Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Kampfzwerg:
Hallo zusammen,
neues von der Front.
Heute kam eine \"zweite Mahnung\". :D
In diesem Zusammenhang halte ich folgendes für erwähnenswert:
1.) Es gab keine 1. Mahnung, lediglich eine Zahlungserinnerung für den zweiten ! Abschlag 2007
2.) Die 2. Mahnung betrifft lediglich die nicht gezahlten Abschläge für 2007! also keine !!! Restforderungen aus 2004/2005/2006.
3.) Die Abschlagszahlungen für 2007 habe ich nach dem ersten Abschlag , natürlich nach ausführlicher Begründung per Einschr./Rückschein, komplett eingestellt!
Selbstredend möchte ich Überzahlungen für 2007, über die Höhe der vertraglich vereinbarten Sonder (-vertrags-) preise hinaus, die bereits mit dem ersten Abschlag bezahlt sein sollten, vermeiden. :P
Der Schriftwechsel seit 2004 scheint den heissblütigen Sachbearbeiter allerdings nicht weiter zu tangieren. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass ich diesen mit seinem Vorgesetzten geführt habe, vielleicht ist er darüber beleidigt. :(
Jedenfall sieht er sich bemüssigt mir folgenden Brief zukommen zu lassen:
...die längst fällige Forderung ist trotz Mahnung immer noch nicht beglichen. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag einschliesslich der Mahn- und sonstigen Verzugskosten unverzüglich zu überweisen.
Sollte das Geld jedoch innerhalb von 10 Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir gem. § 33 der Allg. Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden bzw. § 19 der Grundversorgungsverordnung GasGVV die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.
Tut dat Noat?
Muss der Kerl mir jetzt Arbeit bescheren, ich habe eigentlich auch so schon genug zu tun.
fällige Forderung???
für Abschlagszahlungen, nach Einwand 315,
auf welchem Planeten lebt der Mann denn bloss?
§33 AGB Wasserversorgung Tarifkunden???
Wasser bekomme ich nicht von der NGW, hier geht es ausschliesslich um Gas.
§ 19 GasGVV???
Für eine Sondervertragskunden mit seit 1991 ungekündigtem Vertrag, aber dafür mit unwirksamen Preisänderungsklauseln in selbigem?
Auch wenn der Herr diesen Umstand bis heute beharrlich zu ignorieren versucht!
die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid beantragen.
Ja bitte, was denn nun ?, oder möchte er gerne beides versuchen?
Leute, Leute, ich bin es so leid!
Völlig überflüssigen Schreibkram, nur weil einer übermotiviert, oder auch schlicht dämlich, ist.
Bitte, bitte,
bitte
sagt mir jetzt nicht, ich müsste die komplette Maschinerie in Gang setzten.... ;) und das lediglich für bis dato nicht gezahlte Abschläge 07 :rolleyes: ;)
Liebe Grüße
Kampfzwerg
Kampfzwerg:
Hallo zusammen,
wir erinnern uns:
zuerst kam ein neues Vertragsangebot, ohne vorhergehende Kündigung des bestehenden Sondervertrags, mit der Androhung des Grundtarifs bei Nicht-Annahme der \"Empfehlung\" bis 15.05.:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Ihr neuer Vertrag
aufgrund der uns vorliegenden Nennwärmebelastung und Ihres durchschnittlichen Jahresverbrauch wäre der Sondervertrag Best Plus die beste Wahl für Sie.
Was müssen Sie tun
Zum 1.Mai wird Ihr Vertag automatisch in den Grundversorgungstarif Midi des neuen Tarifsystems überführt.
Hierfür gelten die Allgemeinen Bedingungen der NGW für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen.
Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten, unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Sondervertrag, für den die Sonderkundenbedingungen gelten, und senden ihn bis zum 15.Mai zurück.
Wie ich bereits vermutete, wäre also Best Plus lt. Empfehlung die erste Wahl.
Wirklich dreist finde ich aber eine automatische Einstufung in den Gundversorgungs-Tarif Midi, falls ich der Empfehlung nicht folgen möchte.
Und das trotz eines bereits bestehenden, ungekündigten Sondervertrags.
--- Ende Zitat ---
Dieses Angebot habe ich stillschweigend z.K. genommen und überhaupt nicht reagiert.
Dann flatterte mir eine \"2 Mahnung\" ins Haus, auf die ich ein kurzes Statement mit der Ankündigung mehrerer Beschwerden bei Bundeskartellamt etc. in Aussicht stellte.
