Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG Berlin
RR-E-ft:
Das Unternehmen kann doch so oft auffordern, wie es möchte: morgends, mittags und abends, wenn der Kunde das Recht zu einseitigen Preiserhöhungen und deren Angemessenheit bestreitet.
Schwer vorstellbar indes, was man sich unter einem Einsehen des Unternehmens vorstellen wollte.
Im Falle eines Falles kommt es nun einmal auf eine gerichtliche Klärung an.
wartifan:
Gesagt getan!
Ich habe mit Hinweis auf das Urteil des LG Berlin vom 19.06.2006, 34 O 611/05 auf die damit verbundene Nichtfälligkeit Ihrer Forderung hingewiesen.
Schreiben ist soeben wieder per Fax raus.
up:
Anderes Problem. Seitdem vor zwei Jahren in diesem (Miets-)Haus mit Energiepreiskürzungen angefangen wurde, werden im gesamten Haus nicht mehr alljährlich die Zähler von den Versorgern abgelesen (während das in den Nachbarhäusern weiter geschieht).
Das ist zwar kein großes Problem, denn man liest eben selber die Zähler ab und macht gegebenenfalls auch die Jahresabschlußrechnung gleich selbst.
Nach meiner Kenntnis sind in den Grundpreisen (Strom und Gas) jedoch Kosten für Zählerablesung einberechnet. Weiß jemand, wie hoch dieser Kostenanteil am Grundpreis ist? Denn ich will die Grundpreise um diesen Anteil mindern, nachdem das inzwischen zum Dauerzustand wurde.
up
Cremer:
@up,
ich glaube kaum, dass Sie mit einer solchen Forderung durchkommen.
up:
@cremer
Warum nicht? Wenn in einem Vertragsverhältnis einseitig eine dazugehörige Leistung nicht mehr erbracht wird, zB in einem Mietverhältnis, wird doch auch entsprechend gemindert. Oder würden Sie die Treppenreinigung noch bezahlen, wenn sie nicht mehr vorgenommen wird?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln