Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005  (Gelesen 21263 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Pinguin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 15
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #15 am: 07. Februar 2006, 15:12:37 »
<!--                                                                              -->Jetzt bin ich verunsichert... bzw. wird mir klar was ich wohl falsch gemacht habe.
Ich beziehe mich auf folgendes


-----Zitat von Graf Koks:
Der kleine aber feine Unterschied ist, dass es die Forderung des Versorgers ist, gegen die da mit dem Guthaben aufgerechnet wird, und dass die Guthabenbeträge, mit denen Ihr Versorger verrechnet hat, unstreitig sind. Das ist bei den von Ihnen nunmehr errechneten Guthaben leider formal anders. Diese sind aus Sicht des Versorgers nicht unstreitig.
-----Zitat Ende

-----Zitat von Schwalmtaler:
das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?
-----Zitat Ende

-----Zitat von Graf Koks:
Nochmal: Sie müssen es bei einem Aufrechnungsverbot immer aus Sicht dessen sehen, gegen den aufgerechnet wird; das sind nun mal die Versorger. Und aus deren Sicht ist unstreitig nur der Guthabenbetrag, der sich unter Berücksichtigung ihrer Preiserhöhung ergibt. Sonst bräuchte es die Klausel ja gar nicht. Dass die Preiserhöhung umstritten ist interessiert doch den Versorger nicht.
-----Zitat Ende


Wie ich schon an anderer Stelle hier im Forum schrieb, habe ich in 2005 für unsere Mieter Widerspruch bei unserem Gasversorger eingelegt. Bei der Jahresabrechnung hatten sie durch Einsparung ein Guthaben, welches der Versorger mit dem neu kalkulierten Abschlag verrechnete. Danach blieb immer noch ein Guthaben, welches auch ausgezahlt wurde.

Ich erstellte daraufhin eine neue Rechnung auf der Basis der alten Preise und errechnete die Abschläge neu. Das von mir errechnete Guthaben unserer Mieter war natürlich höher als das, welches unser Gasversorger errechnet hatte.

Ich forderte den Versorger auf, zur Auskehrung dieses Guthabens den Abschlag weiter zu reduzieren. Sie sind darauf eingegangen und ich freute mich.
Ich hatte diesen Sachverhalt hier schonmal geschildert. Ich hoffe jetzt, dass ich dadurch nicht andere dazu angeregt habe dies ebenso zu tun. Wer gibt schon gern sein Erspartes ab?

Was mir damals nicht wirklich klar war: mit der Anerkennung des von mir vorgeschlagenen Abschlages erkennen die ja nicht automatisch das von mir berechnete (natürlich höhere) Guthaben an. Unser Versorger wird also wahrscheinlich in der nächsten Abrechnung dies wieder einfordern. Damit würde ihre Forderung \"nicht unstreitige\" sowie \"unstreitige\" Beträge enthalten. Ist das richtig so?

Jetzt meine Frage:
Sollte ich, wenn die Jahresabrechnung kommt, dem Versorger das von mir zusätzlich errechnete Guthaben wieder zugestehen? Damit hätten unsere Mieter dann wohl (fast) umsonst gespart.
Oder sollte ich bei meiner Berechnung bleiben? Was würde ich dabei möglicherweise riskieren?
Was würdet Ihr tun?

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 433
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #16 am: 07. Februar 2006, 15:16:32 »
Glück gehabt,würde ich sagen!
Ihr Versorger müßte nun klagen,wenn er den Betrag nun doch haben will.
Scheinbar haben \"Die\" ihren Irrtum nicht bemerkt oder sind noch unwissend!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 433
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #17 am: 07. Februar 2006, 15:18:54 »
PS   Und unbedingt darauf achten,das bei der nächsten Abrechnung kein Guthaben aufläuft!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Pinguin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 15
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #18 am: 07. Februar 2006, 15:29:45 »
@hollmoor
Natürlich achte ich darauf, dass kein Guthaben entsteht. Damals hatte ich keine Chance, unsere Mieter hatten \"heimlich\" gespart ;-). Ich habe unseren Mietern nun die Aufgabe auferlegt, einmal monatlich den Zahlerstand zu notieren. So kann ich rechtzeitig reagieren.

Wieso müßte jetzt der Versorger klagen? Hat er denn mein errechnetes Guthaben akzeptiert, wenn er auf meine Abschläge eingeht?
Ich denke der Versorger wird es wieder einfordern bei der kommenden Jahresabrechnung. Und dann?

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 433
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #19 am: 07. Februar 2006, 15:46:10 »
Auf entsprechende Nachzahlung hinheizen,mind.in Höhe des jetzigen Guthabens,so dass ihr Versorger das von Ihnen aktuell errechnete Guthaben nicht mit der kommenden Jahresrechnung verrechnen kann.
Dann müßte er es einklagen!Die Frage ist,ob ihr Versorger das tut.Das bleibt dann abzuwarten.Vielleicht ist denen auch nur ein Flüchtigkeitsfehler
unterlaufen.Niemand ist fehlerfrei.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Pinguin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 15
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #20 am: 07. Februar 2006, 16:23:23 »
Vielen Dank für die Hilfe.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve, aber ich verstehe das nicht wirklich.

Ich hatte nach der letzten JVA 05 den Abschlag so niedrig gesetzt, dass während des Verrechnungszeitraums bis zur JVA 06 das von mir berechnete Guthaben aufgebraucht wird. Zum Zeitpunkt der JVA 06 werde ich also dieses Guthaben bereits indirekt bekommen haben. Dann reicht es doch, wenn ich nur darauf achte, dass kein neues Guthaben entsteht. Oder bin ich jetzt voll daneben?

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 433
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #21 am: 07. Februar 2006, 16:56:55 »
Genau,bin ihrer Meinung,so meine ich es auch.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline lobos

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #22 am: 09. Februar 2006, 16:45:58 »
Hallo zusammen

Vielen Dank für die vielen Infos und Tips. Man ist ja schon etwas unsicher mit dieser Sache.

Gibt es eigentlich Fristen (30 Tage nach Zugang oder so) innerhalb derer der Widerspruch auf die Jahresabrechnung erfolgen muss? Oder kann das jederzeit gemacht werden?

MfG

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 433
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #23 am: 09. Februar 2006, 18:01:59 »
@lobos

Bitte immer so schnell wie möglich.Nichts in dieser Sache auf die lange Bank schieben!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #24 am: 09. Februar 2006, 19:13:29 »
Zitat von: \"lobos\"
Gibt es eigentlich Fristen (30 Tage nach Zugang oder so) innerhalb derer der Widerspruch auf die Jahresabrechnung erfolgen muss? Oder kann das jederzeit gemacht werden?


Ich würde vermuten, dass davon auszugehen ist den Widerspruch innerhalb der vom Versorger gesetzten Zahlungsfrist einzulegen.
Nach den 30 Tagen sind Sie ja rechtlich gesehen automatisch im Verzug.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz