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GASAG Berlin

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Rippraff:
@Christian Guhl
Erstmal vielen Dank für die Antworten. :)

zu 1.) Wobei auch das Muster "Brief zur Jahresabrechnung" ebenfalls einen Bezug zu §315 enthält und die Excel-Tabelle die Anlage bildet.

--- Zitat von: \"Christian Guhl\" ---5.)Den mit den Preise von Sept. 2004 errechneten Betrag geteilt durch 11
ergibt den mtl.Abschlag.Verbrauch laufend im Auge behalten. Falls man
merkt, daß der Verbrauch unter dem des Vorjahres liegt, muß man den Abschlag herabsetzen.Dieses muß der Gasag mitgeteilt werden (Aufgrund gesunkenen Verbrauchs habe ich meine Abschlagzahlung auf XX angepaßt.)
--- Ende Zitat ---

Es ist klar, dass es für die Art der Abschlagszahlung keine eindeutigen Vorschriften gibt, die GASAG teilt eben durch 11 Monate.
Für mich interessanter ist eher die Frage, ob das rechtl. in Ordnung ist, wenn ich meine Abschläge durch 12 teile um eben einer Überzahlung vorzubeugen oder ob ich ebenfalls durch 11 teilen muss.

--- Zitat ---6.) Tip von mir : Falls, wie allgemein üblich, der Brennwertfaktor erhöht wurde ( cbm x Brennwertfaktor = kwh), erkenne ich diesen nicht an.
Ich errechne den Verbrauch mit einem mir angemessen erscheinenden Brennwertfaktor (Durchschnitt der letzten 5 Jahre oder Brennwertfaktor
zum 30.09.2004)neu und korrigiere den Verbrauch in der gekürzten Jahresabrechnung. Im Anschreiben zur gekürzten Abrechnung weise ich den Versorger darauf hin, daß ich ohne Nachweis einen erhöhten Brennwertfaktor nicht anerkenne.Falls mir ein schlüssiger und nachvollziehbarer Nachweis über die Richtigkeit des Brennwertfaktors vorgelegt wird, werde ich selbstverständlich die Differenz zahlen.

--- Ende Zitat ---

Den Brennwert habe ich bisher völlig außer Acht gelassen, ein Vergleich zum Vorjahr zeigt eine leichte Erhöhung, jedoch liegt der aktuelle Brennwert unter dem Mittelwert der letzten sechs Jahre und auch unter dem vom Sept. 04, weswegen ich diesen wohl nicht beanstanden werde.

Ich bin mir allerdings immer noch nicht so ganz im klaren, wie das mit den zukünftigen Zahlungen laufen soll: Die Einzugsermächtigung kündigen und meine Raten per Dauerauftrag überweisen oder die GASAG explizit anweisen, nur die von mir errechneten Beträge abzubuchen?

Schöne Grüße,
Rippraff

Christian Guhl:
Die Einzugsermächtigung sollte auf die Höhe des selbst errechneten Abschlags begrenzt werden. Dieses wird der Versorger nicht aktzeptieren (Begründung: EDV-technisch nicht möglich ect.) und die Einzugsermächtigung als gekündigt betrachten. Da man aber nicht kündigt , sondern den Einzug nur begrenzt hat, kann man dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
Dies ist wichtig bei Tarifen, bei denen eine Einzugsermächtigung Voraussetzung ist. Wenn dann der Versorger die begrenzte Einzugsermächtigung nicht anerkennt, zahlt man seinen Abschlag per Dauer-
auftrag. Wichtig: Der Verwendungszweck muß lauten :
Zweckgebunden für Abschlag laufender Monat Vertr.-Nr.xxxx.
So verbietet man dem Versorger die Verrechnung der Abschläge mit den Restforderungen aus den Jahresabrechnungen.

Cremer:
@Christian Guhl,

ist ja ganz was neues, die Brennwertfaktorerhöhung auch nicht anerkennen zu wollen 8)

Auf den Gedanken bin ich bisher nicht gekommen, abwohl ich hier (Bad Kreuznach) recherchiert habe.

Die SW KH bilden sogenannte Brennwertzonen.

Sollte man meinen, dass diese innerhalb einer Zone gleich sein sollten.

Aber da wird man seitens der Eichdirektion eines anderen belehrt !!!!

Auch innerhalb können unterschiedlioche Brennwerte auftreten.

Nur frage ich mich, man bildet doch Brennwertzonen, um in jeder Zone gleiche Werte zu haben.

Übrigens das letzte Schreiben vom Leiter des Eichamtes war in einem recht rüden Ton. "Na, du blöder Bürger, was willst Du, ist doch alles in Ordnung"

Christian Guhl:
@Cremer
E.on-Avacon will den Brennwert nicht nachweisen (Unterlagen zur Berechnung des Brennwertes können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen !)
Die Energieaufsicht in Hannover will nicht eingreifen (Wir haben keinen Anlaß die Angaben von E.on-Avacon anzuzweifeln !)
Ich will nicht zahlen. (Ohne Nachweis erkenne ich die Erhöhung des Brennwertes nicht an !)
Wollen wir mal austesten, wer die besseren Karten hat !

RR-E-ft:
Freunde,

hier ist der Gasag- Thread.

Allgemeine Themen bitte an anderer Stelle diskutieren.

Aus der Hauptstadt:

http://www.bmgev.de/mieterecho/315/04-gaspreis-cl.html

Bemerkenswert ist übrigends, dass Gasag ihren gesamten Netzbereich und Betrieb ausgegründet und gemeinsam mit EMB und anderen in eine neue  NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co KG eingebracht hat.

Womöglich erfolgt die Rechnungsstellung und das Vertragsmenagement gemeinsam mit anderen Gasversorgern wie der EMB  ausschließlich über die BAS Abrechnungsservice GmbH & Co KG. Frankfurter Allee 73 c, 10247 Berlin.

Durch die dadurch entstzehenden Synergie- Effekte kann ein enormes Kostensenkungspotential erschlossen werden.

Sonst hätte man es nicht gemacht und nicht gedurft.

Steigenden Beschaffungskosten stehen mithin erhebliche Kostensenkungen an anderer Stelle gegenüber.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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