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Autor Thema: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005  (Gelesen 21238 mal)

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Offline lobos

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« am: 02. Februar 2006, 15:56:46 »
Hallo

Ich bin auf dieses Forum gestossen, nachdem ich mich über unsere letzte Gasrechnung ärgerte und ich im Internet nach Informationen suchte, wie der Willkür des Gasversorgers - bei uns die Badenova -  entgegengetreten werden kann. Ich habe jetzt auch mal nachgerechnet: Verglichen mit den Tarifen von Anfang 2000 ist der Tarif 2005 um schlappe 78% teurer.

Bis jetzt hatte ich noch nie einen Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt. Die werden bei uns nur in der Presse mitgeteilt und nicht individuell per Brief etc.

Folglich erfährt man in der Jahresbrechnung 2005 vom 11.1.2006, dass die Einheitspreise ab 1.9.2005 von 4.14 auf 4.69 zzgl MWSt stieg.

Kann ich gegen diese Erhöhung heute noch Einspruch einlegen?

Die Abrechnung führt dazu, dass ich eine Nachzahlung zu leisten habe. Wenn ich jetzt eine Gegerechnung aufmache mit den Tarifen von 2004, komme ich auf ca 10 EUR Überzahlung.

Um keinen Fehler zu begehen und nicht über Fristen zu stolpern, meine Frage:
Kann ich jetzt Widerspruch einlegen und mit Einreichen meiner Gegenrechnung (mit 2004er Tarif) die Nachzahlung (per Lastschrift schon eingezogen) rückbuchen lassen?

Kann ich die 10EUR Überzahlung mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechnen?

Kann ich für die Berechnung von gerechtfertigten Abschlagzahlungen 2006 auch den Tarif von 2004 zu Grunde legen?

Ich würde mich sehr über Ihre kompetente Anwort und Hilfe freuen.


Mit freundlichen Grüssen

Offline rlc

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #1 am: 02. Februar 2006, 22:47:12 »
Zitat
Um keinen Fehler zu begehen und nicht über Fristen zu stolpern, meine Frage:
Kann ich jetzt Widerspruch einlegen und mit Einreichen meiner Gegenrechnung (mit 2004er Tarif) die Nachzahlung (per Lastschrift schon eingezogen) rückbuchen lassen?

Legen Sie Widerspruch ein, siehe Musterschreiben, und fordern Sie Ihren Versorger auf, die unberechtigte Nachzahlung in Höhe von xxx zurückzuzahlen. Andernfalls Rückbuchung Lastschrift ankündigen. Fragen Sie bei Ihrer Bank wielange zurück sie rückbuchen können.
Zitat

Kann ich die 10EUR Überzahlung mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechnen?
Siehe Ihre AGB/AVB, nein.
Zitat

Kann ich für die Berechnung von gerechtfertigten Abschlagzahlungen 2006 auch den Tarif von 2004 zu Grunde legen?
Ja, widersprechen Sie allen bisher erfolgten Preiserhöhungen seit Ende 2004. Vorjahresverbrauch * Preise 2004 / 12 = neuer Abschlag. Teilen Sie den neuen Abschlag Ihrem Versorger mit, damit dieser Lastschrift anpasst, diese wirksam begrenzen. Evtl. wird Ihr Versorger die Lastschrifteinzugsermächtigung zurückgeben. Bei Überweisungen immer angeben, wofür sie zahlen, bsp.weise GasKonto nnnnn Abschlag Gas 02/06.

Offline Schwalmtaler

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #2 am: 03. Februar 2006, 10:50:14 »
Hallo zusammen,

da mein Versorger bisher selbst immer mein Guthaben mit dem nächsten Abschlag verrechnet hatte, werde ich auch ´so verfahren und mein Guthaben mit dem 1. Abschlag verrechnen. Bin der Meinung, das hier schon gleiches Recht für alle gelten sollte. Hat der Versorger allerdings selbst immer Guthaben ausgezahlt und den vollen Abschlag eingezogen/eingefordert, sollte man selbst keine Verrechnung vornehmen!
Gruß Schwalmtaler

Offline Graf Koks

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #3 am: 03. Februar 2006, 10:56:44 »
@Schwalmtaler:

Der kleine aber feine Unterschied ist, dass es die Forderung des Versorgers ist, gegen die da mit dem Guthaben aufgerechnet wird, und dass die Guthabenbeträge, mit denen Ihr Versorger verrechnet hat, unstreitig sind. Das ist bei den von Ihnen nunmehr errechneten Guthaben leider formal anders. Diese sind aus Sicht des Versorgers nicht unstreitig.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Schwalmtaler

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #4 am: 03. Februar 2006, 12:25:17 »
Hallo Graf Koks,

das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?

Wie aber schon in \"Stadt/Versorger\" unter EVS / NVV beschrieben hatte ich selbst zum Glück meine Abschläge für 2005 deutlich runtergeschraubt, so das ich anstatt der geforderten 250 € Nachzahlung nur 120 zugestanden und überwiesen habe.

Offline lobos

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #5 am: 03. Februar 2006, 16:28:51 »
Hallo

Danke für die Infos und Tips. Ich habe den Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005 nun basierend auf dem Musterbrief und Euren Tips zusammengestellt.

Gibt es übrigens eine Frist für den Widerspruch zur Jahresabrechnung?


Mal schauen, was passiert.

Offline lobos

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #6 am: 04. Februar 2006, 08:43:38 »
Hallo

Ich wollte mich nochmal melden; bin etwas unsicher:

Kann ich die Rückbuchung der Nachforderung aus der Jahresabrechnung 2005 (eingezogen per Lastschrift am 1.2.06) durchführen, obwohl ich den Preiserhöhungen in der Vergangenheit nie widersprach und ich das jetzt erst mit meinem Widerspruch zur Jahresabrechnung vom 4.2.06 mache?

Kann der Versorger nicht behaupten, die Preiserhöhungen in der Vergangenheit wurden von mir stillschweigend akzeptiert und somit ist der Bertrag der Jahresabrechnung nicht fraglich und strittig??

Offline hollmoor

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #7 am: 04. Februar 2006, 12:07:31 »
Sie können natürlich rückbuchen.Sie haben ja erst anhand der Jahresrechnung 2005 bemerkt,das Preiserhöhungen waren!
Sie sind nicht verpflichtet,eine Zeitung zu abbonieren um über evt.Veröffentlichungen ihres Versorgers,betr.Preiserhöhung,informiert zu werden.Genaussowenig kann man von Ihnen verlangen,sich auf deren Homepage über Preisaktualitäten zu informieren.
Rückbuchen sie,stellen sie ihre Rechnung ,basierend auf den alten Preis vor der Erhöhung und lassen es ihrem Versorger zukommen.
Bei Nachzahlung zahlen sie nur nach altem Preis und die Abschläge errechnen sie auch nach altem Preis und überweisen selbst.
Aber immer den Verwendungszweck angeben.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline lobos

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #8 am: 06. Februar 2006, 14:00:00 »
Hallo hollmoor

Wenn ich die Rechnung mit den Preisen von 9/2004 mache, dann widerspreche ich auch der Preiserhöhung in 10/2004. Diese Erhöhung wurde mir aber schon mit der Jahresabrechnung 2004 im Januar 2005 bekannt; und gegen diese Abrechnung legte ich keinen Widerspruch ein.
Bedeutet das letzlich, dass ich die Erhöhung zum 10/2004 stillschweigend akzeptierte und ich jetzt bei meiner Berechnung nur die 2005er und 2006er Erhöhungen rausrechnen kann????

Oder muss der Widerspruch gar nicht an den Preiserhöhungen festgemacht werden, sondern an der Höhe der Preise überhaupt???

Offline Monaco

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #9 am: 06. Februar 2006, 14:29:39 »
@Lobos

Prinzipiell können Sie im Gasbereich noch 3 Jahre rückwirkend widersprechen. Das Problem ist nur, einmal gezahltes und abgerechnetes (Jahresrechnung) Geld ist zunächst einmal weg und müsste zurückgeklagt werden. Dies ist aber wenig Erfolg versprechend. Damit ist die Abrechnungsperiode 2004 für Sie gewissermaßen erledigt.
Bei Ihrer \"Gegenrechnung\" für 2005 können Sie jedoch die Preise vom Herbst 2004 ansetzen. Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen nach Abbuchung des Jahresrechnungsbetrages nur noch eine Rückbuchung des Rechnungsbetrages und eine Überweisung des errechneten Betrages nach alten Preisen (Teilrückbuchung ist nicht möglich).
Da Sie für Ihre Rückbuchung noch einige Tage Zeit haben, wenden Sie sich zuvor noch einmal an Ihren Versorger und schicken diesem Ihre Gegenrechnung und erbitten eine Erstattung des Differenzbertrages. Setzen Sie dafür eine Frist (z. B. 28.02.2006). Sollte er die Erstattung ablehnen, können Sie noch bis etwa Mitte März (6 Wochen nach Abbuchung) eine Rücklastschrift beauftragen. Besprechen Sie ruhig mit Ihrer Bank die Problematik. Diese wird Ihnen den möglichen letzten Zeitpunkt für eine Lastschriftrückgabe sicher gern mitteilen.
Dann brauchen Sie sich auch nicht den Vorwurf machen zu lassen, Ihren Versorger uninformiert vor vollendete Tatsachen zu setzen und Ihm eine Rücklastgebühr zu verursachen. Schließlich hat er nun ja genügend Zeit zum reagieren ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline R-Gas-Kunde

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #10 am: 06. Februar 2006, 17:16:44 »
Zitat von: \"Monaco\"

Bei Ihrer \"Gegenrechnung\" für 2005 können Sie jedoch die Preise vom Herbst 2004 ansetzen.


@Monaco
Meinen Sie damit die Preise vor oder nach der Erhöhung im Herbst 2004?

Ich stehe vor dem gleichen Problem. 2004 ist abgerechnet, für die Heizperiode 2005 (bei mir Juli 05 bis Juni 06) wie auch für 2004 habe ich Widerspruch eingelegt.
Das heißt, die letzten drei Erhöhungen (Herbst 04, Herbst 05 und Januar 06) habe ich beanstandet.
Kann ich nun die Rechnung für die aktuelle Heizperiode mit den Preisen, die vor der Erhöhung im Herbst 2004 galten, aufmachen oder nur mit den Preisen, mit denen die Heizperiode 2005 begann?

Gruß
Dirk

Offline hollmoor

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #11 am: 06. Februar 2006, 17:41:56 »
Mit den Preisen\"vor\"der Erhöhung im Herbst 2004!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline R-Gas-Kunde

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #12 am: 06. Februar 2006, 18:06:47 »
Danke

Offline Graf Koks

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #13 am: 06. Februar 2006, 23:50:45 »
Zitat von: \"Schwalmtaler\"
Hallo Graf Koks,

das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?

Wie aber schon in \"Stadt/Versorger\" unter EVS / NVV beschrieben hatte ich selbst zum Glück meine Abschläge für 2005 deutlich runtergeschraubt, so das ich anstatt der geforderten 250 € Nachzahlung nur 120 zugestanden und überwiesen habe.



@Schwaltaler:
Nochmal: Sie müssen es bei einem Aufrechnungsverbot immer aus Sicht dessen sehen, gegen den aufgerechnet wird; das sind nun mal die Versorger. Und aus deren Sicht ist unstreitig nur der Guthabenbetrag, der sich unter Berücksichtigung ihrer Preiserhöhung ergibt. Sonst bräuchte es die Klausel ja gar nicht.  Dass die Preiserhöhung umstritten ist interessiert doch den Versorger nicht.

Das ist der Grund, warum wir hier im Forum sehr dringend die Überprüfung der Abschlagszahlungen nahe legen.


M.f.G.
der Graf

Offline Monaco

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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
« Antwort #14 am: 07. Februar 2006, 08:43:35 »
@ R-Gas-Kunde

Wie hollmoor bereits ausführte, die Preise vor der Erhöhung im Herbst 2004. Sie könnten rein theoretisch auch eine andere Preisbasis benutzen, aber um als Protestler in einem gewissen Gleichschritt zu maschieren ist die Basis 09/2004 empfehlenswert. Davor gab es meines Erachtens eine längere Periode stabiler Preise (in denen diese insgesamt sogar hätten abgesenkt werden müssen). Daher den Widerspruch auch immer auf den Gesamtpreis beziehen. Selbst wenn einzelne Versoger nämlich nachweisen können, dass die letzten Preissteigerungen angemessen waren, so können die Preise insgesamt wegen einer Überhöhten Basis im Herbst 2004 noch zu hoch sein.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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