@reproeug
Bei einigen wohl das Sozialamt, weil sie sich die hohen Energiepreise schon lange nicht mehr leisten können.
Ansonsten wissen Sie sicher von der Lektüre von \"Fragen und Antworten\" auf der Seite, dass in einem Gerichtsverfahren der Unterlegene die Kosten zu tragen hat.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Beklagte zu einer Klage keine Veranlassung gab und die Forderung sofort anerkennt.
Dann hat auch der Kläger die Kosten zu tragen.
Ein solcher Fall liegt m.E. vor, wenn der Versorger mit der Klageschrift die Preiskalkulation erstmals offen legt. Auch dazu gibt es neue Urteile des BGH, die diese Auffassung stützen.
Aber wie gesagt haben einige Probleme mit der Preiskalkulation, weil es eine solche oft nicht gibt. Gesehen hat eine solche noch keiner.
Und weil das so ist, wurden die Versorger ja mit ihren Klagen von den Gerichten nach Hause geschickt.
Dass es oft keine Kostenkalkulation gibt war schon Gegenstand der Beratung des Wirtschaftsausschusses des deutschen Bundestages am 15.12.2004 und läßt sich dort im offiziellen Protokoll nachlesen, also keine bloße Vermutung.
Vor allem muss erst einmal einer klagen und vor allem auch bis zu einem Urteil dabei bleiben und nicht durch Klagerücknahme kneifen.
Sonst verhindern die Versorger bis zum Sankt Nimmerleinstag, dass die Gerichte die Frage eindeutig beantworten:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der Zahlungsanspruch wird übrigends erst mit der Rechtskraft, also ggf. nach vollem Instanzenzug fällig.
Sicher haben Sie auch die Urteilssammlung auf der Seite gelesen.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Nervenstärke und Courage gehört natürlich schon dazu, mächtigen Versorgern die Stirn zu bieten.
Deshalb finden sich ja viele in Initiativen zusammen und bilden Unterstützungskassen.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, müssen Sie vollständig an den Versorger zahlen.
Dann wissen Sie sicher, dass der das Geld hat, es für Sie fast aussichtlos ist, das Geld zurückzubekommen.
Denn dann müssten Sie mit viel höherem Risiko auf Rückzahlung klagen und müssten die Gerichtskosten selbst vorschießen. Das Kostenrisiko bleibt das gleiche.
Ich bin kein Hellesehr, würde aber denken, wenn Sie diesen sichersten Weg gehen, können Sie auch sicher sein, dass der Gewinn Ihres Versorgers wieder einmal kräftig steigt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt