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Autor Thema: E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)  (Gelesen 37919 mal)

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Offline Maverick

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« am: 10. Januar 2006, 22:15:07 »
Hallo zusammen,

habe eben Post von meinem Stromversorger bekommen: Preiserhöhung ab 01.03.2006.

Begründung: "Verteuerung der Strombeschaffung" :lol:
 
Im Lichte folgender Fakten ist das lachhaft:
Der Mutterkonzern E.ON machte in 2004 einen Gewinn von 4,3 Mrd. EUR.
(Da darf man sich schon fragen, wer das wohl bezahlt hat).
Der Vorstandsvorsitzende verdiente (ohne Nebenjobs) knapp 5 Mio. EUR im Jahr. (Ich frage mich immer, ob dessen Tag dann vielleicht 96 Stunden hat? Soviel kann ein einzelner Mensch nicht arbeiten, daß er solche Summen im wahrsten Sinne des Wortes --verdient--).
Nachzulesen hier:
http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_41-id_89-subid_356-subsubid_475__.html

Und das an einem Tag, an dem sich die Kartellbehörden für "die Großen" interessieren:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12922

Der größte Hammer stand aber im Brief von E.ON edis selbst (in sinngemäßer Zusammenfassung):

wenn wir unseren Stromvertrag nicht zu den neuen Konditionen fortführen möchten, dann sollen wir dies schriftlich mitteilen, der Vertrag liefe dann noch bis zum 28.02. weiter.
Wenn wir bis dahin keinen anderen Lieferanten beauftragt hätten, dann würden wir im Rahmen der gesetzlichen Versorgungspflicht natürlich weiter (dann zum allgemeinen Tarif) versorgt.

==> eine nichtssagende Begründung, ein paar so dahingeschriebene Zeilen - d.h. doch für mich als Verbraucher: "take it or leave it", als ob die geradezu darauf warten, daß ich einen anderen Stromversorger beauftrage... Die haben\'s ja anscheinend nicht nötig, mir detaillierte Informationen zu geben oder alternative Vorschläge zu machen... (siehe oben, ich schreib die Zahl nochmal 4,3 Mrd. EUR, das ist eine 4 und eine 3 und dann 00000000 oder andersrum: früher wären das gut 8,41 Mrd. DM gewesen...)

Gruss aus Brandenburg,
Maverick
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Offline Cremer

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #1 am: 10. Januar 2006, 22:26:10 »
@Maverick,

auch schon Widerspruch auf dei Preise vom September 2004 eingelegt?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Maverick

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #2 am: 11. Januar 2006, 00:04:19 »
@ H. Cremer,

  :oops:  nein, natürlich noch nicht, weil es mir so vorkam, als wäre es bisher noch nicht so schlimm gewesen...

Denkste! Zahlen lügen nicht. Nachdem ich diese mal zusammengestellt habe, ergibt sich folgendes Bild - ich bin noch ganz erschrocken:
    seit 1.1.03 Erhöhungen insgesamt von gut 22% (die für März 06 angekündigte bereits mit eingerechnet):
    am 01.01.03 um ca.  2 %
    am 01.09.03 um ca. 5 %
    am 01.07.04 um ca. 3%
    am 01.04.05 um ca. 3%
    ab 01.03.06 um ca. 9%[/list:u]
    Mir reicht\'s :x
    Hat ein Widerspruch gegen die Erhöhungen zum 01.07.04 (da war\'s ja noch nicht Herbst) und 01.04.05 denn noch Sinn???
    Ich hab ja schon fast alles bezahlt - oder kann und darf ich bei der Endabrechnung, wenn ich demnächst meinen Versorger wechsele, immer noch einbehalten?

    Besten Dank im voraus und viele Grüße,
    Maverick
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Offline Cremer

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #3 am: 11. Januar 2006, 12:49:09 »
@Maverick,

bereits mehrfach hier gesagt

Widerspruch gegen die Preiserhöhugnen ab  September 2004 einlegen.

Abschläge minimieren, d. h. Beträge errechnen auf dem Preisniveau Sept. 04.

Damit muss man am Ende des Abrechnungsjahres auf alle Fälle eine Nachzahlung haben. Die Differenz aus tatsächlichem Verbrauch x Preise Sept. 04 zu den gekürzten Abschlägen dann zahlen.

Sofern natürlich eine Abrechnung war, kann man dies vergessen.  :cry:  Sie wären auf einen Rückfporderungsprozess angewiesen, um dieses von Ihnen errechnete Guthaben auf der Basis Sept. 04 zu verlangen und dieser Prozess geht negativ aus. :(

Deshalb:
Neue Runde, neues Glück, :D
will sagen, die neuen Abschläge absenken, damit eine Nachzahlung rauskommt.  :idea:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Maverick

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #4 am: 11. Januar 2006, 17:27:37 »
@ H. Cremer

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bei einer angekündigten Preiserhöhung von 9 % zum 01.03. spricht alles dafür, daß ich mir einen neuen Versorger suche.

Ob es sich lohnt, gegen die letzte Erhöhung Widerspruch einzulegen und ob es auch noch praktisch möglich ist, den Zustand herzustellen, daß bis zur Endabrechnung Ende Februar noch eine Nachzahlung rauskommt (müßte praktisch die Einzugsermächtigung kündigen und für Jan und Feb keine Abschläge mehr überweisen), muß ich mir mal ausrechnen.

Mal sehen...

Viele Grüße,
Maverick
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Offline Cremer

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #5 am: 11. Januar 2006, 18:16:25 »
@Mavedrick,

legen Sie Widerspruch ein gegen alle Erhöhungen seit Sept. 2004.

zahlen Sie nur auf dieser Preisbasis die (abgesenkten) Abschläge.

ich glaube günstiger kann zur Zeit kein Versorger Strom anbieten als auf den Preisen vom Sept. 2004.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Maverick

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« Antwort #6 am: 11. Januar 2006, 21:24:45 »
@ H. Cremer

 :wink: ... so hatte ich das ja noch gar nicht gesehen...

Andererseits hat man dann das Risiko, daß irgendwann, wenn die Sache mal gerichtlich geklärt wurde, doch noch Nachzahlungen auf einen zukommen.

Aber was ist heutzutage schon ganz ohne Risiko?

Dank und viele Grüße,
Maverick
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Offline Maverick

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #7 am: 12. Januar 2006, 21:48:18 »
@ H. Cremer

sorry, auch auf die Gefahr hin, es vielleicht zu kompliziert zu sehen, habe ich aber momentan immer noch folgendes gedankliches Problem. Mein Stromversorger schrieb mir ja folgendes:

Zitat von: \"Maverick\"

wenn wir unseren Stromvertrag nicht zu den neuen Konditionen fortführen möchten, dann sollen wir dies schriftlich mitteilen, der Vertrag liefe dann noch bis zum 28.02. weiter.
Wenn wir bis dahin keinen anderen Lieferanten beauftragt hätten, dann würden wir im Rahmen der gesetzlichen Versorgungspflicht natürlich weiter (dann zum allgemeinen Tarif) versorgt.


- heisst das, er sagt uns damit, er würde unseren Widerspruch gleichzeitig konkludent als Vertragskündigung auffassen (ist das nur eine Drohung dürfte er das wirklich so deuten)?
- oder will er uns dadurch nur zu einem anderen Versorger loswerden, um selbst nicht das Kostenrisiko von widersprechenden Kunden zu tragen.

Vielleicht sehe ich schwarz, vielleicht steckt hinter dem lapidaren Schreiben doch mehr Taktik, als ich zunächst vermutete...

Gruß,
Maverick
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Offline Pelikan

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #8 am: 13. Januar 2006, 13:25:31 »
moin moin,

@Maverick

ist edis der lokale Versorger? Dann hat er auch die Pflicht zur Versorgung.  Wenn bisher kein spezieller Tarif vereinbart war, ist der allg. nicht schlechter.
Wenn es dann ab 1.3. zu einer Zwangsversorgung kommt( da ist kein Preis \"ausgehandel\" worden sondern einseitig bestimmt), greift der §315 auf den gesamten Tarifpreis. Und strittige Forderungen sind nicht fällig.
Mein Fazit Ich würde dem Versorger mitteilen, ab 1.3 bekommt er 14fünfzig unter vorbehalt überwiesen.
Der Hr. Fricke hat das mal genauer beschrieben, ev. mal nach suche nach ... wer anderen eine Grube gräbt, ist noch lange kein Tiefbau-Ing\" .

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Cremer

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #9 am: 13. Januar 2006, 17:21:11 »
@Maverick,

Ihr Versorger ist auch der lokale Versorger.

Sie haben einen \"besonderen\" Tarif bei ihm mit Einzugsermächtigung.

Nach Einlegung des Widerspruchs / Begrenzung der Einzugsermächtigung kündigt er Ihnen. Auch dieser \" besondere\" Tarif erfüllt ebenfalls die Bedingungen gemäß § 315.

Lesen Sie (unter Suchfunktion) meine Threads durch.
Hier nur kurz die Fakten
Die SW KH als lokaler Versorger bieten den \"Energieclub\" an. 10% Rabatt bei Erteilung der Einzugsermächtigung. Nach der Begrenzung der Einzugsermächtigung hatten die SW KH mit der Begründung, dass dies mit ihrem Abrechnungssystem nichtr vereinbar wäre, mich aus dem Ener4gieclubn rausgeschmissen. Ich betrachte mich weiterhin als Mitglied und nehme dementsprechend jetzt die Korrekturen für Strom und Gas der Jahresrechnung vor.
Ziel der Bürgerinitiative ist ferner, den Energieclub zu Fall zu bringen, da unsozial, weil sozialschwache Bürger ohne Konto nicht teilnehmen können.

Dies ist  in etwa der gleiche Fall wie bei Ihnen. Es muss aber eine Begründung liefern. Tut er dies nicht, legen Sie auf alle Fälle dagegen Widerspruch ein.
Hatte ich ja auch getan (fadenscheinige Behautpung und das Abrechnungsprogramm SAP-I  kann dies nämlich).
MFG
Gerd Cremer
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Offline Maverick

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #10 am: 13. Januar 2006, 22:09:01 »
@Pelikan & @ H. Cremer

vielen Dank für die Infos, werde mir das mal genau durch den Kopf gehen lassen :) .

Ja, EON.edis ist der lokale Versorger und der allgemeine Tarif ist ja schon so gut wie angedroht, falls man widersprechen sollte...

Nochmal @Pelikan: der Tipp mit dem Zitat vom Tiefbau-Ing. war ein Volltreffer :!: , den ich über die Suche sofort gefunden habe.

Für alle anderen Mitstreiter: hier ist der direkte Link:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1179&highlight=tiefbau
(Beitrag von RR-E-ft, RA Fricke)

Schönes Wochenende an alle,
Gruß,
Maverick
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Offline Maverick

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #11 am: 28. Februar 2006, 23:48:41 »
Hallo zusammen,

heute kam Post von E.ON edis:

Zusammenfassung des  E.ON Briefs:
- Preisanpassung sei vom Wirtschaftsministerium genehmigt
- \"Bei Nichtzahlung fälliger Beträge werden diese angemahnt\"
- \"Dies kann die Sperrung der Anlage zur Folge haben\"
- Einzugsermächtigung ist Grundlage des Tarifs \"local plus\"
- wenn ich Einzugsermächtigung entziehe, erfolgt Umstellung auf \"local classic\"
- Abschlagsanforderung nach aktuellen Tarifen sei berechtigt

Habe folgendes geantwortet:
- Widerspruch gegen Drohung mit Versorgungseinstellung. Schon die Drohung kann Nötigung i.S.d. StGB sein. E.ON edis ist der lokale Versorger. Behalte mir weitere Schritte vor.
- Widerspruch gem. § 315 ist unabhängig von kartellrechtlichen und behördlichen Genehmigungen
- Mit dem Widerspruch werden die Preiserhöhungen erst einmal nicht fällig, daraus sind auch keine höheren Abschläge herzuleiten.
- Einzugsermächtigung wurde nicht entzogen, sondern nur beschränkt. Daher keine Grundlage für Einstufung in anderen Tarif.
Widerspreche Einstufung in anderen Tarif. Rüge Tarif \"local classic\" nach den mir vorliegenden Informationen aus dem Internet vorsorglich auch als  unbillig gem. § 315 BGB.
- Empfinde das Vorgehen von E.ON edis als rüde, selbstherrlich und rechtsmißbräuchlich. Werde daher u.a. die Energieaufsicht, die Landeskartellbehörde und die Verbraucherschutzzentrale in Kopie beteiligen.

Hoffe, ich habe soweit alles richtig gemacht.

Vorgehen von E.ON edis mit Drohung der Versorgungseinstellung ist m.E. besonders rücksichtslos, weil Jahresverbrauchsabrechnung (nach bisherigen Preisen) voraussichtlich keine große Nachzahlung ergeben wird. Gleichzeitig wird zu keiner Zeit und mit keinem Wort auf meine Argumente eingegangen. Von Seiten E.ON edis existiert nur eine selektive Wahrnehmung, die keinen Respekt vor der Rechtslage, dem Rechtsstaat oder dem Verbraucher als Kunden erkennen läßt.
Aus diesem Grund war es meiner Meinung nach an der Zeit, andere Stellen einzuschalten.

Was mich besonders wurmt, ist die Tatsache, daß sie (die Versorger) es wahrscheinlich schaffen, mit solchen Dampfhammermethoden andere Verbraucher, die sich ihrer Rechte nicht bewußt sind oder keine Möglichkeit haben, sich irgendwie schlau zu machen, einzuschüchtern.
Es wird Zeit, daß diesen Methoden Einhalt geboten wird.

Viele Grüße,
Maverick
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Offline Cremer

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #12 am: 01. März 2006, 11:58:58 »
@Maverick,

teilen Sie dem Versorger mit, dass Sie weiterhin den Tarif \"Local plus\" anwenden werden sofern er sie aus diesem rauswirft. Es sind fadenscheinige begründungen.
Dementsprechend werden Sie dies in der Gegenjahresrechnung berücksichtigen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Maverick

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« Antwort #13 am: 01. März 2006, 12:18:25 »
@Cremer

Hab ich bereits gemacht - und zwar in der Form, daß ich gesagt habe, daß ich weiter von der Anwendung des \"local plus\" Tarifes ausgehe und mich zur Höhe der neuen Abschlagszahlungen nach Erhalt der JVA äußern werde.

Vielen Dank!
Beste Grüße,
Maverick
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Offline Maverick

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E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
« Antwort #14 am: 25. März 2006, 14:59:11 »
@Forum

Hier ein kurzes Update:

- hatte vor Eintreffen der JVA den letzten Abschlag rückbuchen lassen (weil ich sonst überzahlt hätte), natürlich nicht ohne dies rechtzeitig vorher anzukündigen. Kam aber keine Reaktion, sondern nur Abbuchung - also habe ich rückbuchen lassen.
- dann kam JVA, der ich unter detaillierter Beifügung meiner Rechnung widersprochen habe.
Ergebnis (meiner Berechnung): 1. für das vergangene Jahr noch ein Guthaben im unteren zweistelligen Bereich, 2. Beschränkung der Einzugsermächtigung auf einen bestimmten Betrag
- nächste Reaktion von Seiten des EVU: wiederum Abbuchung eines Betrages bereits im neuen Abrechnungszeitraum (ob das der 11. Abschlag vom Vorjahr plus irgendwelche Kosten waren, ging aus den Buchungsinformationen nicht hervor), da Betrag aber über der Höhe der begrenzten Einzugsermächtigung lag, habe ich zurückbuchen lassen.
Habe EVU aufgefordert, Stellung zu nehmen, ob sie Einzugsermächtigung in Anspruch nehmen oder nicht.
- dann kam letzte Woche Schreiben mit sinngemäßem Inhalt, EVU bleibe bei seiner Auffassung, die Sache sei damit ausdiskutiert...

- heute nun neuerliches Schreiben vom \"Call Center\" mit folgenden Punkten:
a) \"Wenn Sie die Einzugsermächtigung widerrufen möchten, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Somit ist ein Widerruf der Einzugsermächtigung beschränkt nicht möglich.\"
Was ist denn das für ein Deutsch?????? Ganz abgesehen davon, daß ich die Einzugsermächtigung natürlich nicht widerrufe...

Weiter gehts: \"Aus vertraglichen Gründen ist eine Belieferung nach den Konditionen von local plus dann jedoch nicht mehr möglich und Sie erhalten Ihren Strom zu den veröffentlichten Preisen von local classic (Allgemeiner Tarif)\"
Der Einstufung in den allg. Tarif habe ich bereits mehrfach widersprochen, da ich ja die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, sondern nur beschränkt habe.
===> (Frage): Ich widerspreche nochmals der Einstufung in den allg. Tarif, oder? Gibt\'s da keine schärferen Geschütze?
E.ON hat ja kein Recht auf eine unbeschränkte Einzugsermächtigung (Der Vertrag sagt sinngemäß nur: \"ich stimme dem Lastschriftverfahren zu. Die Preise wurden aufgrund der Erteilung einer Einzugsermächtigung kalkuliert\").

b) \"Rücklastkosten ... werden dem betreffenden Vertragskonto weiterberechnet\"
... kein Wort davon, daß die Rückbuchung mein Recht als Verbraucher ist, und daß E.ON ja die Möglichkeit gehabt hätte, auf meine Schreiben zu reagieren....
==> kann bitte mal jemand Stellung nehmen, wie das rechtlich aussieht? (Meine Laienmeinung ist ja, daß wenn E.ON versucht, nicht fällig gewordene Beträge mit der Brechstange einzuziehen, sie sich auch die Kosten dafür an den eigenen Hut heften können....)

c) Trotz des Passus zu a) teilt man mir mit:
\"Die Einzugsermächtigung besteht nicht mehr, weil wir von Ihrem Konto nicht abbuchen konnten. Bei jeder Rücklast fallen Kosten an. Um Ihnen weitere Kosten zu ersparen, wird Ihre Einzugsermächtigung nach der ersten Rücklast deaktiviert und erst durch eine neue Bevollmächtigung wieder aktiviert\"
... dies bezieht sich (mangels Erläuterung kann ich nur vermuten) auf die rein technischen Eigenschaften der Einzugsermächtigung im EDV-System des EVU. Meines Erachtens braucht es mich als Kunden nicht die Bohne zu interessieren, was innerhalb des EDV-Systems passiert.
Fakt ist, daß die Einzugsermächtigung als rechtliche Grundlage weiter besteht (wenn auch beschränkt). Das EDV-System hat sich nach der Rechtslage zu richten und nicht umgekehrt.
==> Stimmt\'s?

Werde also wieder mal schreiben müssen.  Da E.ON sich wegen der Einzugsermächtigung m.E. trotz Aufforderung nicht klar geäußert und auch den ersten Abschlag in der von mir beschränkten Höhe noch nicht abgebucht hat, werde ich wohl den ersten Abschlag jetzt überweisen.
==>dies kann mir doch nicht als stillschweigende Kündigung der Einzugsermächtigung ausgelegt werden, oder

Wie immer ganz herzlichen Dank für jede Antwort!
Gruß und schönes Wochenende,
Maverick
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