Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Schermbecker:
... alles klar, ich werde mich noch einmal eingehend hier im Forum bilden.
PS: Unterschriften sind drunter - ob die original sind, weiss ich nicht. Ich schätze aber, dass die aus einem Laserdrucker sind :twisted:
Kampfzwerg:
@Schermbecker
wie schon Herr Cremer richtig bemerkte muss ich gar nichts tun.
Und, um Deine Frage zu beantworten: Genau das werde ich auch tun, nämlich gar nichts!
Und erst recht keine Antwort, jedweder Art, auf das sogenannte Angebot verschicken!
Ein Widerspruch ist überflüssig.
Schweigen gilt nämlich nun einmal nicht als Annahme!!!
@Cremer
Ob das Angebot mit Originalunterschriften versehen ist; ist es i.Ü. nicht: faksimile; spielt m.E. ebenfalls keine Rolle.
Im Gegensatz dazu sind Originalunterschriften auf Kündigungsschreiben, wegen der Rechtswirksamkeit derselben, zwingend notwendig.
Solange der alte SV nicht rechtswirksam gekündigt ist, erachte ich diesen auch weiterhin als bindend.
Und "überführen" lasse ich mich zwangsweise sowieso allenfalls im worst case :wink:
Kampfzwerg:
Ich habe mir die AGB sowie die Sonderbedingungen zu dem neuen Vertragsangebot inzwischen einmal genauer angesehen.
Irritierenderweise ist es mir aber in den gesamten Bedingungen weder gelungen eine Preisänderungsklausel (307), noch eine Klausel zur einseitigen Leistungsbestimmung (315) aufzustöbern.
Sehr merkwürdig!!!
Es gibt viele Klauseln im Sinne von "das passiert, wenn sich die Preise ändern", aber keine, aus der man herleiten könnte, warum, wann, in welchem Umfang sich die Preise denn, wann? wie? wo? weshalb?, ändern könnten!
Oder ich bin mit Blindheit geschlagen, wovon ich zunächst einmal nicht ausgehe :wink:
@Schermbecker
Rein interessenhalber, hast du vielleicht irgendetwas in der Hinsicht gefunden???
Des weiteren ist die Höhe der so genannten Sonder-Preise in den SB nicht explizit erwähnt sondern lediglich in der Infopost näher ausgeführt!
Zum Vergleich, Nettopreise:
Alt (Stand 01.02.07) netto AP 4,89 ct./kWh, GP 17,15 x 12 M = 205,80 €
bei ca. Verbrauch 50.000 = insg. ca. 2650,- € p.a.
Neu (Stand 01.05.07) netto AP netto AP 4,36 ct./kWh, GP 1,12 x 26 KW x 12 M = 349,44
bei ca. Verbrauch 50.000 = insg. ca. 2479 ,- p.a.
wau-wau:
@Kampfzwerg ua
Ich bin Gelsenwasser-Kunde, nehme aber bei NGW ein gleiches Vorgehen an.
Immer wieder taucht der Hinweis auf eine (Nicht)-Kündigung des alten Vertrages an.
Im Schriftwechsel mit GW wird zum 01.10.2001 die bis zum 01.04.2007 geltende Tarifstruktur Erdgas Midi, Erdgas Maxi eingeführt mit dem Hinweis, daß am Ende des Bezugsjahres nach dem günstigstenTarif abgerechnet wird. Die Einstufung erfolgte also entsprechend dem Verbrauch und unterlag keinem Vertragsangebot.
Das Preisblatt vom 01.04.2002 war bei Erdgas Maxi mit dem Hinweis " Es gelten Sonderbedingungen " versehen, dieser Hinweis verschwand in der Jahresrechnung 2005.
Welcher Art diese Sonderbedingungen waren, weiß ich nicht. Aus meiner Sicht lag jedenfalls keine rechtliche bindende Vertragsgestaltung vor.
Mit einer öffentlichen Bekanntmachung in den Westf Nachrichten vom 15.02.2007 kündigt GW die neuen Bedingungen für Sonderkunden an und schreibt , daß " die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Sonderkunden der Gelsenwasser AG und das bisherige Preisblatt zum Zeitpunkt 01.04.2007 außer Kraft treten".
Damit war der Erdgas Maxi nicht mehr aktuell.
Ich sehe es so, daß GW erst jetzt durch Erdgaslieferverträge mit mind. 12 monatiger Vertragsdauer eine Kundenbindung zu günstigsten Preisen anbietet und damit die Gasrebellen stilllegen will.
Cremer:
@wau-wau,
es ist zur Zeit bei den Versorgern üblich, die bestehende Tarifstruktur dahingehend ändern zu wollen, damit den Kunden ein Vertrag vorgesetzt wird, der keine Möglichkeit nach § 315 Widerspruch einlegen zuläßt.
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