Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Bonn  (Gelesen 37806 mal)

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Offline sesi

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Stadtwerke Bonn
« am: 25. Januar 2006, 19:31:42 »
Hallo,

zur Info:

Die SWB Bonn hatte zum 01.10.05 die Gaspreise nach eigener Aussage "moderat" angehoben (6%). Die nächste Preiserhöhung lies entsprechend nicht lange auf sich warten, zum 01.01.06 wurde wieder erhöht, diesmal um 9%. Die nächste Erhöhung zum 01.04.06 wurde bereits angekündigt.

Ich hatte bereits der Erhöhung zum 01.10.05 widerspprochen, der zum 01.01.06 erneut. Hier einige Auszüge aus dem Antwortschreiben der SWB Bonn:

"Eine Unbilligkeit nach §315 BGB ergibt sich nicht bei Anpassung der Kundenpresie, wenn diese Anpassung aufgrund von Preiserhöhungen des Vorlieferanten im Rahmen der abgeschlossenen Vetrräge erfolgen.

Diesbezüglich möchten wir auf das Urteil des Heilbronner Landgerichtes vom 19.01.06 hinweisen:"Der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens ist zwar berechtigt, Preiserhöhungen von den Zivilgerichten überprüfen zu lassen. Die Prüfung im vorliegenden Fall hat aber ergeben, dass das örtliche Gasversorgungsunternehmen in zuöässiger und angemessener Weise lediglich gestiegene Bezugskosten an seine Kunden weitergegeben hat."
...
Im Hinblick auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Weitergabe unserer Bezugkostensteigerungen haben wir unsere Preiskalkulatonen einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft offen gelegt, die zu folgendes Ergebnis bescheinigt:
(nachzulesen: www.stadtwerke-bonn.de)

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, das nach §30 der ebenfalls einen Bestandteil unseres Gaslieferverträge bildenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunen (AVBGASV) Rechnungen des Versorgungsunternehmens grudsätzlich ungeachtet von Einwänden erst nach nachträglich im Rahmen eines Rückzahlungsbegehrens geltend gemacht werden können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die betreffende Rechnung offensichtliche Fehler enthält. Dies sind aber nur solche, die ohne weiters für jeden sofort erkennbar sind und über die Richter ggf. ohne eine Beweisaufnahme entscheiden können Dies ist nicht der Fall bei Auseinandersetzungen darüber, ob der der Rechnung zu Grunde gelegte Preis der Höhe nach berechtigt ist oder nicht."
(Zitat Ende)


Was ist insbesondere von Auslegung des Heilbronner Urteils zu halten? Ich bin kein Jurist, denke aber, dass dies eine Prüfung in einem Einzelfall und nicht verallgemeinert werden darf, sofern die örtlichen Versorger ihre Kaklulationen nicht offen gelegt haben oder?

Was ist von der Aussage zum §30 zu halten, kann die SWB diesen Paragraphen überhaupt gegen §315 BGB in Feld schicken? §315 wiegt doch sicher schwerer?

Grüße aus Bonn

Sebastian

Offline Schwalmtaler

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #1 am: 26. Januar 2006, 07:23:19 »
Moin sesi,

wie schon oft hier erläutert, greift unseren Rechtsexperten zufolge §315BGB vor §30AVBGas und lässt sich durch diesen auch nicht aushebeln. Auch zum Heilbronner Urteil ist hier im Forum schon einiges erklärt worden. bitte die letzten Threads nachlesen.

Antworten sie ihrem Versorger, das sie weiterhin nicht nur die Preiserhöhung, sondern den Gesamten Preis für unbillig halten. Solange der Versorger also nicht die Billigkeit nachweist, wäre sogar gar ein aussetzen der gesamten Abschläge denkbar. Sie sind bis zur gerichtlichen Billigkeitsüberprüfung bereit den Preis aus 09.04 zu zahlen, mehr aber nicht. Hatten sie die Abschläge mit dem 1. Widerspruch reduziert und haben nun eine Nachforderung durch die Jahresabrechnung? Gut, dann machen sie nach altem Preis die Gegenrechnung, teilen diese dem VErsorger mit und überweisen nur einen ggf. nach ihrer Rechnung ergebene Nachzahlung. Die neue Abschlagshöhe auch anhand neuen Verbrauches mit altem Preis berechnen. Diese Berechnung ebenfalls mitsenden und die Lastschrifermächtigung auf diesen Betrag mit Hinweis auf Aufrechnungsverbot (im Musterbrief enthalten) beschränken.

