der Infopost näher ausgeführt!
 
Zum Vergleich, Nettopreise:

Alt (Stand 01.02.07) netto AP 4,89 ct./kWh, GP 17,15 x 12 M = 205,80 €
bei ca. Verbrauch 50.000 = insg. ca. 2650,- € p.a.

Neu (Stand 01.05.07) netto AP netto AP 4,36 ct./kWh, GP 1,12 x 26 KW x 12 M = 349,44
bei ca. Verbrauch 50.000 = insg. ca. 2479 ,- p.a.

Offline wau-wau

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #48 am: 16. April 2007, 23:02:17 »
@Kampfzwerg ua

Ich bin Gelsenwasser-Kunde, nehme aber bei NGW ein gleiches Vorgehen an.
Immer wieder taucht der Hinweis auf eine (Nicht)-Kündigung des alten Vertrages an.
Im Schriftwechsel mit GW wird zum 01.10.2001 die bis zum 01.04.2007 geltende Tarifstruktur Erdgas Midi, Erdgas Maxi eingeführt mit dem Hinweis, daß am Ende des Bezugsjahres nach dem günstigstenTarif abgerechnet wird. Die Einstufung erfolgte also entsprechend dem Verbrauch und unterlag keinem Vertragsangebot.
Das Preisblatt  vom 01.04.2002 war bei Erdgas Maxi mit dem Hinweis " Es gelten Sonderbedingungen " versehen, dieser Hinweis verschwand in der Jahresrechnung 2005.
Welcher Art diese Sonderbedingungen waren, weiß ich nicht. Aus meiner Sicht lag jedenfalls keine rechtliche bindende Vertragsgestaltung vor.

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung in den Westf Nachrichten vom 15.02.2007 kündigt GW die neuen Bedingungen für Sonderkunden an und schreibt , daß " die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Sonderkunden der Gelsenwasser AG und das bisherige Preisblatt zum Zeitpunkt 01.04.2007 außer Kraft treten".
Damit war der Erdgas Maxi nicht mehr aktuell.

Ich sehe es so, daß GW erst jetzt durch Erdgaslieferverträge mit mind. 12 monatiger Vertragsdauer eine Kundenbindung zu günstigsten Preisen anbietet und damit die Gasrebellen stilllegen will.

Offline Cremer

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #49 am: 16. April 2007, 23:39:57 »
@wau-wau,

es ist zur Zeit bei den Versorgern üblich, die bestehende Tarifstruktur dahingehend ändern zu wollen, damit den Kunden ein Vertrag vorgesetzt wird, der keine Möglichkeit nach § 315 Widerspruch einlegen zuläßt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #50 am: 17. April 2007, 18:52:17 »
@Cremer
sehe ich ebenso!
Lediglich die Begründungen variieren. Mal ist es angeblich durch eine neue Gesetzgebung bedingt, mal eben etwas anderes. Der Protest -und die Rechtsprechung- hat inzwischen derartige Ausmaße angenommen, dass bei den lieben Versorgern die Massenpanik ausbricht. Zu Recht!

@wau-wau
NGW ist eine 100%-ige Tochter der Gelsenwasser, also ist eine einheitliche Vorgehensweise nicht wirklich verwunderlich. Die guten Leute haben schliesslich auch eine gemeinsame Rechtsabteilung.

"Erdgas Maxi" ist/war ein Sondertarif, für den dementsprechend SV-Preise gelten und ein abgeschlossener SV-Vertrag in Schriftform! zwingend Voraussetzung war. Ehemals nachzulesen auch auf der NGW-Homepage. Bei mir letzmalig nachzulesen auf der Infopost zu den Preisblättern/Preisänderungen von Sept. 2006.

Wenn aus Ihrer Sicht keine rechtlich bindende Vertragsgestaltung = Sondervertrag vorlag, gehe ich davon aus, dass Sie selbst keinen SV unterschrieben haben?
Sind Sie vielleicht in einen bereits bestehenden SV-Vertrag eingetreten, ev. ohne es zu wissen bzw. ohne eine Unterschrift geleistet zu haben?
Eigentümer? Mieter? Ihnen liegen gar keine SB vor?

