Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

<< < (13/27) > >>

rolf1412:
Hallo zusammen,
bin gespannt wie ein Flitzebogen, was in der Sache Kampfzwerg vs. NGW rauskommt.
Eine Frage in eigener Sache hätte ich da:
--> Bin Tarifkunde bei NGW (hab nie einen Sondervertrag unterschrieben also nehme ich an ich bin einer)
--> Hab vor 9 Monaten auf §315 verwiesen und den Preisen und der Preiserhöhung widersprochen -
   hatte aber noch nicht die Traute wirklich die Abschläge zu kürzen.
--> Hab\' auch der angedrohten Zwangseinstufung zum Sondertarif (zum 31.7.07) schriftlich widersprochen,
    obwohl ich dadurch in einem schlechteren Tarif bleibe.
Und getzt?
1. Müssen die mich nicht automatisch meinem Verbrauch gemäß
   in den für mich günstigsten Tarif stufen (ohne Sondertarifsklausel) ?
2. bin ich als Tarifkunde jetzt schlechter dran oder besser als ein Sondertarifskunde wenn es ums Kürzen der Abschläge geht -
   bei der Fülle von Informationen in diesem Board weiss ich nicht mehr ob ja oder nein...(besonders nicht nach dem aktuellen BGB - Urteil)
3. Kann mir jemand eine Beispielrechnung zur Kürzung der Abschläge speziell für die NGW mailen oder hier posten.
   Mein Verbrauch liegt bei 18000 KWH , welche Variablen gibt\'s da noch zu beachten (Brennwertfaktor, Zählermiete... )
   Die unsäglichen Gaspreis liegen mir schon lange im Magen und ich will endlich was dagegen tun.
Wäre nett, wenn ich ein Feedback kriegen würde
 (bitte nicht in Form von \"Benutzte doch einfach die Suchfunktion\",
 da ich schon Stunden um STunden in diesem Forum verbracht und irgendwie immer noch nicht
 konkret weiss, welche Vorgehensweise die am Erfolgversprechendste ist)

 Liebe Grüße
 Rolf1412

Kampfzwerg:
@ Rolf1412


--- Zitat ---Bin Tarifkunde bei NGW (hab nie einen Sondervertrag unterschrieben also nehme ich an ich bin einer)
--- Ende Zitat ---
und aus welcher Basis (Fakten) resultiert diese Erkenntnis?
diese Art Logik erschliesst sich mir nicht wirklich :)
Ich habe nämlich auch nie einen Vertrag unterschrieben und bin trotzdem SV-Kunde. Wie diesem Thread ja auch zu entnehmen ist!


--- Zitat ---Hab vor 9 Monaten auf §315 verwiesen und den Preisen und der Preiserhöhung widersprochen -
 hatte aber noch nicht die Traute wirklich die Abschläge zu kürzen.
--- Ende Zitat ---
und warum nicht? In 9 Monaten kann man doch nun wirklich das eine oder andere mal nachlesen und zu einer Entscheidung gelangen?


--- Zitat ---1. Müssen die mich nicht automatisch meinem Verbrauch gemäß
   in den für mich günstigsten Tarif stufen (ohne Sondertarifsklausel) ?
--- Ende Zitat ---
müssen die? Kommt wohl auf den Vertrag an !?!


--- Zitat ---2. bin ich als Tarifkunde jetzt schlechter dran oder besser als ein Sondertarifskunde wenn es ums Kürzen der Abschläge geht -
   bei der Fülle von Informationen in diesem Board weiss ich nicht mehr ob ja oder nein...(besonders nicht nach dem aktuellen BGB - Urteil)
--- Ende Zitat ---
lesen, lesen, lesen...und eine eigene Meinung bilden (ohne \"Bild\" zu lesen) =)
Tarifkunden sind immer besser gestellt, f a l l s sie genug T r a u t e  haben sollten, da sie auf NULL kürzen
k ö n n t e n,  wenn sie denn w o l l t e n.


--- Zitat ---3. Kann mir jemand eine Beispielrechnung zur Kürzung der Abschläge speziell für die NGW mailen oder hier posten.
--- Ende Zitat ---
wie, bitte, soll das denn gehen, ohne Deine näheren (Vertrags-) Daten, oder auch Deine \"Traute\" zu kennen ?


--- Zitat ---Wäre nett, wenn ich ein Feedback kriegen würde
 (bitte nicht in Form von \"Benutzte doch einfach die Suchfunktion\",
 da ich schon Stunden um STunden in diesem Forum verbracht und irgendwie immer noch nicht
 konkret weiss, welche Vorgehensweise die am Erfolgversprechendste ist)
--- Ende Zitat ---

Lieber Rolf, ich möchte Dich ja nicht desillusionieren, aber machst Du es Dir nicht etwas einfach?
Wenn wir d a s alle wüssten, gäbe es diese Forum wohl nicht  =)
und Diskussionen würden sich erst recht erübrigen, oder ?! ;)

Bitte nicht böse sein, aber gestatte mir doch die folgende Frage: inwieweit bist Du denn, in immerhin  9 Monaten, im Thema überhaupt  weitergekommen??

