Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE  (Gelesen 222053 mal)

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Offline advocat

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EWE
« Antwort #45 am: 16. Februar 2006, 08:33:11 »
Der Berichterstattung nach handelt es sich bei dieser Klage offenbar (wieder?) um eine Klage eines Einzelnen, wobei die Ansicht des Amtsgerichts OL nun ja hinreichend bekannt ist. Es stellt sich deshalb die Frage, ob ein derartiges Verfahren Sinn macht.

Auf Anfrage bei Haus und Grund wurde dort am 10.02.2006 mitgeteilt, daß die Klage noch nicht eingereicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Götz Rohde
-Rechtsanwalt-

K T A G
Kälberer Tittel Ahrens Gieschen
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Mit freundlichen Grüßen


Götz Rohde
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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #46 am: 16. Februar 2006, 11:07:28 »
@advocat

Eine solche Einzelklage vor dem AG OL erscheint wirklich nicht sinnvoll, zumal Haus& Grund über die Mitglieder Druck machen könnte, wenn nicht mehr unter Vorbehalt gezahlt wird.

Auch könnten die Mitglieder des Verbandes bei geringerem Kostenrisko zusammen eine Sammelklage beim LG anbringen.

Manchmal kann man sich schon die Frage stellen, ob bei einigen Verbänden  nicht mehr laut getrommelt denn tatsächlich entschlossen  marschiert wird.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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EWE
« Antwort #47 am: 22. Februar 2006, 10:59:18 »
hallo zusammen

inzwischen hat sie die EWE per Mahnung schon wieder gemeldet - es geht zwar nicht draus hervor ob es die 2. oder 3. usw. sei - aber jetzt wollen sie doch bis zum \"bestimmten\" Datum das Geld haben -

Man sieht folgenden Text:

Anrede,

sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, die bisher aufgelaufenen Beträge in Höhe von........ zuzüglich Kosten der Mahnung - 2,50 €
Gesamtbetrag zu bezahlen

Wir bitten Sie diesen Betrag unter  Angabe der o.g. Vertragsnr auf unser Konto so rechtzeitig zu überweisen, das wir spätestens am 2.März 2006 darüber verfügen können...


Mit freundlichen Grüßen

EWE


Sollte man nochmals schriftlich drauf reagieren? oder wieder an die Seite legen?

Gruß Biene

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #48 am: 22. Februar 2006, 20:39:16 »
@biene,

wenn Lust, dann schreib doch.

Ich halte es immer für besser \"kontra\" zu geben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #49 am: 23. Februar 2006, 12:08:14 »
@Biene

Ich würde mitteilen, dass es keinesfalls an mangelnder Aufmerksamkeit liegt, sondern an der Rechtslage in Bezug auf § 315 BGB.

Man sollte zugleich beim Versorger anfragen, ob es dessen Aufmerksamkeit entgangen ist, dass man Widerspruch eingelegt hat oder weshalb eine solche Mahnung sonst erfolgt.

Man sollte darauf verweisen, dass man solche Mahnungen zukünftig nicht wünscht, sich durch solche belästigt fühlt. Man möge sich mit Rücksiht auf die gesetzliche Verpflichtung zu einer preisgünstigen Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen die Kosten dafür sparen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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EWE
« Antwort #50 am: 23. Februar 2006, 12:35:57 »
@Fricke

Danke!!

Ist doch immer wieder GOLD wert , wenn man sowas auf Nr. Sicher einträgt.

Mir kam es nämlich auch komisch vor, weil es plötzlich mit DATUM versehen war, wo das Geld verfügbar sein soll.

Dann werd ich mich ransetzen....


Gruß  Biene

Offline angeljustus

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EWE
« Antwort #51 am: 25. Februar 2006, 10:14:39 »
@Biene
@RA Fricke

Habe es genauso gemacht, wie jetzt von RA Fricke beschrieben. Mein Handeln war also richtig!
Mal sehen, wie die jetzt reagieren.

Viele Grüsse
angeljustus        :)

Offline alx

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EWE
« Antwort #52 am: 25. Februar 2006, 16:38:26 »
Äh, sorry uwes,

nur so eine Frage am Rande: Schon geklagt???

Gruß
Alex
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #53 am: 27. Februar 2006, 15:53:17 »
EWE unterliegt vor dem Landgericht Oldenburg:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2770

Offline uwes

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EWE
« Antwort #54 am: 27. Februar 2006, 16:14:51 »
Zitat von: \"alx\"
Äh, sorry uwes,

nur so eine Frage am Rande: Schon geklagt???


Nicht in Oldenburg. Das macht u.a. Advocat. Ich habe Musterverfahren in Delmenhorst laufen.

Uwes
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #55 am: 03. März 2006, 17:19:54 »
Neue Runde vor dem LG Oldenburg:

EWE soll gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt haben:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2770

Alte Dame soll wohl, wenn es nach dem Unternehmen ginge, zahlen oder frieren.

Gut, dass es Gerichte gibt.

Offline biene

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EWE
« Antwort #56 am: 04. März 2006, 09:04:07 »
es wird immer heftiger:

soeben erhalte ich das Schreiben der EWE mit Datum 2. März!

4 Seiten! - damit ist ein Kontoauszug beigelegt worden - wo mir auffällt - das z.B. plötzlich  schon 5x Mahngebühren berechnet wurden, die ja gar nicht berechtigt sind! - auf meiner alten Abrechnung stand ein ganz anderer Betrag! ( 10 € weniger!) :?:

zum Schreiben selbst:

Bestätigung des Schreibens,
allgemeine Anreden und Ziele etc.
Hinweis auf meinen Widerspruch gegen die Preiserhöhungen nach § 315 BGB.