Dass die Gaspreisrebellen, mit bestehenden SV, durch die Hintertüre "still gelegt" werden soll, ist doch wohl klar! :)

Zitat
Immer wieder taucht der Hinweis auf eine (Nicht)-Kündigung des alten Vertrages an.

??? Können Sie das vielleicht einmal näher erläutern?

Offline RR-E-ft

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #51 am: 17. April 2007, 19:33:08 »
Zitat von: \"Flynn\"
Ich bin schon seit längerem Verweigerer der stetigen Preiserhöhungen des NGW (Tochter der Gelsenwasser AG), habe allerdings das Forum bisher nicht gekannt. Wir (die NGW und ich)schreiben uns regelmäßig mehr oder weniger aufeinander bezogene Schreiben, in der die NGW Nachzahlungsforderungen anmahnt und ich im Gegenzug Rückzahlungen anmahne, da ich einen älteren Gaspreis zugrunde lege.
Nun schreibt die NGW, daß sie ein neues Tarifsystem einführt. Nach ihren Berechnungen wird mir nun ein Tarif vorgeschlagen, der gemäß meinem Verbrauch und der Nennwärmebelastung der günstigste sei.
Ich habe nun 2 Fragen dazu:
1. Kann mich die NGW in einen neuen Tarif zwingen und den alten Tarif aufkündigen? (Wortlaut des Schreibens am Ende des Beitrags)
2. Wenn ich den neuen Tarif annehme bzw. annehmen muß, erkenne ich automatisch auch den vorgegebenen Gaspreis an, der ja erheblich höher ist und gemäß meiner bisherigen Verweigerung von mir für unbillig betrachtet wird. Das nagt nicht nur an der Glaubwürdigkeit meines bisherigen Protests, es wäre ja eine juristisch billige Hintertür, Gaspreisverweigerern wie mir einen diktierten Tarif aufzudrücken.
Ist das wirklich möglich?          
                             
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Hier der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Kundin und sehr geehrter Kunde,
als Ergänzung unserer Energiesparinitiative Fair + Mehr führen wir, wie angekündigt, zum 01.Mai 2007 ein neues Preissystem ein. Kerngedanke ist, durch eine optimale Abstimmung von Kesselgröße und Erdgasverbrauch Energie zu sparen. Sie zahlen den Grundpreis ab jetzt für jedes genutzte kW Nennwärmebelastung (NWB). So konnte der verbrauchsabhängige Arbeitspreis deutlich gesenkt werden.
Die Vorteile im Überblick:
- ein Vier-Personenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer 13 kW Heizungsanlage spart jährlich über 80 Euro
- für das neue Preissystem bieten wir Ihnen automatisch den für Sie preislich günstigsten Vertrag an
Eine ausführliche Erläuterung des neuen Tarifsystems finden Sie in dem beiliegenden Flyer. Preise und Bedingungen der Erdgaslieferung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Preisblatt.
Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte haben sich die Rechtsgrundlagen der Energieversorgung geändert. In diesem zusammenhang haben wir eine umfassende Änderung des gesamten Tarifsystems vorgenommen. Wir bieten Ihnen daher einen neuen Vertrag an.
Ihr neuer Vertrag
Aufgrund der uns vorliegenden Nennwärmebelastung (27 kW) und ihres durchschnittlichen Jahresverbrauchs wäre der Grundversorgungsvertrag Mini die beste Wahl für Sie.
Was müssen Sie tun?
Zum 1.Mai 2007 wird Ihr Vertrag automatisch in den Grundversorgungstarif "Mini" des neuen Tarifsystems überführt. Hierfür gelten die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen.
Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten, unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Vertrag und senden ihn bis zum 15.Mai 2007 zurück. Ein Freiumschlag liegt diesem Schreiben bei. Ein Vertragsexemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Übrigens: auch im Internet können Sie in unserem Tarifrechner unter www.ngw.de jederzeit den für Sie günstigsten Preis finden.
Der Verbrauch zum 1.Mai 2007 wird rechnerisch abgegrenzt. Dabei werden zeit- und witterungsabhängige Faktoren, wie etwa die milden Temperaturen der letzten Wochen, berücksichtigt. Falls Sie uns jedoch den Zählerstand vom 30.April 2007 mitteilen möchten, tragen Sie diesen einfach auf dem Antwortschreiben mit ein.
Darüber hinaus sind diesem Schreiben die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" , die ergänzenden Bedingungen hierzu sowie die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Gasversorgung von Sonderkunden" beigefügt.
Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice-Center montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr bei Ihren Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH  Herbert Jung/ Stefan Pruss

