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GASAG Berlin

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Rippraff:
Nochmal zurück zur GASAG, da mir die Zeit allmählich davonläuft, in einigen Tagen werden ansonsten die neuen Preise inclusive Nachzahlung abgebucht:

Muss ich die zukünftigen Abschläge die ich mit den Preisen Sept. 04 berechne durch 11 teilen oder geht das auch durch 12 (s.o.)?

Für meinen Tarif ist keine Einzugsermächtigung Voraussetzung, ist es besser, die Einzugsermächtigung zu kündigen (und das per Dauerauftrag zu regeln) oder die GASAG anzuweisen die Abschläge auf "meine" Preise zu beschränken?

Für jede Aufklärung dankbar!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Rippraff

Cremer:
@Rippraff,

wenn die GASAg durch 11 teilt, dann müssen Sie dies auch tun. Der 12., resp. der erste neue Abschlag geht in der Jahresrechnung auf.

Rippraff:
@Cremer

Danke für die Antwort, ich frage deswegen so hartnäckig nach, da die Aussagen allein in diesem Thread für mich z.T. verwirrend sind:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---(...) Natürlich rechnet die GSAG ihr Preise. es liegt dann am Kunden die Abschläge soweit zu minimieren, dass bei der Jahresrechnung auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: \"Schwalmtaler\" ---(...) Daher ist es ja auch so wichtig, die Abschläge soweit zu reduzieren, das selbst schon nach altem Preis eine Nachzahlung fällig wird, um den Versorgern nicht noch mehr "unnötigen" zinslosen Kredit zu gewähren.
--- Ende Zitat ---

Vor dem Hintergrund, dass ich dieses Jahr 15,8% mehr m³ verbraucht habe als im Vorjahreszeitraum, bedeutet dies dann für mich, dass ich höchstwahrscheinlich ein Guthaben (nach den alten Preisen versteht sich) aufweisen werde, das dann verloren ist. :(
Immer noch davon ausgehend, dass der nächste Winter milder und sich mein Verbrauch wieder mindern wird.

MfG aus Berlin,
Rippraff

Cremer:
@Rippraff

schwalmtaler hat auch recht. Die Abschläge soweit reduzieren, dass nach einer Berechnung auf der Basis der Preise Sept. 2004 immernoch eine nachzahlung rauskommt. Sonst hat man ein Guthaben und dann hat man das Geld verschenkt.

Beispiel:
versorger. abschlag 130 €
Jaheresabschlagsbetrag. 12x130= 1560
Rechnung des Versorgers wird sein 1460 €

Ihr Abschlag 100 €
12x100 €= 1200€

Ihre Jahresrechnung mit Preisen vom september 2004 ergibt einen betrag von 1300 €

Hätten Sie die Abschlagshöhe des Versorgers akzeptiert, würden Sie nur 100 € erstattet bekommen.

Die Differenz von 1300 zu 1460€ können Sie abschreiben/vergessen/Geld rausgeschmissen

Nach Ihrer Rechnung leisten Sie eine Nachzahlung auf Ihre geleisteten Abschläge von 100 €

Rippraff:
@Cremer

--- Zitat von: \"Cremer\" ---schwalmtaler hat auch recht. Die Abschläge soweit reduzieren, dass nach einer Berechnung auf der Basis der Preise Sept. 2004 immernoch eine nachzahlung rauskommt. Sonst hat man ein Guthaben und dann hat man das Geld verschenkt.
--- Ende Zitat ---

Genau das ist es ja, worüber ich mir jetzt seit Tagen das Gehirn zermatere.
In Ihrem Bsp. sind die Zahlungen à 100 Euro gut gewählt, um eben auf jeden Fall noch eine Nachzahlung zu erreichen.

In meiner Antwort laut Musterbrief Jahresabrechnung habe ich eine Exceltabelle als Beiblatt in der "mein" Abrechnungsbetrag drinsteht. Darauf bezogen müsste dann der zukünftige Abschlag erfolgen.

In dem Musterbrief heißt es aber nur:

--- Zitat ---Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer
Schätzung entspricht. Meine  Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.

--- Ende Zitat ---

Fehlt da nicht etwas? Muss da nicht konkret rein, was die GASAG abbuchen darf?
Meine  Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert liest sich für mich wie, bitte buchen Sie das ab, was Sie bisher abgebucht haben. :?

Mag sein, dass das ein schwere Geburt mit mir ist, aber ich seh da echt nicht so ganz durch.

MfG,
Rippraff

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