Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

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Schermbecker:
Hab es auch gewagt, den schicken Preiserhöhungen der NGW zu widersprechen  8)

Zwei mal im Jahr zu erhöhen ist selbst mir, als gnädiger Bezahler und ausbeutbarer Mitbürger, zu heftig  8)

Schermbecker:
Ich habe nun auch eine (Standard-)Antwort der NGW bezueglich meines Widerspruchs erhalten:


--- Zitat ---Wunschgemäß werden wir die zukünftigen zweimonatlichen Abschläge unabhängig von Verbrauch und Preisentwicklung in der bisherigen Höhe von xxx,xx Euro beibehalten. Die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung. Wir weisen darauf hin, dass im Rah­men der Jahresrechnung 2007 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.
--- Ende Zitat ---


Was mich etwas irritiert: ich widerspreche nur der Erhoehung des Arbeitspreises - nicht der Anpassung meiner Abschlaege im Falle eines Mehrverbrauchs. Haben die das bei NGW nicht kapiert??
Ist es ueblich oder Trotz, dass man den Verbrauch nicht beruecksichtigen will??

Sollte ich darauf reagieren? Wenn, wie?  :roll:

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Wunschgemäß werden wir die zukünftigen zweimonatlichen Abschläge unabhängig von Verbrauch und Preisentwicklung in der bisherigen Höhe von xxx,xx Euro beibehalten. Die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung. Wir weisen darauf hin, dass im Rah­men der Jahresrechnung 2007 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.
--- Ende Zitat ---


Hi Schermbecker,

das ist die Standardantwort der NGW. Hatte ich auch und habe es dabei belassen, du musst also nicht antworten wenn Du nicht möchtest.

Am Ende des Jahres habe ich den letzten Abschlag allerdings dann einbehalten um nicht zu überzahlen.
Ging leicht, da ich den Verbrauch monatlich notiere und die Abschläge zwischendurch dagegenrechne, natürlich auf Preisbasis 04.
Die Einbehaltung des Abschlags aufgrund meiner Gegenrechnung hatte ich natürlich dem erneuten Widerspruch gegen die Erhöhung und den Gesamtpreis Okt. 06 beigefügt.
Ich überweise meine Abschläge selbst, nicht per Einzug.

Eine andere Möglichkeit wäre, Deine Abschläge aufgrund Deines alten Jahresverbrauchs und mit Grundlage Preise 04 selbst zu berechnen und diese dann inkl. der Berechnung der NGW mitzuteilen und zu zahlen.

MwSt nicht vergessen.
Beides geht.

Ich hoffe, Du hast mit dem Einwand nach §315 allerdings nicht nur der Erhöhung sondern eben auch dem Gesamtpreis  (Arbeits und Grundpreis) widersprochen?

Die NGW rechnet definitiv nicht mit den Arbeitspreisen VOR der Erhoehung sondern mit ihren jeweils gültigen!
Deswegen musst Du immer selbst rechnen.

Schermbecker:
Waere es nicht moeglich, der NGW mitzuteilen, dass sie den Abschlag zwar in Abhaengigkeit meines (Mehr-)Verbrauchs anpassen, aber mit den (alten) bisherigen Preisen?

Ich haette uebrigens die Preise angesetzt, die ich bis dato bezahlt habe.
Ihr redet alle von 2004 - wie kommt das? Sollte ich auch die Preise von 2004 anwenden??

Kampfzwerg:
Hallo Schermbecker

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!?

Die NGW rechnet logischerweise i m m e r mit ihren aktuellen Preisen!!! und n i c h t mit den "alten". Auf die berufst Du Dich!
Ein Abschlag ist nur eine Vorauszahlung auf die später erfolgende Jahresendabrechnung! erst dann kommt die Preisbasis endgültig ins Spiel.

Welche Preisbasis Du Dir dafür nimmst, bleibt Dir überlassen, das ist je nach Risikofreude unterschiedlich.
Wir nehmen mehrheitlich die Basis von Sept. 04.
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