Fällt Euch was intelligentes dazu ein??
Flynn

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #52 am: 17. April 2007, 19:41:02 »
Zitat von: \"Kampfzwerg\"
Hi Flynn,

jetzt weiss ich was Du meintest :wink:  :lol:

Bitte mal hier nachlesen, und bitte bis zum Ende!:
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg



zu Deiner Frage:
1. nein, falls Du einen Vertrag hast, der bis dato nicht rechtswirksam gekündigt wurde.
2. Nein, wenn Du nicht willst!
Das ist genau die billige Hintertüre, die Du richtig erkannt hast!

Bitte Deine Beiträge an den bereits bestehenden Schriftwechsel zum Thema NGW anhängen:
Button Antwort erstellen!

Offline Flynn

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #53 am: 18. April 2007, 15:33:42 »
Hallo Kampfzwerg und MitstreiterInnen!
Danke für die Rückmeldung - langsam kapiere ich die Modalitäten des Forums.
Offenbar ist die beste Strategie in Sachen Tarifänderung: abwarten und Tee trinken - zumal eine explizite Kündigung seitens der NGW nicht ausgesprochen wurde, sondern nur indirekt angedeutet wird.
Selbstverständlich werde ich meinen Zählerstand mitteilen - die Heizung ist ohnehin schon seit Wochen aus.
Da bleibt mir nur die weitere Frage - soll ich meine erneuerungsbedürftige Heizungsanlage durch einen Erdgasbrenner ersetzen oder doch besser auf einen anderen Energieträger umsteigen? Es hat ja auch Vorteile, wenn man seinen "Feind" kennt... :wink:
Flynn

Offline wau-wau

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #54 am: 18. April 2007, 18:38:53 »
@ Kampfzwerg

Mein Beitrag vom 16.04.07 bezog sich ua auf Ihren Beitrag vom 24.03./14.04.
Ich selbst habe keine SV unterschrieben und bin auch nicht in einen bestehenden Vertrag eingetreten.
Es war einfach so, daß Gelsenwasser im August 2001 geschrieben hat:
" Klar und übersichtlich gibt es ab Okt 2001 drei Tarife: ErdgasMini, ErdgasMidi und ErdgasMaxi - ganz nach Ihren inviduellen Bedürfnissen und Verbrauchsmengen. Gemessern an Ihrem letzten Verbrauch werden Sie automatisch in den für Sie optimalen Tarif eingestuft.... Am Ende jedes Bezugsjahres werden Sie stets nach dem für Sie günstigsten Tarif abgerechnet ".

GW hat die Tarife dann einfach in einer öffentlichen Erklärung (Zeitung) für aufgehoben erklärt.

Die angewendeten Tarife in der Jahresrechnung:
Rechnung v 31.10.2001         G 70
Rechnung v 31.10.2002         Keine Tarifangabe, sondern Bestabrechnung
Rechnung v 07.11.2003        Erdgas Maxi

Also, keine gegenseitig anerkannten Verträge !!

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #55 am: 31. Mai 2007, 17:56:37 »
Hallo zusammen,

neues von der Front.


Heute kam eine \"zweite Mahnung\". :D

In diesem Zusammenhang halte ich folgendes für erwähnenswert:

1.) Es gab keine 1. Mahnung, lediglich eine Zahlungserinnerung für den zweiten ! Abschlag 2007

2.) Die 2. Mahnung betrifft lediglich die nicht gezahlten Abschläge für 2007! also keine !!! Restforderungen aus 2004/2005/2006.

3.) Die Abschlagszahlungen für 2007 habe ich nach  dem ersten Abschlag , natürlich nach ausführlicher Begründung per Einschr./Rückschein, komplett eingestellt!
Selbstredend möchte ich Überzahlungen für 2007, über die Höhe der vertraglich vereinbarten Sonder (-vertrags-) preise hinaus, die bereits mit dem ersten Abschlag bezahlt sein sollten, vermeiden. :P

Der Schriftwechsel seit 2004 scheint den heissblütigen Sachbearbeiter allerdings nicht weiter zu tangieren. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass ich diesen mit seinem Vorgesetzten geführt habe, vielleicht ist er darüber beleidigt. :(

Jedenfall sieht er sich bemüssigt mir folgenden Brief zukommen zu lassen:

...die längst fällige Forderung ist trotz Mahnung immer noch nicht beglichen. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag einschliesslich der Mahn- und sonstigen Verzugskosten unverzüglich zu überweisen.
Sollte das Geld jedoch innerhalb von 10 Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir gem. § 33 der Allg. Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden bzw. § 19 der Grundversorgungsverordnung GasGVV die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.



