Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG Berlin
up:
Habe eine interessante Reaktion der Gasag auf die Kürzung der Abschläge erhalten. Die seit Januar aufgelaufenen Differenzbeträge zu den ursprünglich geforderten Abschlägen sind jetzt gemahnt und mit den üblichen Drohungen (Verzugszinsen, gerichtliche Geltendmachung) garniert worden. Bisher hatte ich noch nichts davon gehört, dass gegen schriftlich angekündigte Reduktionen auf diese Weise vorgegangen wird. Werde dem natürlich mit Hinweis auf die Verbrauchsdaten des Vorjahres widersprechen. Aber könnte es sein, dass die Versorger allmählich prozeßfreudiger werden?
Gruß up
RR-E-ft:
Die Gasag wird ihre Prozessfreude wohl auf die anhängige Sammelklage konzentrieren....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Graf Koks:
@up:
So ein Schreiben haben nahezu alle GASAG- Widersprüchler diesen Monat bekommen. Man hat am Reichpietschufer die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass sich vielleicht doch noch der eine oder andere Kunde zu einer Zahlung des Differenzbetrages bewegen lässt, wenn man nur genug droht.
Wäre man sich der rechtlichen Durchsetzbarkeit der vermeintlichen Anspürche sicher, so wäre doch längst geklagt worden. Es ist von daher absolute Vergeudung schöner unwiederbringlicher Frühlingszeit, für Antworten auf solche Schreiben Zeit aufzuwenden. Sie werden vermutlich ohnehin nicht gelesen.
M.f.G. aus Berlin
der Graf
Rippraff:
N\'Abend zusammen,
getreu dem Motto
--- Zitat ---Je Versorger/Stadt nur ein Beitrag gestattet
--- Ende Zitat ---
häng ich mich mal hier mit ran.
Stand der Dinge ist bei mir folgender: Ich bin GASAG Vario1-Kunde, am 2.5.06 wurde die Gasuhr abgelesen, gestern flatterte die Zeitschrift Mieterecho mit dem schönen Artikel "Widerstand gegen Gaspreiserhöhung - Wer sich nicht wehrt, heizt verkehrt" ins Haus (der mich auch hierher geführt hat), heute lag schon die Rechnung der GASAG im Briefkasten.
Ich möchte mich jetzt also gegen die Preiserhöhungen der GASAG seit 1.12.04 zur Wehr setzen und habe deshalb gestern und heute schon unzählige Sachen gelesen. Leider sind die Angaben zum Thema öfter mal widersprüchlich darum möchte ich mich hier nochmal versichern, ob ich soweit alles richtig sehe.
1.) Ich muss zwei Schreiben aufsetzen, soweit ich das Posting von hollmoor auf Seite 1 dieses Threads verstanden habe, einmal gemäß Musterbrief und einmal Brief zur Jahresabrechnung. Letzterer alleine genügt nicht. Beides bezogen auf http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/
2.) Ich kann mich auf die Preise vor der Erhöhung zum 1.12.04 beziehen, da ich für die letzte Abrechnungsperiode (Mai 04 - April 05) allerdings ein Guthaben hatte, kann ich dieses nicht aufrechnen und beziehe mich jetzt nur auf die aktuelle Abrechnungsperiode (für die die Bewag eine Nachzahlung von knapp 180 Euro veranschlagt).
Soweit richtig?
3.) Bezüglich der Exceltabelle auf der o.g. Seite: Als angemessener Netto Arbeitspreis stehen dort 3,965 ct. Ist das ein als allgemein "fair" angesehener Preis oder lediglich ein Beispiel? Sollte letzteres der Fall sein würde ich das dann durch 3,900 ct ersetzen, dies entspricht dem Arbeitspreis der bis zum 30.11.04 für meinen Tarif bei der GASAG gültig war.
4.) Immer noch Excel: Es ist dort ein Leistungspreis angegeben (177 Euro), entspricht das dem Grundpreis bei der GASAG? Der ist in meinem Falle nämlich weit niedriger (96 Euro pro Jahr).
5.) Den Passus
--- Zitat ---Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer
Schätzung entspricht. Meine Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.
