Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

<< < (7/27) > >>

Kampfzwerg:
Hallo zusammen,

es wir wieder einmal ernst.

Habe nun die 2 Jahresabrechnung, nach Widerspruch von Sept. 04, nämlich für 2006, erhalten.
Im Gegensatz zu dem notwendigen, mehrfachen Schriftwechsel wegen der korrekten Ausstellung der Abrechnung 05 hat der Versorger inzwischen eindeutig dazugelernt.

Positiv anzumerken wäre daher:

1. In der Rechnung 06 erfolgt keine Aufrechnung der Restforderung aus dem Abrechnungszeitraum 2005.
Die 3-stellige Restforderung für 05 wird zwar in der RG nebenbei erwähnt, aber nicht in die Berechnung 06 einbezogen.

2. Ebenfalls erfolgt keine Aufrechnung des neuen Abschlags für die Abrechnungsperiode 2007, wie bereits mit letztem Schreiben an den Versorger in weiser Voraussicht untersagt.

Dahingehend wurde also meinen Aufforderungen voll entsprochen

Natürlich wurden die jeweiligen Preiserhöhungen als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.
Im Ergebnis führte das logischerweise seit 2004 zu beträchtlichen Diskrepanzen in der Versorger- und in meiner Berechnung.

Nach der RG 05 hatte ich den nach meiner Berechnung entstandenen Guthabenbetrag (Peanuts, im wahrsten Sinne des Wortes, entspricht ca. einer Tüte Studentenfutter) mit dem ersten Abschlag für 06 verrechnet. Die Differenz erscheint nun in der Restforderung für 05, also auch kein Problem.

Lt. RG 06 des Versorgers, abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen, stellt er nun eine Forderung für 06 im
4-stelligen Bereich.
Dem gegenüber berechne ich aufgrund Preisbasis 04 lediglich eine 3-stellige Nachzahlung, die letzten 2 Abschläge hatte ich wohlweislich einbehalten.
Differenz lt. der verschiedenen Berechnungen sind schlappe 900,-.
Zzgl. 400,- aus 05.

Die Form der RG 06 unterscheidet sich auch grundsätzlich von den bisher erstellten.
In den alten RG stand: wir erstellen folgende RG...basta.

In der neuen steht zur Erklärung erstmalig einleitend:
Während der vergangenen Monate mussten wir aufgrund gestiegener Bezugskosten den Arbeitspreis anpassen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welcher Rechnungsbetrag sich unter Berücksichtigung der veröffentlichten Preise ergibt:
Es folgt die Berechnung.
Weiterhin heißt es, der Vollständigkeit des bisherigen Schriftwechsels halber:

Aus dem Vorjahr ist zudem noch ein Betrag in Höhe von xxx offen.
Sie hatten in der Vergangenheit der Anpassung der Arbeitspreise widersprochen. Daraufhin hatten wir Ihnen dargelegt, welche Ursachen die Preissteigerungen hatten und dass wir zur Weitergabe gestiegener Bezugskosten gezwungen waren. Aus unsere Sicht waren die Preissteigerungen berechtigt, was uns durch unabhängige Wirtschaftsprüfer auch bestätigt wurde. Es liegen bereits Urteile vor, in denen die Gerichte die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungen anerkannt haben, wenn sie durch Wirtschaftsprüfertestat nachweislich nur die Bezugskostensteigerungen erfassen. Obgleich noch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, bitten wir Sie, die von uns ausgewiesenen Beträge mit dem beigefügten Zahlschein zu überweisen, damit es nicht zu ggf. hohen Nachzahlbeträgen kommt.

Der Versorger ist also ausschließlich um mein Wohl bedacht. :wink:

Über meine weitere Vorgehensweise bin ich im Moment allerdings noch nicht ganz sicher,  :?:
erhoffe mir daher Eure Meinungen.
Der vom Bauträger übernommene Vertrag beinhaltet nämlich Sonderpreise:

Siehe Tarif-/Sondervertragskunde

Ich habe also theoretisch 2 Möglichkeiten:

1.
ich zahle die 3-stellige Nachforderung, mit Berechnungsgrundlage Preise 04 nach Widerspruch, Begründung § 315

2.   
Ich berufe mich auf § 307.
Der Versorger hat der Aufforderung des Nachweises einer wirksamen Berechtigung zur Preisänderung ja bis dato nicht entsprochen.
Im Gegenteil, er geht beharrlich nur auf den Widerspruch der Anpassung der Arbeitspreise ein, vgl. s.o., obwohl ich explizit mehrfach den Gesamtpreis gerügt habe.
Ein Hinweis auf die mit dem Bauträger vereinbarten, unvergleichlich niedrigen - Stand 1991, Sonderpreise würde also möglicherweise eine Reaktion herauskitzeln.
Dieser Vorgehensweise entsprechend würde ich dann eine Gegenrechnung einreichen, die meinerseits eine Rückforderung von knapp 1300,- beinhaltet, der er natürlich nicht entsprechen würde, und ich würde konsequenterweise überhaupt keine Zahlung für 06 mehr leisten - und die Abschläge für 07 dementsprechend um exorbitante 300 % kürzen.

