Heute bekamen wir mal wieder Post, nachdem ich vergangenen Samstag, 02.06.2007, mich wegen in einer Mahnung angedrohten Einstellung der Stromversorgung u.a. per Fax an die Landeskartellbehörde in Düsseldorf gewandt hatte.
Von dort rief mich gestern ein Herr an, der anfragte, ob die SWB bereits ihre Sperrandrohung uns gegenüber zurückgenommen hätten. Ihm läge derzeit eine Mail von Seiten der SWB vor, in der die Sperrandrohung zurückgenommen worden sei.
Da war ich aber erstmal sprachlos, die SWB hatten aber auch uns schon geschrieben, einmal am 05.06.2007, eine nochmalige Mahnkostenaufstellung mit Zahlungszielaufforderung bis zum 20.06.2007, ein zweites Schreiben dann vom 06.06.2007, in dem explizit zugesichert wurde, dass keine Absicht bestünde eine Versorgungssperre durchzuführen.
Heute, 12.06.2007, dann wieder eine Mahnung mit Sperrandrohung.
Also, war ich gedanklich schon wieder damit beschäftigt sowohl die Landeskartellbehörde als diesmal nun auch das AG Bonn (EV) einzuschalten. Hab mich dann aber entschlossen doch erst noch enmal die zust. Mahnsachbearbeiterin anzurufen.
OK., nach ihrer Aussage hätte die heute eingegange Mahnung incl. Sperrandrohung eigentlich gar nicht mehr rausgehen dürfen, da habe sich etwas überschnitten. Wir sollen jetzt erstmal solange Ruhe haben, bis der BGH entschieden hat.
Na, ich bin ja eigentlich immer erstmal Optimist, aber mal abwarten, ob die Zusage bestand hat......
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