Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

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sailingulla:
Hallo ! Ich bin auch Kunde vom NGW und verfolge dieses Forum schon längere Zeit. Im Jahre 2006 habe ich auch mit Hilfe des Energienetzes den Preisen widersprochen und habe daraufhin alle Antworten, Angebote und Mahnbriefe vom NGW analog von kampfzwerg erhalten.

Dabei habe ich festgestellt, dass scheinbar auch ich ein \"Sonderkunde\" bin, denn laut der Jahresrechnung 2007, die ich vorige Woche erhalten habe, habe ich den gleichen Tarifwirrwarr, mit dem einzigen Unterschied, dass ich zum Schluß in \"Best\" statt \"Best plus\" gelandet bin.

Auch ich habe keine Aufrechnung in der Jahresrechnung 2007 mit den \"Forderungen \" von NGW aus dem Jahre 2006. Aber  man will mir - zusammen mit dem neu festgelegten Abschlag - am 20.11.07 die Forderung aus der Rechnung 2007 vom Konto abbuchen.

Meine Frage ist nun: Kann ich in diesem Jahr genau den gleichen Musterbrief verwenden, der noch immer für die Anwort auf die Jahresrechnung hier angeboten wird, oder hat sich aufgrund der diversen Urteile im vergangen Jahr hier etwas geändert?

Schwalmtaler:
Hi sailingulla,

haben sie auch die Zahlungen gekürzt?

Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen und einen nach Ihrer Berechnung bestimmten Betrag per dauerauftrag überweisen. Diese berechnung dem Versorger mitteilen!!!

Wie lange sind sie schon Kunde und welchen Preis zahlen sie???

sailingulla:
Ja, die Zahlungen habe ich gekürzt - ich habe eine neue Rechung aufgemacht für die abgelaufene Zahlungsperiode und hätte nach dieser Berechnung (Basis Sept. 04 = 3,2 ct kWh) ein Guthaben von ca. 80 Euro. Ich hatte schon vorausberechnet und ab Mai 07 die Vorauszahlungen noch mal gekürzt, bin aber leider doch etwas zu hoch geraten mit der gezahlten Summe.

Man hat mir für den REst des Jahres 2006 den Tarif ErdgasMaxi \"zugewiesen\", danach erst wieder \"ErdgasMaxi\", dann \"Mini\", danach \"Best\" - warum auch immer. Kunde bin ich seit 2000.

Sandhase:
Hallo Mitstreiter.
Bin dabei die Rechnung der NGW zu verstehen. Muß ich aber wohl nicht, weil ich denen die Rechnung auf alte Gaspreise zukommen lassen werde. Wie mitstreiter Kampfzwerg bin ich auch verwundert über soviel Zahlenspiele und besonders über den veränderten Umrechnungsfaktor m²/ kwh ( alt 11,43 neu 11.29 ).Kann mir da einer mal was zu schreiben. Ansonsten möchte ich auch noch gerne wissen mit welchen Begleitschreiben ich die Rechnung nach alten Preisen auf den Weg bringen kann.

Liebe Grüße an alle Mitstreiter

Kampfzwerg:
@schwalmtaler
morgen ist heute schon gestern =)
na und ???


@sailingulla und @sandhase
Willkommen im Club :] Schön, zwei neue NGW ´ler kennenzulernen


@sailingulla
1.
Schwalmtaler hat Recht: Einzugsermächtigung widerrufen, ansonsten würde NGW auf jeden Fall gem. RG abbuchen lassen -und so kannst Du Dir die Rückbuchung sparen.
Dem Versorger die eigene Berechnung zukommen lassen und selbst überweisen, unter genauer Angabe des Verwendungszwecks, das ist besser als Dauerauftrag, der liesse sich ggf. nämlich nicht wieder zurückbuchen.
Ich würde das Guthaben dennoch von der Rechnungssumme abziehen.
Beim nächsten mal aber bitte 2-4 Monate vor der Jahresrg mal gegenrechnen und den/die letzten Abschläge ggf. einbehalten (natürlich dem Versorger mitteilen; geht bei Dauerauftrag i.Ü. auch nicht)

2.
Wenn Du Sonderkunde bist, warum kürzt Du dann auf den Stand der Preisbasis Grundtarif 04 und nicht auf die Preisbasis Sondertarif 2000?

3. ErdgasMaxi war auch bereits vor der Umstellung des gesamten Preisgefüges 2007 durch NGW schon Sondertarif.

4. Wenn der Vertrag von 2000 nicht wirksam gekündigt wurde, besteht er immer noch und man kann ganz einfach die eigene RG mit den ursprünglich \"vereinbarten\" Preisen aufmachen. Der Tarifwirrwarr hat sich somit in Nanosekunden erledigt.


Ich würde die gesamte Strategie noch einmal genau überdenken, bevor ich einen Musterbrief losschicke.
Dieser sollte grundsätzlich immer auf die Gegebenheiten/Übereinstimmungen des vorliegenden, jeweiligen Falles \"abgeklopft\" werden.


@sandhase
stimmt genau  ;) siehe4.
Das Begleitschreiben kann kurz, knapp und formlos selbst erstellt werden.
Bezug auf den eingereichten Widerspruch nehmen und die eigene Rechnung aufstellen. Achtung auch hier wieder unter Verweis auf §§ 366, 367 BGB.
Und dann selbst überweisen.

 ?( Mich irritiert jetzt aber der Umrechnungsfaktor, der bei mir nämlich wieder anders aussieht:
2006: 9,88 und 2007: 9,97
???

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