Konsequent wäre wahrscheinlich Variante Nr.2?

Oder abwarten und eine Entscheidung hinauszögern bis zu den BGH-Urteilen im Dez. und Jan.?

Hat vielleicht schon jemand diesbezügliche Erfahrungen, welche Vorgehensweise angebrachter wäre?
Wie ist Eure Meinung?

Kampfzwerg:
Ergänzung zum Vor-Beitrag:

Nach Prüfung der Rechnung mit den Preisen von Stand 04 ergibt sich eine 3-stellige Nachzahlung an den Versorger.

Anzumerken wäre noch, dass in der Rechnung 06 kein Fälligkeitstermin, im Sinne von "bitte zahlen Sie bis zum" mehr angegeben ist, wie noch in der RG 05 benannt wurde.

In meinem letzten Schreiben  hatte ich die Einbehaltung der letzten 2 Abschläge sowie eine Nachzahlung selbstständig zu erbringen angegündigt.

Da ich SV-Kunde bin und 315 einwandte, die vereinbarten Preise mit den Abschlägen weit überbezahlt sind, habe ich die Absicht, diese vorher angekündigte Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

Diese Vorgehensweise, unter Berufung auf §307 und §315, werde ich dem Versorger mitteilen und explizit noch einmal den Nachweis wirksamer Preisänderungsklauseln fordern.
Mit dem Hinweiss, dass entsprechender Sondervertrag lt. Bundeskartellamt nicht kündbar ist.

1. Wäre diese Vorgehensweise rechtlich korrekt?

2. Für mich wichtig: Gibt es eine Frist, in der ich dieses Schreiben abschicken müsste?

Kampfzwerg:
Nachdem zeitgleich mit der Ankündigung der Preiserhöhung zum 01.10.06 von September der WAZ ebenfalls zu entnehmen war, dass NGW die Absicht hat die Preise zum 01.01.07 nochmals anzuheben, scheinen sie es sich jetzt doch wieder anders überlegt zu haben.

"NGW erhöht den Erdgaspreis zum 1. Januar 2007 nicht
Lediglich die Umsatzsteuererhöhung wird an Erdgaskunden weitergegeben"
ist seit dem 13.11.06 der Homepage zu entnehmen.

Eine diesbezügliche Pressemeldung der WAZ wurde bis dato noch nicht veröffentlicht.

Kampfzwerg:
z. Info.

erst Erhöhung, dann doch wieder nicht, danach Senkung zum 01.02.07.
Konfusius lässt grüßen. :wink:

Davon abgesehen ist NGW jetzt plötzlich und unerwartet (Widerspruch Dez 04, Erinnerungen bei mir seit Dez. 06) dazu übergegangen Zahlungserinnerungen zu verschicken.

Habe inzwischen die zweite.
Die erste über Restforderung 06.
Die zweite Restforderung und Abschlag 06.
Wohin allerdings die Restforderung 05 verschwunden ist, verstehe wer will.
Dazu gab es keine Mahnung.

Mag aber auch mit der Änderung meiner Strategie zusammenhängen.
Nachdem ich mit Vergnügen herausgefunden hatte Sondervertragskunde zu sein, habe ich diese nämlich etwas umgestellt und zahle (nach Ankündigung) nur noch die in grauer Vorzeit vereinbarten Preise.
Das wirkt sich natürlich auch auf die Abschlagshöhe aus.
Es werden nach dem ersten ( normale Höhe nach Berechnung von NGW)nämlich keine mehr geleistet, da ich selbstredend Überzahlungen natürlich vermeiden möchte.

Das wirkte sich auf die Höhe der Gesamtforderung schlagartig aus. Hochgerechnet auf die Abrechnungsperiode 07 kann einem nach der Gesamtforderung von NGW dann schwindelig werden.
(Gruß an Herrn Cremer :lol:)

Die Zahlungserinnerungen erfolgen natürlich im Verbraucherinteresse um damit auch letztlich die Energiepreise möglichst niedrig zu halten.
Bitte überweisen Sie den Betrag unverzüglich...
Bei weiterem Zahlungsverzug werden wir die mit diesem Schreiben bereits fälligen Mahnkosten nachfordern und weitere Verzugskosten je Mahnung berechnen.

Den Satz zu den bereits fälligen Mahnkosten fand ich auch schon in der ersten Zahlungserinnerung.
Witzigerweise fand aber dann in der zweiten diesbzgl. auch wieder keine Forderung sondern nur die Androhung derselben statt.
Dazu fällt mir der Begriff "Nebelkerze" ein.

NGW =Gelsenwasser: also Obacht Gelsenwasser -Kunden.
Von daher würde mich natürlich interessieren, welche Erfahrungen andere Gelsenwasserkunden gemacht haben.

Cremer:
@Kampfzwerg,

die Restforderung aus 2005 wurde vermutlich ausgebucht. :wink:

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln