Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG Berlin
Fidel:
http://www.morgenpost.de/desk/1211333.html
RR-E-ft:
Bolle reibt sich die Augen:
Die Preise sinken andernorts (RheinEnergie Köln oder swb Bremen) weit stärker, Begründung dort: Ölpreisbindung. :roll:
In Berlin hat es angeblich Wettbewerb und woanders sinken dafür die Preise schneller und stärker.....
Sagt die Gasag:
Freunde, man kann nicht alles haben.:oops:
Ein Fall für Kurt Krömer, Nachbarn.
http://www.kurtkroemer.de
PIT10405:
ich habe bei der GASAG widersprochen, dies wurde abgelehnt: "durch den Senat bestätigte Peise können nicht unbillig sein"..!?!?
Nunmehr waren die ersten Zahlungen fällig, welche ich gekürzt habe. Daraufhin erhalte ich eine Mahnung, mit dem Hinweis:
"Nach zwischenzeitlich ergangener Rechtssprechung sind Sie aber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Gegebenenfalls können Sie diese nach §18 GasGVV in einem Rückforderungsprozeß geltend machen (LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2005, 20 O 450/04)
Was hat es mit diesem Urteil auf sich?? stimmt /existiert dieses so, in diesem Kontext??
HILFE!! ?? -wie weiter..???????
Pit
kamaraba:
@PIT10405
--- Zitat ---durch den Senat bestätigte Peise können nicht unbillig sein"..!?!?
--- Ende Zitat ---
Wer sagt das? Diese Aussage ist falsch.
Vielleicht lesen Sie sich hier im Forum ein "bisserl" ein. Dieses Thema
wurde bereits schon mehrfach abgehandelt.
Zum zitierten Urteil:
Hier ging es um die Schätzung des Gasverbrauchs und hat mit Ihrer Kürzung
und dem Widerspruch nach $ 315 wenig bis nichts zu tun.
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=546&file=dl_mg_1132075382.pdf
Das Urteil vielleicht mal lesen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Cremer:
@PIT10405,
--- Zitat ---sind Sie aber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt
--- Ende Zitat ---
Über diese Fromulierung des Versorgers kann man sich nur noch amüsieren, Preusischer militärischer Befehlston.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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