Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Monaco:
@Kampfzwerg
Ein entsprechendes Schreiben mit Bitte um Übersendung einer Vertragskopie ist bereits unterwegs. Natürlich bin auch ich gespannt, wie man darauf reagiert. Irgendwann wird ja der Computer wieder funktionieren ...
@pitti
Ihren letzten Ausführungen kann ich nur zustimmend ergänzen:
\"Feigheit vor dem eigenen Volke!\" Eigentlich wollten wir in diesem Forum ja nicht politisch werden. Manchmal muss es aber doch sein ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Kampfzwerg:
@Monaco
spätestens aus den eintreffenden Rg. und Mahnungen lässt sich schlussfolgern, dass die Computer wieder einsatzfähig sind und ich dachte immer es heisst \"Feigheit vor dem Feind!\" :lol:
@Pitti
Ihr Schriftwechsel mit Spreegas ist bestimmt informativ, hilfreich für andere und hat offensichtlich auch noch einen erheblichen \"Spaßfaktor\".
Also bitte, enthalten Sie ihn uns nicht vor!!
Eintippen ist mächtig mühsam. Ich kenne Ihre technischen Möglichkeiten nicht, aber vielleicht geht einscannen, in Word umwandeln und hier einkopieren?
Email-Schriftwechsel macht es da natürlich viel leichter.
energienetz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Protestler gegen überhöhte Energiepreise und Mitglied im Bund der
Energieverbraucher, bitte ich Sie heute um Ihre Hilfe.
Heute bekam ich eine Mahnung der Niederrheinwerke Viersen über 70,72 €.
mit folgendem Inhalt.
\"wegen der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung
haben wir heute gemäß § 33, Abs. 2 der AVB unsere Lieferung
eingestellt.\"
\"Eine Wiederaufnahme der Versorgung ist nur möglich, wenn der gesamte
offene Forderungsbetrag, einschließlich der unten genannten Kosten für
die Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung bar eingezahlt wird.\"
\"Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung auch in den nächsten Tagen
nicht nachkommen, sehen wir uns leider weiterhin veranlasst, den
Versorgungsvertrag fristlos gemäß 33 der AVB zu kündigen und unsere
Forderung auf dem Rechtsweg Ihnen gegenüber geltend zu machen\"
offene Forderung 35,72 € keine Angabe woher. Kosten für Sperrung 35,00€
Der Betrag der durch die Nichtzahlung der Preiserhöhung aufgelaufen ist,
beträgt zur Zeit ca. 280,00 €.
Bisher wurden weder Strom noch Gas abgestellt.
Meine Frage hierzu, soll ich darauf reagieren? Wenn Ja, Wie.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Kampfzwerg:
@energienetz
Lieber Admin,
vielleicht ist mir die Frage erlaubt, was die \"Niederrheinwerke Viersen\" denn bitteschön mit der NGW zu tun haben?
Oder soll der Niederrhein als \"Oberbegriff\" verstanden werden, dann müsste man allerdings den Thread-Titel ändern??
Allerdings würden dann auch reichlich Versorger zusammengefasst.
Zum Thema:
Das einzige Mittel dürfte in diesem Stadium doch wohl die \"Einstweilige Verfügung\" per Gericht sein. Schnelles Handeln ist gefragt.
RR-E-ft:
@energienetz
Sucht da nicht jemand dringend Hilfe?
Die persönlichen Daten sollten nicht mit ins Forum eingestellt werden, wenn nicht eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung bzw. ein dahingehend geäußerter Wunsch vorliegt.
****
Ich würde zunächst beim Versorger nachfragen, ob es sich um ein Missverständnis handelt, ggf. schriftlich bestätigen lassen.
Das macht man am besten im Servicebüro unter Zeugen.
Sollte es sich um kein Missverständnis handeln, ist zu fragen, obe es überhaupt eine entsprechende Sperrandrohung gab.
Gab es eine solche oder wird beabsichtigt, ohne eine solche zu sperren, ist das zu empfehlen, was immer in solchen Fällen empfohlen wird:
Hausverbot/ Kartellbehörde bzw. Energieaufsichtsbehörde/ Schutzschrift bzw. Einstweilige Verfügung.
Dann müssen den Streit ggf. Gerichte entscheiden.
Dafür sind diese geschaffen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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