Tut dat Noat?
Muss der Kerl mir jetzt Arbeit bescheren, ich habe eigentlich auch so schon genug zu tun.

fällige Forderung???
für Abschlagszahlungen, nach Einwand 315,
auf welchem Planeten lebt der Mann denn bloss?

§33 AGB Wasserversorgung Tarifkunden???
Wasser bekomme ich nicht von der NGW, hier geht es ausschliesslich um Gas.

§ 19 GasGVV???
Für eine Sondervertragskunden  mit seit 1991  ungekündigtem Vertrag, aber dafür mit unwirksamen Preisänderungsklauseln in selbigem?
Auch wenn der Herr diesen Umstand bis heute beharrlich zu ignorieren versucht!

die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid beantragen.
Ja bitte, was denn nun ?, oder möchte er gerne beides versuchen?


Leute, Leute, ich bin es so leid!
Völlig überflüssigen Schreibkram, nur weil einer übermotiviert, oder auch schlicht dämlich, ist.

Bitte, bitte,
bitte
sagt mir jetzt nicht, ich müsste die komplette Maschinerie in Gang setzten.... ;) und das lediglich für bis dato nicht gezahlte Abschläge 07 :rolleyes: ;)


Liebe Grüße
Kampfzwerg

Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #56 am: 24. Juni 2007, 16:04:48 »
Hallo zusammen,

wir erinnern uns:

zuerst kam ein neues Vertragsangebot, ohne vorhergehende Kündigung des bestehenden Sondervertrags, mit der Androhung des Grundtarifs bei Nicht-Annahme der \"Empfehlung\" bis 15.05.:
Zitat
Original von Kampfzwerg
 
Ihr neuer Vertrag
aufgrund der uns vorliegenden Nennwärmebelastung und Ihres durchschnittlichen Jahresverbrauch wäre der Sondervertrag Best Plus die beste Wahl für Sie.

Was müssen Sie tun
Zum 1.Mai wird Ihr Vertag automatisch in den Grundversorgungstarif Midi des neuen Tarifsystems überführt.
Hierfür gelten die Allgemeinen Bedingungen der NGW für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen.

Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten, unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Sondervertrag, für den die Sonderkundenbedingungen gelten, und senden ihn bis zum 15.Mai zurück.


Wie ich bereits vermutete, wäre also Best Plus lt. Empfehlung die erste Wahl.
Wirklich dreist finde ich aber eine automatische Einstufung in den Gundversorgungs-Tarif Midi, falls ich der Empfehlung nicht folgen möchte.
Und das trotz eines bereits bestehenden, ungekündigten Sondervertrags.

Dieses Angebot habe ich stillschweigend z.K. genommen und überhaupt nicht reagiert.

Dann flatterte mir eine \"2 Mahnung\" ins Haus, auf die ich ein kurzes Statement mit der Ankündigung mehrerer Beschwerden bei Bundeskartellamt etc. in Aussicht stellte.

Nun Teil drei:
Keine Rede mehr von automatischer Einstufung in den Grundtarif s.o. sondern zur Abwechslung diesmal wieder eine andere Variante mit der Überschrift:
Automatisch im günstigsten Tarif
soll heissen: diesmal automatische Einstufung in den günstigsten
Sondertarif! falls ich der \"Empfehlung\" denn, diesmal bis zum 31.07., nicht folgen möchte.
natürlich wieder ohne vohergehende Kündigung des bereits bestehenden Sondervertrags.

Originaltext:
Gemäß Ihrem durchschnittliche Jahresverbrauch...ist für Sie der Sondervertrag Best Plus die günstigere Wahl. Wir rechnen Ihren Vertrag daher ab dem 1: August 2007 zu den günstigeren sonderpreisen ab, sofern Sie uns nicht bis zum 31.07.07 gegenteilige Nachricht geben. Die neuen, für Sie gültigen Sonderkundenbedingungen, habe wir als Anlage beigefügt.

