Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Ich hatte in meinem Fax zunaechst der aktuellen Erhoehung (ab 01.10.2006) widersprochen. Kann ich ohne weiteres ein weiteres Schreiben verfassen, indem ich jetzt zusaetzlich die Erhoehungen seit 2004 widerspreche? Wirkt das nicht bissken bloed?
Demnach habe ich ja (entsetzlich) viel Geld zu viel bezahlt und muesste konsequenterweise die kommende Jahresendabrechnung entsprechend kuerzen.
--- Ende Zitat ---
Hi Schermbecker,
Vorsicht, ich glaube du machst da einen etwas größeren Denkfehler!
Ob ein weiteres Schreiben blöd wirkt, liegt im Auge des Betrachters und kann dir somit egal sein. Möglich ist ein Bezug auf die Preisbasis 04, auch rückwirkend, immer.
Nicht möglich dagegen ist eine rückwirkende Kürzung deiner alten und bezahlten Rechnungen die vor dem Widerspruch liegen.
Du kannst dich also in deinem Schreiben auf die Preise 04 berufen und zukünftige Abschläge und Rechnungen dementsprechend nur für die aktuelle und folgende Abrechnungsperioden kürzen.
Deine Zahlungen für bereits abgelaufene Abrechnungsperioden/Jahresendabrechnungen sind weg.
Heisst: Die Rg. für 2005 kannst du nicht nachträglich mit Preisen 04 neu berechnen und die Differenz mit der für 06 verrechnen.
--- Zitat ---Muss ich die Einzugsermaechtigung entziehen? NGW will bis auf weiteres den alten Abschlag einziehen, was ich ja auch in meinem Schreiben (Musterbrief) so gewuenscht habe...
--- Ende Zitat ---
Nein, musst Du nicht. Du solltest dann aber die Abbuchungen genau im Auge behalten, besonders zum Ende der Abrechnungsperiode.
Außerdem kannst Du dann nicht per Verwendungszweck festlegen, wie die Zahlung verrechnet werden muss.
Lies bitte im alten Thread/Forum noch einmal nach, warum ich das gemacht habe!
Hilfreich ist sicher auch die Suchfunktion zum Thema "rückwirkender Widerspruch" :idea: :wink:
Schermbecker:
@Kampfzwerg
Tut mir leid, wenn ich etwas unbedarft rueberkomme. Aber zum schlauwerden ist ein Forum ja da - und ja, danke fuer den Suchhinweis! Bei der Flut an Informationen ist es nicht immer leicht, die fuer sich Passenden herauszufiltern.
Ich werde pauschal mal rueckwirkenden Widerspruch einlegen, nachdem ich den einen oder Thread dazu gelesen habe. Ich bin bestrebt, KEINEN Fehler zu machen, der mir spaeter seitens NGW zum Verhaengnis werden kann bzw. wird. Daher meine Vorsicht...
@All
Ich bin aber sehr angetan von Eurer Hilfe - vielen Dank!
Kampfzwerg:
Hi Schermbecker,
Vorsicht ist immer gut und jeder hier im Forum hat irgendwann einmal verunsichert angefangen.
Also mach Dir keine Sorgen! je mehr du Dich mit der Materie befasst, desto mehr lernst du dazu. Wie im richtigen Leben
:)
Kampfzwerg:
Tarif- oder Sondervertragskunde?
Tarif-/Sondervertragskunde
Kampfzwerg:
@Schermbecker
zum Thema §307 und Sondertarifkunde lies auch noch einmal hier :wink:
Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
rückwirkende Preiserhöhung
Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Ergänzung vom 31.10.
Ganz wichtig:
ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite
und speziell zu unwirksamen Klauseln:
http://www.pontepress.de/pdf/200602U13.pdf
Da werden Dir einige wohl sehr bekannt vorkommen!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln