<!-- -->Jetzt bin ich verunsichert... bzw. wird mir klar was ich wohl falsch gemacht habe.
Ich beziehe mich auf folgendes
-----Zitat von Graf Koks:
Der kleine aber feine Unterschied ist, dass es die Forderung des Versorgers ist, gegen die da mit dem Guthaben aufgerechnet wird, und dass die Guthabenbeträge, mit denen Ihr Versorger verrechnet hat, unstreitig sind. Das ist bei den von Ihnen nunmehr errechneten Guthaben leider formal anders. Diese sind aus Sicht des Versorgers nicht unstreitig.
-----Zitat Ende
-----Zitat von Schwalmtaler:
das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?
-----Zitat Ende
-----Zitat von Graf Koks:
Nochmal: Sie müssen es bei einem Aufrechnungsverbot immer aus Sicht dessen sehen, gegen den aufgerechnet wird; das sind nun mal die Versorger. Und aus deren Sicht ist unstreitig nur der Guthabenbetrag, der sich unter Berücksichtigung ihrer Preiserhöhung ergibt. Sonst bräuchte es die Klausel ja gar nicht. Dass die Preiserhöhung umstritten ist interessiert doch den Versorger nicht.
-----Zitat Ende
Wie ich schon an anderer Stelle hier im Forum schrieb, habe ich in 2005 für unsere Mieter Widerspruch bei unserem Gasversorger eingelegt. Bei der Jahresabrechnung hatten sie durch Einsparung ein Guthaben, welches der Versorger mit dem neu kalkulierten Abschlag verrechnete. Danach blieb immer noch ein Guthaben, welches auch ausgezahlt wurde.
Ich erstellte daraufhin eine neue Rechnung auf der Basis der alten Preise und errechnete die Abschläge neu. Das von mir errechnete Guthaben unserer Mieter war natürlich höher als das, welches unser Gasversorger errechnet hatte.
Ich forderte den Versorger auf, zur Auskehrung dieses Guthabens den Abschlag weiter zu reduzieren. Sie sind darauf eingegangen und ich freute mich.
Ich hatte diesen Sachverhalt hier schonmal geschildert. Ich hoffe jetzt, dass ich dadurch nicht andere dazu angeregt habe dies ebenso zu tun. Wer gibt schon gern sein Erspartes ab?
Was mir damals nicht wirklich klar war: mit der Anerkennung des von mir vorgeschlagenen Abschlages erkennen die ja nicht automatisch das von mir berechnete (natürlich höhere) Guthaben an. Unser Versorger wird also wahrscheinlich in der nächsten Abrechnung dies wieder einfordern. Damit würde ihre Forderung \"nicht unstreitige\" sowie \"unstreitige\" Beträge enthalten. Ist das richtig so?
Jetzt meine Frage:
Sollte ich, wenn die Jahresabrechnung kommt, dem Versorger das von mir zusätzlich errechnete Guthaben wieder zugestehen? Damit hätten unsere Mieter dann wohl (fast) umsonst gespart.
Oder sollte ich bei meiner Berechnung bleiben? Was würde ich dabei möglicherweise riskieren?
Was würdet Ihr tun?