Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
sun:
Hallo,
bin Gelsenwasser-Kunde und habe eine ähnliche Zahlungserinnerung auf die Nachforderung für 2006 erhalten (die Formulierungen kommen mir sehr bekannt vor). Ich habe geantwortet, dass es aufgrund des Widerspruchs nach §315 an einer fälligen Forderung fehlt und gebeten derartige Zahlungserinnerungen zu unterlassen. Schauen wir mal, wie es weitergeht. Nerven behalten ist angesagt.
Viele Grüße!
sun
Kampfzwerg:
@all
Nachdem ich meinen Versorger bereits im letzten Jahr darüber in Kenntnis setzte Sondervertragskunde zu sein, meine Strategie umstellte und mich auf 307 berufe, scheint er der Lethargie verfallen zu sein.
Auf mein diesbezügliches Schreiben erhielt ich erst nach vielen Wochen, und nur nach mehrmaliger Aufforderung, eine Empfangsbestätigung,
inclusive seines Verweises bzgl. der vermeintlichen Rechtssicherheit in Bezug auf 315, in offensichtlicher Verkennung (eher Verdrängung) der Sachlage, siehe
Sondervertragskunde und § 315 BGB
Das macht aber nichts, da er zwischenzeitlich nicht nur meine Argumentation sondern, unter Fristsetzung, auch noch eine Rückforderung im 5-stelligen Bereich per Einschreiben/Rückschein erhalten hat.
Natürlich hat er weder gezahlt noch sich dazu geäußert.
Es hat ihm sozusagen nachhaltig die Sprache verschlagen, wahrscheinlich liegt der gesamte Schriftwechsel derzeit zur Sichtung in der Rechtsabteilung.
Die Frist ist inzwischen selbstredend ohne Reaktion abgelaufen.
Daher eine diesbezügliche Frage:
Reicht nun eine nochmalige Aufforderung unter kürzerer Fristsetzung für den Verzug, oder ist wegen des Dauerschuldverhältnisses, nach altem Recht vor der Schuldrechtsreform das komplette Prozedere notwendig:
1. einmalige Erinnerung, 2. erste Mahnung, 3. zweite Mahnung etc.
um ihn in Verzug zu setzten und dann erst den Mahnbescheid erwirken lassen zu können?
Ich möchte den außergerichtlichen Schriftwechsel gerne selber führen, da ich bis dato noch keinen kundigen RA für die noch einzureichende Rückforderungsklage gefunden habe.
Also falls jemandem ein selbiger bekannt sein sollte (PLZ 47) bitte gerne Info! 8)
Cremer:
@Kampfzwerg,
ich würde ihn nach der ersten Mahnung unter Verzug setzen.
Nur, wenn hier Rückforderungen anstehen, so sind Sie auf einen Rückforderungsprozess angewiesen
:cry:
Kampfzwerg:
@Cremer
Sorry, aber die Antwort hilft mir nicht wirklich weiter.
Es versteht sich doch wohl von selbst, dass eine Rückforderungsklage wenig Sinn ergibt wenn keine Rückforderung besteht, oder?
Außerdem handelt es sich bei diesen um erfolgte Zahlungen aus der Zeit vor dem Einwand nach 315.
Danach habe ich selbstredend gekürzt und nur im ersten Jahr noch überzahlt, da mir der Sondervertrags-Status da noch gar nicht bekannt war.
Seit er mir bekannt ist, und nun auch dem Versorger, zahle ich nur die aufgrund des Vertrags bestehenden Preise in Höhe von 1,5 Pfg., Sie erinnern sich?
Könnte mir vielleicht jemand einen Tip auf meine Frage bzgl. des Verzugs geben?
Das wäre sehr hilfreich.
Kampfzwerg:
NGW scheint nach Vorgabe der Mutter Gelsenwasser nun nachzulegen!
Die bestehenden Sonderverträge sollen wohl durch die Hintertüre ausgehebelt werden.
siehe auch hier, der Beitrag von wau-wau:
Gelsenwasser
Ich bekam heute per Infopost zweierlei, zum 01.05.2007:
1. Senkung der Erdgaspreise
2. Neues Preissystem
In diesem Schreiben wurde ich informiert:
ausführliche Informationen zum neuen Preissystem, Ihre individuelle Einstufung und die Sparmöglichkeiten
sowie Ihre Vertragsunterlagen gehen Ihnen in Kürze zu.
Da ich bereits einen Sondervertrag habe, der bis dato nicht gekündigt wurde, brauche ich eigentlich keinen neuen. :wink:
Es kann sich, entgegen der Ankündigung, also lediglich um ein neues Vertragsangebot halten.
Die Formulierung "Vertragsunterlagen" in Verbindung mit "individueller Einstufung" ist also irreführend.
Die Information auf der NGW-Homepage trifft es da schon besser als die zugesandte Infopost:
Ab dem 1. Mai 2007 können die Kunden von den neuen Preisen profitieren. In den kommenden Wochen werden alle Kunden ein individuell zugeschnittenes Vertragsangebot erhalten.
http://www.ngw.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2007/03/2007_03_14.htm
Mein bisheriger Sondertarif "Erdgas Maxi" wurde aus dem Preissystem entfernt.
Statt dessen gibt es dann 4 neue Sondertarife, von denen gemäß der neuen Bedingungen sowieso nur 2 ev. in Frage kämen, also wird mich NGW wohl in den zweiten individuell einstufen wollen.
Wobei mir völlig egal ist, wie das Kind nun heisst und wie ich denn nun individuell eingestuft werden könnte, da ich die ursprünglich vereinbarten Preise weiterzahle!
Ob nun "Erdgas Maxi" oder neu "Best Plus".
Vertrag ist Vertrag.
Und der alte ist eindeutig besser als jedes neue Angebot jemals sein könnte. :lol: :D
siehe auch Thüga will neue verträge machen
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