Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wer bezahlt wieviel?  (Gelesen 256255 mal)

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Offline rbm

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #75 am: 21. Januar 2008, 17:08:37 »
@Ready XL

Also, wenn ich auf der HP bei Tyc**** schaue, dann sehe ich dort den Gleichen Brennwert, wie in meiner Abrechnung angegeben, 28,56 !!!! Über der Norm!!!

Siehe: http://www.tytogaz.de/fluessiggas/heizwert-brennwert.php (falls das Link Einstellen hier erlaubt ist ! Ansonsten bitte wieder entfernen)

Gruß rbm

Offline Ready XL

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #76 am: 22. Januar 2008, 09:21:57 »

Offline rbm

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #77 am: 22. Januar 2008, 14:45:51 »
Jo,
danke, die Seite hatte ich schon gefunden, bloß jetzt verklicker denen (Tyc***) mal, das die mit einem erhöhten Brennwert abrechnen ! Ich habe es am Telefon versucht ! Das erstemal hat man mich einfach nach dem \"Weiterverbinden\" in der Luft hängen lassen !

So gesehen rechnet Tyc*** mit erhöhtem Brennwert ab ! Was nicht richtig ist !

Gruß rbm

Offline Combatant

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #78 am: 22. Januar 2008, 20:14:06 »
@Ready XL

Hallo;
hast du dir die Statistik mal angeschaut und konntest sie deuten?
Vielleicht könnte man sie hier mit einbinden?

MfG MM
[align=center][/align][align=center][/align][align=center]\"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!\" Bertolt Brecht[/align]

Offline Ready XL

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #79 am: 22. Januar 2008, 21:10:37 »
...welche Statistik ?

Ready XL

Offline Combatant

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #80 am: 23. Januar 2008, 01:56:51 »
Moin.

hatte dir am 2.01. eine PN mit Link zum Statistische Bundesamt gesendet!

MfG MM
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Offline Ready XL

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #81 am: 23. Januar 2008, 09:59:26 »
....achso, ja, konnte aber mit der Statistik nichts anfangen!

Ready XL

Offline Ready XL

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #82 am: 23. Januar 2008, 18:40:20 »
Neue Preiserhöhung von Westfalen

Nachdem Westfalen zum 1.1.2008 die Preise angehoben hat, kommt zum 1.3.2008 die nächste Preisrunde. Diesmal sind es \"nur\" knappe 5%. Mit der letzten Erhöhung sind es dann schon rd. 23%. Der neue Netto-Preis wäre dann 6,47 ct/kWh.

Hier nun mal eine Frage an die Juristen. Der Erhöhung zum 1.1.2008 habe ich mit § 315 BGB widersprochen und gleichzeitig erwähnt, daß ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nicht vereinbart ist. Jetzt schreiben die mir, sie seien dadurch irritiert, daß ich mich einerseits darauf berufe, dann aber andererseits der Widerspruch nach §315 BGB nicht zur Anwendung kommen könne.

Wie soll man denn das verstehen?

Gruß
Ready XL

Offline Randy

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #83 am: 23. Januar 2008, 19:08:55 »
@Ready XL

Um das zu verstehen, brauch man m. E. kein Jurist sein.

Nur wenn ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vereinbart wurde, kann die Einrede der Unbilligkeit des Preises (oder der Preiserhöhung) nach § 315 BGB erhoben werden.

Wer die Vereinbarung eines einseitiges Leistungsbestimmungsrechts bestreitet, schließt damit die direkte Anwendung § 315 BGB aus. Und damit den Einwand der Unbilligkeit.

Dies gilt zumindest für die direkte Anwendung des § 315 BGB. Es mag noch darüber hinausgehende analoge Anwendungen des § 315 BGB geben……

Randy

Offline Ready XL

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #84 am: 25. Januar 2008, 20:29:19 »
@Randy,

...jetzt hab\' sogar ich das kapiert. Danke!

Ready XL

Offline energienetz

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #85 am: 03. Februar 2008, 16:04:13 »
Der Bund der Energieverbraucher e.V. bietet den Betroffenen die Möglichkeit, sich einzutragen, um Rückforderungsansprüche gegenüber Kartellfirmen vorzubereiten.

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren/site__2130/

Offline Allgemein12

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #86 am: 09. Februar 2008, 13:12:20 »
@rbm

ich hatte bis zu meiner Kündigung des Vertrages mit der gleichen Firma identische Probleme. Aber versuch nicht, denen am Telefon was zu erklären, die raffen das nicht mal, wenn der Sachverhalt schriftlich vorliegt.

Meine Erfahrung:
1. Schau mal in deinem Vertrag nach und lies welche Art von Gas der Lieferant glaubt zu liefern. In diesem Passus sollte auch etwas zum Brennwert (28,28 ) stehen. Berufe dich bei deinen Reklamtionen auf deinen Vertrag, denn wenn es nötig wird, muss der Lieferer die Richtigkeit seiner Annahmen (vor Gericht) beweisen. Der Vertrag ist beidseitig vereinbart und für beide Seiten bindend.

2. Wenn die Forderung bei laufendem Reklamationsverfahren zum Inkasso gegeben wird, muss man sich nur von dem Inkasso-Unternehmen, das ja jetzt die Forderung als legitim hinstellt, seine Fragen erklären lassen. Da sie das auch nicht können, geben die den Vorgang an den Auftraggeber zurück.

3. Man darf sich nur nicht von dem Lieferanten verrückt machen lassen, da nach Meinung des Lieferanten die Fehler nur auf der Gegenseite gemacht werden. Nimm die Argumente des Lieferanten und weise auf Widersprüche hin. Das gesamte Verfahren an sich kann lang andauernd werden. Man darf nur nicht aufgeben.

4. Der Streit lässt sich viel entspannter austragen, wenn man selber nicht mehr in einer Abhängigkeit zu dem Lieferanten steht. Ich will damit sagen, dass nach vollzogener Kündigung viele Drohungen des Lieferanten ins Leere laufen.

5. Bei weitergehendem Interesse schicke ich gern mal eine PN mit meinen gesammtelten Erfahrungen zum Meinungsaustausch.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline Teslamo

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #87 am: 10. Februar 2008, 13:29:31 »
habe am 04.02 einen preis von 44 Cent pro Liter bekommen.
zzgl. MwSt.

Raum Nürnberg!

Offline Oll

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #88 am: 22. Februar 2008, 08:53:58 »
Habe von meinen Anbieter Prog.... ein angebot von z.Z 64,26 €/100 l Brutto bekommen.

Raum Zerbst in sachsen-Anhalt

Anmerkung Moderator:    Das wären dann netto  54,- € / 100 Liter

Offline Ready XL

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Wer bezahlt wieviel?
« Antwort #89 am: 23. Februar 2008, 15:12:44 »
@Oll,

... wäre einfacher, wenn alle mit Netto-Preisen, also ohne MWSt. antworten würden. Erspart einfach \"kopfrechnen\".

Ready XL

 

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