Da ich einen eigenen Tank habe, ist es mir egal was jetzt passiert. Ich habe vor 13 Jahren bei Drachengas einen Tank samt Wartungs - und Liefervertrag gekauft. Der Tank wurde im Garten vergraben, vor zwei Jahren durch den TÜV überprüft. Beim Abschluss des Vertrages wurde uns eine Laufzeit von 10 Jahren als Mindestzeit vorgegeben. Mittlerweile haben Gerichte diese Praxis als Knebelverträge anerkannt, die rechlich als Sittenwidrich gelten. Im November 2008 habe ich eine interessante Entdeckung gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt kannte ich die Energienetz Seite noch nicht. Bei der Gasbestellung habe ich mir die Flüssiggaspreise auf diesen Seiten angesehen, damals 54,5 Cent pro Liter incl. Mehrwehrtst. Die Rechnung von Drachengas belief sich auf 71,0 Cent pro Liter excl. Mehrwertsteuer. In einer Mail an die Firma habe ich mich beschwert und auf die Preise der Energienetzseite hingewiesen. Weiterhin angekündigt, dass ich den Vertrag kündigen werde, sollte der Preis in dieser Höhe angerechnet werden. Jetzt kam der Hammer. Da ich von Anfang an im Abbuchungsverfahren bezahle, war 2 Tage später eine schriftliche ! Gutschrift mit genauen Preisangaben im Briefkasten, dass der Differenzbetrag als Gutschrift bei der nächsten Abbuchung berücksichtigt wird. Auf der einen Seite eine Gutschrift und auf der anderen Seite eine Nötigung zum Liefervertrag. Vor 14 Tagen bekam ich eine neue Lieferung, die Rechnung abzüglich der Gutschrift, aber der Preis wieder 71,3 Cent excl. Mehrwertsteuer. Mich würde nun interessieren, was passieren wird, wenn andere Abnehmer auf die gleiche Weise verfahren. Ich gehe davon aus, dass Firmen Abnehmer aus dem Vertrag werfen werden, also eine einseitige Kündigung aussprechen, wegen versuchter Nötigung. Dass wäre dann ein Fall für die Anwälte.