Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

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Kampfzwerg:
@Cremer
sehe ich ebenso!
Lediglich die Begründungen variieren. Mal ist es angeblich durch eine neue Gesetzgebung bedingt, mal eben etwas anderes. Der Protest -und die Rechtsprechung- hat inzwischen derartige Ausmaße angenommen, dass bei den lieben Versorgern die Massenpanik ausbricht. Zu Recht!

@wau-wau
NGW ist eine 100%-ige Tochter der Gelsenwasser, also ist eine einheitliche Vorgehensweise nicht wirklich verwunderlich. Die guten Leute haben schliesslich auch eine gemeinsame Rechtsabteilung.

"Erdgas Maxi" ist/war ein Sondertarif, für den dementsprechend SV-Preise gelten und ein abgeschlossener SV-Vertrag in Schriftform! zwingend Voraussetzung war. Ehemals nachzulesen auch auf der NGW-Homepage. Bei mir letzmalig nachzulesen auf der Infopost zu den Preisblättern/Preisänderungen von Sept. 2006.

Wenn aus Ihrer Sicht keine rechtlich bindende Vertragsgestaltung = Sondervertrag vorlag, gehe ich davon aus, dass Sie selbst keinen SV unterschrieben haben?
Sind Sie vielleicht in einen bereits bestehenden SV-Vertrag eingetreten, ev. ohne es zu wissen bzw. ohne eine Unterschrift geleistet zu haben?
Eigentümer? Mieter? Ihnen liegen gar keine SB vor?

Dass die Gaspreisrebellen, mit bestehenden SV, durch die Hintertüre "still gelegt" werden soll, ist doch wohl klar! :)


--- Zitat ---Immer wieder taucht der Hinweis auf eine (Nicht)-Kündigung des alten Vertrages an.
--- Ende Zitat ---

??? Können Sie das vielleicht einmal näher erläutern?

RR-E-ft:

--- Zitat von: \"Flynn\" ---Ich bin schon seit längerem Verweigerer der stetigen Preiserhöhungen des NGW (Tochter der Gelsenwasser AG), habe allerdings das Forum bisher nicht gekannt. Wir (die NGW und ich)schreiben uns regelmäßig mehr oder weniger aufeinander bezogene Schreiben, in der die NGW Nachzahlungsforderungen anmahnt und ich im Gegenzug Rückzahlungen anmahne, da ich einen älteren Gaspreis zugrunde lege.
Nun schreibt die NGW, daß sie ein neues Tarifsystem einführt. Nach ihren Berechnungen wird mir nun ein Tarif vorgeschlagen, der gemäß meinem Verbrauch und der Nennwärmebelastung der günstigste sei.
Ich habe nun 2 Fragen dazu:
1. Kann mich die NGW in einen neuen Tarif zwingen und den alten Tarif aufkündigen? (Wortlaut des Schreibens am Ende des Beitrags)
2. Wenn ich den neuen Tarif annehme bzw. annehmen muß, erkenne ich automatisch auch den vorgegebenen Gaspreis an, der ja erheblich höher ist und gemäß meiner bisherigen Verweigerung von mir für unbillig betrachtet wird. Das nagt nicht nur an der Glaubwürdigkeit meines bisherigen Protests, es wäre ja eine juristisch billige Hintertür, Gaspreisverweigerern wie mir einen diktierten Tarif aufzudrücken.
Ist das wirklich möglich?                                        
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Hier der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Kundin und sehr geehrter Kunde,
als Ergänzung unserer Energiesparinitiative Fair + Mehr führen wir, wie angekündigt, zum 01.Mai 2007 ein neues Preissystem ein. Kerngedanke ist, durch eine optimale Abstimmung von Kesselgröße und Erdgasverbrauch Energie zu sparen. Sie zahlen den Grundpreis ab jetzt für jedes genutzte kW Nennwärmebelastung (NWB). So konnte der verbrauchsabhängige Arbeitspreis deutlich gesenkt werden.
Die Vorteile im Überblick:
- ein Vier-Personenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer 13 kW Heizungsanlage spart jährlich über 80 Euro
- für das neue Preissystem bieten wir Ihnen automatisch den für Sie preislich günstigsten Vertrag an
Eine ausführliche Erläuterung des neuen Tarifsystems finden Sie in dem beiliegenden Flyer. Preise und Bedingungen der Erdgaslieferung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Preisblatt.
Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte haben sich die Rechtsgrundlagen der Energieversorgung geändert. In diesem zusammenhang haben wir eine umfassende Änderung des gesamten Tarifsystems vorgenommen. Wir bieten Ihnen daher einen neuen Vertrag an.
Ihr neuer Vertrag
Aufgrund der uns vorliegenden Nennwärmebelastung (27 kW) und ihres durchschnittlichen Jahresverbrauchs wäre der Grundversorgungsvertrag Mini die beste Wahl für Sie.
Was müssen Sie tun?
Zum 1.Mai 2007 wird Ihr Vertrag automatisch in den Grundversorgungstarif "Mini" des neuen Tarifsystems überführt. Hierfür gelten die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen.
Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten, unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Vertrag und senden ihn bis zum 15.Mai 2007 zurück. Ein Freiumschlag liegt diesem Schreiben bei. Ein Vertragsexemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Übrigens: auch im Internet können Sie in unserem Tarifrechner unter www.ngw.de jederzeit den für Sie günstigsten Preis finden.
Der Verbrauch zum 1.Mai 2007 wird rechnerisch abgegrenzt. Dabei werden zeit- und witterungsabhängige Faktoren, wie etwa die milden Temperaturen der letzten Wochen, berücksichtigt. Falls Sie uns jedoch den Zählerstand vom 30.April 2007 mitteilen möchten, tragen Sie diesen einfach auf dem Antwortschreiben mit ein.
Darüber hinaus sind diesem Schreiben die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" , die ergänzenden Bedingungen hierzu sowie die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Gasversorgung von Sonderkunden" beigefügt.
Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice-Center montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr bei Ihren Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH  Herbert Jung/ Stefan Pruss

Fällt Euch was intelligentes dazu ein??
Flynn
--- Ende Zitat ---

Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---Hi Flynn,

jetzt weiss ich was Du meintest :wink:  :lol:

Bitte mal hier nachlesen, und bitte bis zum Ende!:
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg


zu Deiner Frage:
1. nein, falls Du einen Vertrag hast, der bis dato nicht rechtswirksam gekündigt wurde.
2. Nein, wenn Du nicht willst!
Das ist genau die billige Hintertüre, die Du richtig erkannt hast!

Bitte Deine Beiträge an den bereits bestehenden Schriftwechsel zum Thema NGW anhängen:
Button Antwort erstellen!
--- Ende Zitat ---

Flynn:
Hallo Kampfzwerg und MitstreiterInnen!
Danke für die Rückmeldung - langsam kapiere ich die Modalitäten des Forums.
Offenbar ist die beste Strategie in Sachen Tarifänderung: abwarten und Tee trinken - zumal eine explizite Kündigung seitens der NGW nicht ausgesprochen wurde, sondern nur indirekt angedeutet wird.
Selbstverständlich werde ich meinen Zählerstand mitteilen - die Heizung ist ohnehin schon seit Wochen aus.
Da bleibt mir nur die weitere Frage - soll ich meine erneuerungsbedürftige Heizungsanlage durch einen Erdgasbrenner ersetzen oder doch besser auf einen anderen Energieträger umsteigen? Es hat ja auch Vorteile, wenn man seinen "Feind" kennt... :wink:
Flynn

wau-wau:
@ Kampfzwerg

Mein Beitrag vom 16.04.07 bezog sich ua auf Ihren Beitrag vom 24.03./14.04.
Ich selbst habe keine SV unterschrieben und bin auch nicht in einen bestehenden Vertrag eingetreten.
Es war einfach so, daß Gelsenwasser im August 2001 geschrieben hat:
" Klar und übersichtlich gibt es ab Okt 2001 drei Tarife: ErdgasMini, ErdgasMidi und ErdgasMaxi - ganz nach Ihren inviduellen Bedürfnissen und Verbrauchsmengen. Gemessern an Ihrem letzten Verbrauch werden Sie automatisch in den für Sie optimalen Tarif eingestuft.... Am Ende jedes Bezugsjahres werden Sie stets nach dem für Sie günstigsten Tarif abgerechnet ".

GW hat die Tarife dann einfach in einer öffentlichen Erklärung (Zeitung) für aufgehoben erklärt.

Die angewendeten Tarife in der Jahresrechnung:
Rechnung v 31.10.2001         G 70
Rechnung v 31.10.2002         Keine Tarifangabe, sondern Bestabrechnung
Rechnung v 07.11.2003        Erdgas Maxi

Also, keine gegenseitig anerkannten Verträge !!

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