Gruß Schwalmtaler

Offline Abraham

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #2 am: 27. Januar 2006, 16:08:35 »
Hallo,

ich hatte ja schon Anfang 2005 den Erhöhungen widersprochen und entsprechend nur die September 2004 Preise bezahlt. Die SWB bestehen leider auf Ihrer Meinung, §315 würde nicht ziehen. Heute bekam ich dann eine Zahlungserinnerung über den nichtfälligen Restbetrag aus 2005 und den Differenzbetrag zum Abschlag 01/2006 plus Mahnkosten. Zumindest rechnen die SWB nicht auf, behalten Jahresabrechnung und Abschläge schön getrennt und drohen nicht mit Mahnverfahren, Versorgungseinstellung oder Klage.

Nun bleibt abzuwarten, ob es bei der Mahnung bleibt.

Soviel erstmal aus Bonn,

Abraham

Offline Abraham

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #3 am: 18. Februar 2006, 14:03:21 »
Im Text des Artikels war von 132 Zahlungsverweigerern die Rede. Bei mir entstand der Eindruck, das diese 132 (davon bin ich einer) gegen geltendes Recht verstossen. Zumindest wurde im Artikel nicht auf die Einrede nach §315 BGB und deren Folgen eingegangen.

Ich habe dem GA jetzt einen Brief geschrieben, mit der Bitte diesen falschen Eindruck durch weitere Erläuterungen zur Anwendung von §315 BGB zu beseitigen. Im Brief gab ich auch die diversen Urteile an und verwies auch auf BdEnergieverbraucher und Verbraucherzentralen. Mal sehen, was draus wird.

Im Übrigen sollten wir 132 uns mal zusammentun. Vielleicht hat sich ja schon die eine oder andere Gruppe gebildet? Meldet Euch doch mal.

Viele Grüße aus Bonn, d\'r Zooch kütt!
Abraham!

Offline Abraham

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #4 am: 22. Februar 2006, 09:52:38 »
Hallo Forum!

Heute im Generalanzeiger Bonn:

\"Bonner Stadtwerke in der Sparfalle: Nahverkehr vom Kollaps bedroht\"

Hat auf den ersten Anschein nichts mit der Gasproblematik zu tun, aber im Text steht eine kleine Passage:

Zitat
\"Der drohende Finanzkollaps der Stadt Bonn bringt nun auch die Stadtwerke Bonn in arge Bedrängnis. Weil der Kämmerer den SWB 6,5 Millionen Euro weniger für den Verlustausgleich geben will als zugesagt, gerät die städtische Tochter in eine Sparfalle, deren Auswirkung zigtausend Bürger treffen würde. Und zwar dann, wenn das Nahverkehrs-Angebot deutlich gekappt würde, Bus und Bahn quasi nur noch halb so oft fahren könnten.
Und selbst dann könnten die Stadtwerke das 6,5 Millionen Loch nicht auffangen. Denn die Gewinne bei Strom, Gas, Wasser sind nicht zu steigern, der (finanziell attraktive) Ausbau der Müllverbrennungsanlage ist politisch nicht gewollt und die MVA-Verbrennungspreise können gemäß Preisrecht nicht angehoben werden.\"

Die Gewinne sind nicht mehr zu steigern; eine interessante Aussage.
Nun kann man spekulieren, warum die Gewinne nicht mehr zu steigern sind.

Auf jeden Fall ein Eingeständnis der Quersubventionierung des Nahverkehrs durch die Energie- und Wasserkunden. Ob das gegen §§1,2 EnWG verstößt, kann ich als Laie nicht beurteilen.

Wieviel Gewinn darf man denn so als Stadtwerk für Quersubventionierung defizitärer Sparten aufwenden, ohne gegen das EnWG zu verstoßen?

Viele Grüße aus Bonn!
Alaaf!
Abraham

Hier der Link zum Beitrag:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=136851

Offline Abraham

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #5 am: 24. Februar 2006, 07:08:57 »
Hallo Forum!

Heute im Generalanzeiger:

\"Gaspreis soll um 5,2 Prozent steigen\"

Zitat
Der Gaspreis soll demnach [zum 01. April] um 0,3 Cent pro Kilowattstunde nach oben gehen, das entspricht einer Preiserhöhung von 5,2 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 14 000 Kilowattstunden. Zuletzt war zum 1. Januar 2006 der Preis erhöht worden - um 0,5 Cent/kWh, das entsprach 9,4 Prozent.

Nimmt man die früheren Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2005, zum 1. Januar 2005 und zum 1. Oktober 2004, bleibt festzuhalten: Der Besitzer eines Einfamilienhauses hat 2004 noch 961 Euro für Gas bezahlt, nach der nächsten Preiserhöhung im Frühjahr sind es bereits 1 339 Euro (bei einem Verbrauch von 20 000 kWh pro Jahr).


