@Monaco
nein, hätte ich nicht gedacht.
Aber ich bin noch lernfähig
und Versuch macht klug.
Wenn es sich lohnt, und das meine ich nicht materiell, für eine gute Sache oder seine Überzeugung zu kämpfen, dann muss man es auch wenigstens versuchen.
Deutschland krankte im Gegensatz zu Frankreich schon immer an zu viel Selbstzweifel, gepaart mit Obrigkeitsdenken und zu wenig Streitkultur.
Die Methoden des \"Umstimmens\" der Franzosen waren jahrhundertelang allerdings auch nicht ohne, Motto: und bist du nicht willig, gebrauch ich Gewalt.
Es heisst Respekt muss man sich verdienen und die Widersprüchler sind auf diesem Weg schon ein gutes Stück weitergekommen.
Zu Ihrem Fall:
Es dürfte für den Versorger nach seiner Argumentation zu schliessen doch ein Leichtes sein, den Beweis für Ihre Unterschrift, d.h. den angeblich unterschriebenen Vertrag, vorzulegen. Ich denke schon, dass er da in die Beweispflicht für seine Behauptung zu nehmen wäre.
Wäre spannend zu sehen was er dann beibringt.
Oder sollte der angebliche Vertrag dann auch urplötzlich verloren gegangen sein?
Dann könnte man auch über weitere Rechtmittel nachdenken.
Man glaubt es einfach nicht, was denen so alles einfällt.
Dreist ist es allemal, die Computerpannen sind immer sehr beliebt!
Interessant war auch die Darstellung bereits erfolgter Rechtsprechung als \"persönliche Rechtsauffassung, die nicht von Spreegas geteilt wird\" bei Pitti. Sollte der Versorger seine Rechtsabteilung schon outgesourced haben?
Dabei entstehen ja manchmal die abstrusesten Sachen.
Einfach nur ohne Worte!