Nun Teil drei:
Keine Rede mehr von automatischer Einstufung in den Grundtarif s.o. sondern zur Abwechslung diesmal wieder eine andere Variante mit der Überschrift:
Automatisch im günstigsten Tarif
soll heissen: diesmal automatische Einstufung in den günstigsten
Sondertarif! falls ich der \"Empfehlung\" denn, diesmal bis zum 31.07., nicht folgen möchte.
natürlich wieder ohne vohergehende Kündigung des bereits bestehenden Sondervertrags.
Originaltext:
Gemäß Ihrem durchschnittliche Jahresverbrauch...ist für Sie der Sondervertrag Best Plus die günstigere Wahl. Wir rechnen Ihren Vertrag daher ab dem 1: August 2007 zu den günstigeren sonderpreisen ab, sofern Sie uns nicht bis zum 31.07.07 gegenteilige Nachricht geben. Die neuen, für Sie gültigen Sonderkundenbedingungen, habe wir als Anlage beigefügt.
Sie hatten gegen frühere Preisanpassungen Einspruch eingelegt und sich dabei auf die Billigkeitsprüfung gemäß § 315 BGB berufen. Der BGH hatte hierzu in der vergangenen Woche die von uns vertretene Auffassung zur Rechtsmäßigkeit der Preisanpassungen bestätigt. Wir werden Ihnen in Kürze nähere Informationen zukommen lassen.
Diesmal soll ich also in den neuen Sondertarif zwangsweise überführt werden!
Falls NGW mich tatsächlich ab 1.05., wie angedroht in die Grundversorgung überführt hat, wie wollen/sollen sie mich denn dann jetzt in einen neuen SV-Vertrag überführen ?(
8)Wenn das so weiter geht, weiss am Ende keiner mehr genau, wer denn jetzt welchen Tarif hat?
Oder haben sollte? Oder haben möchte? Oder mal gehabt hat?
Oder mal haben wird?
Dann dürfte das Gericht bei einer Klage mächtig Arbeit bekommen. =)
Auf die näheren Informationen zu der vertretenen Rechtsauffassung bin ich allerdings jetzt schon mächtig gespannt. Mein großes Interesse an seiner Auslegung der Rechtslage hatte ich dem Versorger schon in grauer Vorzeit mitgeteilt, da ich ja nun einmal SV-Kunde bin und mich dieses BGH-Urteil nicht betrifft. Seine Rechtsauslegung und die daraus abgeleitete Begründung für eine Zahlung erhöhter Sonderpreise ...na denn mal los. Start für einen neuen, ergiebigen Schriftwechsel? :evil:
Cremer:
@Kampfzwerg,
So ähnlich war es seinerzeit vor über 2 Jahren bei mir auch. Nach begrenzung der Einzugsermächtigung hat man mich rückwirkend in den schlechteren Tarif gestuft.
Die Versorger machen einfach was sie wollen !!
Nun bisher habe ich 2 Jahresrechnungen selbst erstellt und wir liegen jetzt bei einer Differenz von ca. 3.000 € :D :D :D
Kampfzwerg:
Hallo zusammen,
wie gesagt, bis dato habe ich auf keines der bisherigen \"Angebote\" reagiert!
In der Zwischenzeit kam dann eine Bitte ! des Ausgleichs der inzwischen aufgelaufenen Forderungen in Höhe von xxxx aufgrund des BGH-Urteils v. 13.06.07 (Heilbronn, Tarifkunde)
(eine Pressenotiz des BGH lag seinem Schreiben bei)
Das ist ja ein netter Versuch, aber ein Tarifkunde bin ich nicht, und werde ich ohne rechtwirksame Kündigung auch nicht etc. pp. :]
Auch dieses Schreiben habe ich stillschweigend ! zur Kenntnis genommen.
- Und wohlwollend abgeheftet!
Mit (s)einer Einschätzung im Begleitschreiben hatte der Versorger allerdings Recht: dieses Urteil des BGH hat mich, wie bereits in grauer Vorzeit an ihn auch vorausgesagt, eben wegen der Argumentation in Bezug auf SONDERVERTRAGSkunden, interessiert. :D
Nicht mehr. Nicht weniger. =)
Ich warte nun entspannt auf die weitere Vorgehensweise des Versorgers, d.h. falls ihm wider Erwarten dann doch noch irgendwann einmal auffallen sollte, dass ich Sondervertragskunde bin, ..........?!?!
.....d a n n, und erst dann, sehen wir weiter! Und nicht früher :baby:
P.S. Ich habe immer noch mächtig Spass ! an der Sache, auch wenn es mir meine Zeit leider nicht mehr so häufig erlaubt, wie ich es mir wünschen würde.
Aber eines kann ich versprechen: \"Aufgeben\" ist meine Sache nicht!
Schermbecker:
...halt uns unbedingt auf dem Laufenden :D
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