Das entspricht bei diesen Zahlen Brutto fast 40 Prozent Erhöhung seit September 2004.

In der gleichen Meldung wird auch die Erhöhung des Wassergrundpreises angekündigt. Ob das Ganze mit der prekären Finanzlage der SWB zusammenhängt (siehe Artikel weiter oben), ein Schelm wer böses dabei denkt.

Man kann nur hoffen, das endlich mehr Gaskunden ihr gesetzlich verbrieftes Recht nutzen und den Preiserhöhungen  nach §315 BGB widersprechen.

Beim Generalanzeiger vermisse ich die kritische Berichterstattung, die Fakten werden nur zum Teil auf den Tisch gelegt. Da erhoffe ich mir zukünftig mehr Substanz. Auf meinen Brief bezüglich der Berichte über die SWB hat der GA noch nicht geantwortet. Vielleicht bereitet man ja etwas größeres vor. Mal sehen.

Abraham!

P.S. Der Link zum Beitrag:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index_frameset.html?/news/artikel.php?id=137815

Offline sesi

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #6 am: 09. März 2006, 11:40:45 »
Hallo zusammen,

ich kann gar nicht verstehen, dass nach diesen enormen Gaspreiserhöhungen der SWB \"nur\" 132 Bonner Gasbezieher ihr Rechte wahrnehmen.

Es wird den Verbrauchern systematisch das Geld aus der Kasse gezogen (ob es bei der SWB zur Quersubventionierung genutzt wird, oder direkt Eon zur Gewinnsteigerung zur Verfügung gestellt wird sei mal dahingestellt), aber warum wehren sich nicht mehr Bürger gegen dieses Vorgehen seitens der Energieverbraucher? Sehr seltsam.

Ich schließe mich der Frage von Herrn Abraham an, gibt es in Bonn bereits Gruppen, die sich intensiver mit dem Thema beschäftigen? Ansonsten wäre ich ebenfalls sehr dafür, sich mit Interessierten zusammenzuschließen.

Viele Grüße

Sebastian

Offline Abraham

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #7 am: 10. März 2006, 08:07:36 »
@ sesi

Der GA hat meinen Leserbrief nicht abgedruckt. Ich hatte mich im Brief dagegen verwahrt, als Zahlungsverweigerer dargestellt zu werden. Desweiteren forderte ich die Redaktion auf, diesen falschen Eindruck, durch einen Artikel mit weiterführende Informationen zur Anwendung von §315 BGB und dessen Wirkung, zu beseitigen. Am Ende forderte ich alle auf, ihre verbrieften Rechte zu nutzen und im Zweifelsfall Rat beim BdEV zu suchen. Passiert ist genau nichts, nicht mal eine Antwort hat mir der GA zukommen lassen. Nach dem Artikel war genau 1 Leserbrief zum Thema abgedruckt, der nicht wirklich kritisch und nicht von einem §315 Anwender war. Irgendwie kommt mir die Berichterstattung zum Thema Gas beim GA recht einseitig vor.

Wir müssen handeln! Vielleicht sollten wir die \"Chance\" Preiserhöhung zum 01.04.2006 nutzen und dann mit einem Stand auf dem Markt aktiv werden.
Mir schwebt auch eine Anzeige in der Zeitung vor.
Es sind noch drei Wochen Zeit, entsprechende Gruppen mit Erfahrung aus anderen Gebieten zu befragen. Ich werde dahingegehend mal tätig werden und mich später bei Dir (sesi) melden.

@all

Worauf muß man bei einem Informationsstand alles achten. Muß das angemeldet werden. Was für Material benutzt ihr zur Information von Gaskunden (BAFA-Daten? etc.). Hinweise, wo was steht genügt.
Über Hinweise zu  kostengünstigen Hostern für die einzurichtende BonnerGaspreisinitiative - HomePage würde ich mich freuen. Dann werde ich schonmal ein paar Sachen vorbereiten.
Danke.

Bis denne! Abraham

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #8 am: 10. März 2006, 12:53:53 »
@Abraham

Der Vorlieferantenpreis macht als Bezugspreis nur einen Teil der Preiskalkulation aus. Ein anderer Teil sind Netzentgelte etc. pp.

Nun haben die Ferngasgesellschaften zum 01.04. 2006 Preiserhöhungen um bis zu 5 Prozent gegenüber Stadtwerken angekündigt:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2846

Dabei stellt sich dann schon die Frage, wie der Endverbraucherpreis prozentual ebenso steigen können soll.

Eine entsprechende Nachfrage beim Versorger erscheint deshalb angebracht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline aquinatus

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #9 am: 25. März 2006, 13:16:02 »
Hallo, Sebastian!

Du zitierst aus dem SWB-Brief:
Zitat von: \"sesi\"
Im Hinblick auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Weitergabe unserer Bezugkostensteigerungen haben wir unsere Preiskalkulatonen einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft offen gelegt, die zu folgendes Ergebnis bescheinigt: (nachzulesen: www.stadtwerke-bonn.de)
Das hoert sich ja edel an, entpuppt sich aber bei naeherem Hinsehen als Posse.

Liest man naemlich das Schreiben der Pruefungsgesellschaft, dann entlarven bereits die ersten beiden Saetze, dass das angebl. unabhaengige Ergebnis bereits Teil der Auftragserteilung war:
Zitat
Die Geschaeftsfuehrung der ... (SWB) ... hat uns den Auftrag erteilt, die Entwicklung der Gasbezugs- und Gasabgabepreise ... (fuer 2004 und 2005) ... zu pruefen. Ziel ist die Erteilung einer Bescheinigung, dass SWB Energie und Wasser die folgenden Grundsaetze eingehalten hat: ... (es folgt die uebliche *Unbedenklichkeitsbestaetigung*) (eigene Hervorhebung)

Transparenter kann man eigentlich nicht dokumentieren, wie sehr die eigene Unbedenklichkeitsbestaetigung *eingekauft* wurde. Fragt sich dann nur, in welcher Beziehung dann diese Pruefungsgesellschaft noch *unabhaengig* ist - vielleicht gegenueber Moral und Anstand?

Gruesse, Thomas

Offline aquinatus

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #10 am: 25. März 2006, 13:21:26 »
Hallo, Abraham!

Du schreibst:
Zitat von: \"Abraham\"
Worauf muß man bei einem Informationsstand alles achten. Muß das angemeldet werden.
Ja, Anmeldung in Bonn ueber das Amt fuer Wirtschaftsfoerderung - fuer e. V.s kostenlos, wobei man *offen* keine Vereinsmitglieder werben darf und (eigentlich) auch keine Prospekte verteilen (sondern nur auslegen) darf. Aber ueberall wird auch nur mit Wasser gekocht.

Gruesse, Thomas

Offline sesi

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #11 am: 21. April 2006, 19:13:44 »
@all

So, nach einer relativ langen Stillhaltephase haben mir die Stadtwerke Bonn heute die erste Mahnung zugestellt, ohne auf meinen erneuten Protest gegen die ERhöhungen vom 1.4.06 zu reagieren. Wie scheut es denn bei euch aus, erhaltet ihr inzwischen weitere Mahnungen?

Viele Grüße in die Runde,

Sebastian

Offline kamaraba

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #12 am: 21. April 2006, 22:35:02 »
@Abraham

Auf die Frage nach einem günstigen Webhoster, kann ich die Fa. Knallhart, Berlin, empfehlen (www.knallhart.de).
Dort kostet eine "de" domain für 1 Jahr mit 50MB Webspace und allem drum und dran ca. 13,-- EUR/Jahr.
In Karlsruhe sind die Probleme ähnlich, die örtliche Presse ist nicht bereit meine Leserbriefe zu veröffentlichen, geschweige denn über das Thema überhaupt einen Bericht zu bringen. Bei uns wird der ÖPNV durch die Stadtwerke quersubventioniert.
Die "BNN" hatte im letzten Jahr eine Reporterin nach einem kritischen Bericht  über die Fa. LIDL entlassen und musste Sie nach Protesten wieder einstellen. LIDL hatte gedroht Anzeigen im Wert von 1,4 Mio. EUR einzustellen.
Die Stadtwerke Karlsruhe sind Anzeigekunde der BNN, ähnlich wird es wohl auch in Bonn sein.
Gruss aus Karlsruhe
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline sesi

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #13 am: 30. September 2006, 13:15:21 »
Wen wundert es eigentlich noch? Die SWB hält es für notwendig die Gaspreise zum 01. Oktober 2006 ein weiteres mal zu erhhöhen und teilt dies in einem Schrieben vom September 06 mit.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich den Überblick verloren habe, wie oft ich in den letzten 24 Monate ein solches Schreiben im Briefkasten hatte. 5 mal?

Wirklich Rätsel gibt mir allerdings das Verhalten der Bonner Bürger auf, wieso zahlen die meisten einfach munter weiter jede Preiserhöhung mit Murren aber ohne Protest? Sehr seltsam.

Mein Protestschreiben geht noch heute in die Post,

Viele Grüße

Sebastian

Offline Cremer

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« Antwort #14 am: 30. September 2006, 14:20:38 »
@sesi,

Protestschreiben genügt nicht. Das schmeißen die in den Papierkorb.

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MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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