Flynn:
Werte Mitstreiter!
Meine letzte Beteiligung am Forum liegt schon 1/2 Jahr zurück - doch jetzt erhöht die NGW den Druck - nicht beim Gas, aber bei deren Forderungen. Nachdem ich schon seit Jan. 2005 die Preiserhöhungen verweigere, werde ich jetzt - wie bei Kampfzwerg wohl auch, auf das bekannte BGH-Urteil verwiesen, welches aber in keiner Weise das Gebahren der NGW explizit rechtfertigt.
Mit dem Klagelied, daß die Gaspreise z.T. unter der Erhöhungsrate des Bezugspreises weitergegeben wurden, und dem Angebot, Einsicht in die Testate des Wirtschaftsprüfers (unabhängig???), werde ich nunmehr aufgefordert, den offenen Betrag bis 5.11.07 auszugleichen, da die Ansprüche sonst gerichtlich geltend gemacht würden.
Eine Mahnung vom 10.01.07 habe ich bereits ignoriert.
Ich überlege jetzt, was zu tun ist und wäre für einen Tip von Euch dankbar.
Liebe Grüße
Flynn

Kampfzwerg:
@ Flynn

von der Wiege bis zur Bahre...Formulare, Formulare   ;)

Im Mai 07 drohte NGW mit Mahnbescheid und?/oder? Versorgungseinstellung:

...die längst fällige Forderung ist trotz Mahnung immer noch nicht beglichen. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag einschliesslich der Mahn- und sonstigen Verzugskosten unverzüglich zu überweisen.
Sollte das Geld jedoch innerhalb von 10 Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir gem. § 33 der Allg. Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden bzw. § 19 der Grundversorgungsverordnung GasGVV die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.

Passiert ist nichts.
In doppelter Hinsicht: ich habe nicht gezahlt und sie nicht gesperrt und auch keinen MB verschickt.

Dafür gab es dann inzwischen 2 Angebote eines neu abzuschliessenden Sondervertrags und eine Zwangseinstufung, da keine Annahme/Unterschriften auf die Angebote erfolgten.

Inzwischen habe ich letzte Tage dasselbe Schreiben, erstmalig mit Fristsetzung, wie Du auch erhalten.
ICH bin Sonderkunde und nicht Tarifkunde.
Das BGH-Urteil betrifft mich also de facto nicht.
Daher werde ich auch auf diese Aufforderung nicht reagieren, zumal ich darauf warte, dass NGW versucht seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Das Echo würden sie aber sehr schwer verkraften, da bin ich sicher!

Und Du? Tarifkunde oder Sonderabkommen?

Wirtschaftsprüfer erstellen Testate im Auftrag und auf Rechnung des Energieversorgers, werden also von diesem für diesen bestellt.
Damit kann Unabhängigkeit per se schon nicht gegeben sein!

P.S.
Im Schreiben steht ebenfalls, dass NGW zusätzliche Kosten, die im Falle gerichtlicher Klärung zu meinen Lasten entstehen würden, gerne vermeiden möchte. Heisst sie möchten m i c h  nicht mit weiteren Kosten belasten.
Wahrlich eine sehr noble Gesinnung, die ich sehr zu würdigen weiss! =)

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Flynn
Nachdem ich schon seit Jan. 2005 die Preiserhöhungen verweigere,
--- Ende Zitat ---
Sie haben hoffentlich nicht die Preiserhöhungen verweigert sondern die Zahlung der erhöhten Preise insgesamt. Falls nicht - nachholen mit Musterbrief.


--- Zitat ---Original von Flynn
... und dem Angebot, Einsicht in die Testate des Wirtschaftsprüfers (unabhängig???) ...
--- Ende Zitat ---
Selbstverständlich nicht. Vom GVU beauftragte Testate sind regelmäßig als Parteigutachten abzulehnen.


--- Zitat ---Original von Flynn
Ich überlege jetzt, was zu tun ist und wäre für einen Tip von Euch dankbar.

--- Ende Zitat ---
Aus Ihren bisherigen Beiträgen geht nicht hervor, ob Sie bislang schon Tarifkunde waren und/oder eine wirksam vereinbarte Kündigungs- oder Preisanpassungsklausel in ihrem bestehenden Vertrag haben.

Meiner Meinung nach: Weiterhin nicht einschüchtern lassen, abwarten und verklagen lassen - wenn die sich denn trauen.

Gruss,
ESG-Rebell.

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