--- Ende Zitat ---
im Jahresabrechnungsmuster finde ich reichlich verwirrend. :?
Es ist wohl zu erwarten, dass die GASAG darauf nicht speziell reagieren wird. Ich gehe also vom Verbrauch meiner aktuellen Rechnung aus (12.600 kWh) zu den alten Preisen.
Aber was heißt in diesem Konsens
--- Zitat ---Meine Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert (...)
--- Ende Zitat ---
? Die GASAG hat eine Einzugsermächtigung und möchte ja gerade durch die neuen Preise in Zukunft 16 Euro zusätzlich pro Monat abbuchen.
Sollte ich nicht besser die Einzugsermächtigung generell widerrufen oder zumindest die GASAG explizit anweisen, lediglich den von mir errechneten Jahresbetrag dividiert durch 12 abzubuchen?
Mir ist bewusst dass die GASAG in 11 Monaten + Jahresabrechnung rechnet, wenn ich "meine Preise" jedoch durch 11 teile bleibt zu befürchten, dass ich nach 11 Monaten bereits die komplette Jahressumme oder mehr überwiesen habe, zumal ich nicht hoffe, dass uns wieder so ein elend langer Winter bevorsteht. Das auch vor dem Hintergrund, dass mein diesjähriger Verbrauch um 1750 kWh über dem letztjährigen liegt...
Das ganze schicke ich per Einschreiben mit Rückschein an die GASAG, auf dubiose Antworten reagiere ich überhaupt nicht (sehe das vielmehr als Bestätigung, dass jemand mein Schreiben überhaupt gelesen hat), außer ich bekäme eine Androhung, dass sie mir den Gashahn zudrehen.
Ich wäre dankbar, wenn mich jemand bei den unsicheren Punkten erleuchten könnte bzw. bei den sicheren diese bestätigen würde. :wink:
Schöne Grüße aus Berlin,
Rippraff
Christian Guhl:
@Rippraff
1.) Richtig, ein Schreiben mit dem Widerspruch gem. § 315 BGB lt.Musterschreiben und ein Schreiben als Anlage zur gekürzten Jahresabrechnung, mit dem man die Kürzungen kurz erklärt.
2.) Auf die Preise von Sept. 2004 beziehen (wenn am 01.12.04 die selben Preise galten, kann man sich auch auf den 01.12.04 beziehen).
Guthaben aus früheren Abrechnungsperioden sind futsch.
3.) Preise lt.Exeltabelle sind Beispiele.Selbst die Preise von Sept.2004 einsetzen.
4.) siehe 3.)
5.)Den mit den Preise von Sept. 2004 errechneten Betrag geteilt durch 11
ergibt den mtl.Abschlag.Verbrauch laufend im Auge behalten. Falls man
merkt, daß der Verbrauch unter dem des Vorjahres liegt, muß man den Abschlag herabsetzen.Dieses muß der Gasag mitgeteilt werden (Aufgrund gesunkenen Verbrauchs habe ich meine Abschlagzahlung auf XX angepaßt.)
6.) Tip von mir : Falls, wie allgemein üblich, der Brennwertfaktor erhöht wurde ( cbm x Brennwertfaktor = kwh), erkenne ich diesen nicht an.
Ich errechne den Verbrauch mit einem mir angemessen erscheinenden Brennwertfaktor (Durchschnitt der letzten 5 Jahre oder Brennwertfaktor
zum 30.09.2004)neu und korrigiere den Verbrauch in der gekürzten Jahresabrechnung. Im Anschreiben zur gekürzten Abrechnung weise ich den Versorger darauf hin, daß ich ohne Nachweis einen erhöhten Brennwertfaktor nicht anerkenne.Falls mir ein schlüssiger und nachvollziehbarer Nachweis über die Richtigkeit des Brennwertfaktors vorgelegt wird, werde ich selbstverständlich die Differenz zahlen.
Hoffe ich konnte helfen.Falls einer der Profis feststellt, daß ich hier
etwas Falsches sage, bitte ich um Korrektur.
Grüße von der Elbe
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