Sie hatten gegen frühere Preisanpassungen Einspruch eingelegt und sich dabei auf die Billigkeitsprüfung gemäß § 315 BGB berufen. Der BGH hatte hierzu in der vergangenen Woche die von uns vertretene Auffassung zur Rechtsmäßigkeit der Preisanpassungen bestätigt. Wir werden Ihnen in Kürze nähere Informationen zukommen lassen.


Diesmal soll ich also in den neuen Sondertarif zwangsweise überführt werden!
Falls NGW mich tatsächlich ab 1.05., wie angedroht in die Grundversorgung überführt hat, wie wollen/sollen sie mich denn dann jetzt in einen neuen SV-Vertrag überführen ?(


 8)Wenn das so weiter geht, weiss am Ende keiner mehr genau, wer denn jetzt welchen Tarif hat?
Oder haben sollte? Oder haben möchte? Oder mal gehabt hat?
Oder mal haben wird?

Dann dürfte das Gericht bei einer Klage mächtig Arbeit bekommen. =)
 
Auf die näheren Informationen zu der vertretenen Rechtsauffassung bin ich allerdings jetzt schon mächtig gespannt. Mein großes Interesse an seiner Auslegung der Rechtslage hatte ich dem Versorger schon in grauer Vorzeit mitgeteilt, da ich ja nun einmal SV-Kunde bin und mich dieses BGH-Urteil nicht betrifft. Seine Rechtsauslegung und die daraus abgeleitete Begründung für eine Zahlung erhöhter Sonderpreise ...na denn mal los. Start für einen neuen, ergiebigen Schriftwechsel? :evil:

Offline Cremer

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #57 am: 25. Juni 2007, 07:17:45 »
@Kampfzwerg,

So ähnlich war es seinerzeit vor über 2 Jahren bei mir auch. Nach begrenzung der Einzugsermächtigung hat man mich rückwirkend in den schlechteren Tarif gestuft.

Die Versorger machen einfach was sie wollen !!

Nun bisher habe ich 2 Jahresrechnungen selbst erstellt und wir liegen jetzt bei einer Differenz von ca. 3.000 €  :D :D :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kampfzwerg

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NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
« Antwort #58 am: 14. August 2007, 20:40:55 »
Hallo zusammen,

wie gesagt, bis dato habe ich auf keines der bisherigen \"Angebote\" reagiert!

In der Zwischenzeit kam dann eine Bitte ! des Ausgleichs der inzwischen aufgelaufenen Forderungen in Höhe von xxxx aufgrund des BGH-Urteils v. 13.06.07 (Heilbronn, Tarifkunde)
(eine Pressenotiz des BGH lag seinem Schreiben bei)
Das ist ja ein netter Versuch, aber ein Tarifkunde bin ich nicht, und werde ich ohne rechtwirksame Kündigung auch nicht etc. pp. :]

Auch dieses Schreiben habe ich stillschweigend ! zur Kenntnis genommen.
- Und wohlwollend abgeheftet!

Mit (s)einer Einschätzung im Begleitschreiben hatte der Versorger allerdings Recht: dieses Urteil des BGH hat mich, wie bereits in grauer Vorzeit an ihn auch vorausgesagt, eben wegen der Argumentation in Bezug auf SONDERVERTRAGSkunden,  interessiert. :D
Nicht mehr. Nicht weniger. =)
Ich warte nun entspannt auf die weitere Vorgehensweise des Versorgers, d.h. falls ihm wider Erwarten dann doch noch irgendwann einmal auffallen sollte, dass ich Sondervertragskunde bin, ..........?!?!
.....d a n n, und erst dann, sehen wir weiter! Und nicht früher :baby:



P.S. Ich habe immer noch mächtig Spass ! an der Sache, auch wenn es mir meine Zeit leider nicht mehr so häufig erlaubt, wie ich es mir wünschen würde.
Aber eines kann ich versprechen: \"Aufgeben\" ist meine Sache nicht!

Offline Schermbecker

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« Antwort #59 am: 14. August 2007, 21:38:09 »
...halt uns unbedingt auf dem Laufenden  :D

 

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