Bundeskartellamt sorgt im Bereich Energie für alle Kunden dafür dass kein preismissbrauch erfolgt. EWE hat  immer über die Preiserhöhungen informiert usw......

Dann:  \"In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auf eine Ende Dez. 2005 ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg aufmerksam machen: Das Gericht hat die Klage eines EWE-Kunden der unter Hinweis auf § 315 BGB feststellen lassen wollte, dass die Gaspreisanpassung zum 1. Sept. 2004 unangemessen hoch war - kostenpflichtig abgewiesen. In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist, sondern auch zu den günstigsten in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE nicht ! dazu verpflichtet ist - wie häufig gefordert wird - seine Preiskalkulation offen zu legen!.

Im Januar 2006 hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter kontte die Auffassung des Klägers nicht bestätigungen und gab der EWE Recht, die die Ölpreisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1. Sept. 2004 angegeben hatte!

Unseres Erachtens folgt aus beiden Gerichtsurteilen , dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. Deshalben weisen wir Ihren Widerspruch an dieser Stelle ausdrücklich zurück und bitten Sie von einer Kürzung Ihrer Rechnungsbeträge abzusehen. Sie ersparen sich damit ein aufwändiges Mahnverfahren bei dem zusätzliche Kosten enstehen.

Sie vertreten in Ihrem Schreiben die Auffassung, dass unsere Jahresrechnung nicht ordnungsgemäß fällig gestellt sei und berichtigt werden müsse. Dieser Auffassung können wir nicht folgen - unsere Rechnung ist fällig. Bitte haben sie verständnis dafür, dass wir Ihrer Forderung die aus der Preiserhöhung resultierenden und bis heute unbezahlten Mehrkosten nicht weiter anzumahnen, nicht nachkommen werden. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Preise nicht unrechtmäßig überhöht und damit fällig sind. Daher fordern wir Sie erneut auf, den fälligen Betrag an uns zu zahlen. Sollten Sie den fälligen Betrag nicht begleichen, so werden Sie weiterhin das Mahnverfahren durchlaufen. Wir möchten Sie an dieser Stelle noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die zusätzlichen Mahnkosten aufsummieren und von Ihnen zu tragen sind. Zu Ihrer Informatioen legen wir diesem Schreiben einen aktuellen Kontoauszug bei. ( liegt bei)

Trotz des Nachteils der Flächenversorgung bieten wir unseren Kunden regelmäßig günstigere Preise und Bedingungen als andere Unternehmen.... ( Anlage Preisvergleiche)

Uns ist bewußt, dass Öl und Gaskunden stark durch steigende Energiekosten belastet sind. Als Händler von Erdgas können wir die Verteuerung zwar etwas dämpfen - aber nicht komplett verhindern. Wie bei den zurückliegenden Preiserhöhungen gibt EWE auch jetzt nur einen Teil der stark gestiegenen Erdgas-Bezugskosten an die Kunden wieter (?) Durch die positive Entwicklung in anderen Geschäftsbereichen wie der Erdgas - Eigenproduktion kann EWE die Preisentwicklung ein wenig abfedern.-

Abschliessend möchten wir noch ergänzen, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir alle Kunden gleich behandeln - Sollte das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtssprechung EWE wg. überhöhter Preise zur Zurücknahme der Preiserhöhung zwingen, so werden wir natürlich alle Kunden gleich behandeln - egal ob sie Beschwerde eingereicht haben oder nicht......



Mir fällt bei diesem Schreiben z.B. auf - dass angeblich ja nicht bekannt ist - das neue Urteil vom Landgericht Oldenburg.
Schriftlich Kontra geben??

Biene

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #57 am: 04. März 2006, 11:26:25 »
@biene,

Gib der EWE kontra mit einem Schreiben

Weis daraufhin, dass die Darstellung in dem Schreiben falsch ist. Zitiere die neueste Entscheidung des LG Oldenburg 9 T 137/06 vom 15.2.06 hin.
MFG
Gerd Cremer
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Offline dieter potthoff

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EWE
« Antwort #58 am: 04. März 2006, 11:55:04 »
@biene


bei mir verhält sich die EWE anders.

Habe am 2.09.05 und 02.02.06 mit Musterschreiben gemäß § 315 BGB widerspruch eingelegt.

Als Anwort kam das hier schon mehrfach zitierte \" Bla-Bla-Schreiben \".

Habe die letzte geforderte Abschlagszahlung - Ende 2005 - nicht ausgeführt um keine Überzahlung zu leisten.

Per 23.10.05 kam die Jahresrechnung. Mein Widerspruch wurde nicht berücksichtigt. Also die Erhöhungen wurden in Rechnung gestellt.

Habe der EWE schriftlich migeteilt das die Rechnung wegen eingelegten Widerspruch fehlerhaft sei und habe selber nach alten Preisen abgerechnet und überwiesen.

Seit Oktober 2005 zahle ich monatlich nur noch nach tatsächlichen Verbrauch nach alten Preisen.
Also keine Einzugsermächtigung , kein Dauerauftrag sonder Einzelanweisung.

Eine Mahnung habe ich noch nicht erhalten.

Warum verfährt die EWE nicht bei allen Kunden gleich?

MfG
dieter

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #59 am: 04. März 2006, 12:15:47 »
@dieter potthoff

auch bei uns ist das gleiche Spiel,

die SW KH verfahren bei einigen Kunden auch anders.

Liegt vielleicht daran, dass die Rechnungsabteilung/Forderungsabteilung mit Frau Hartmann an der Spitze hausintern noch nicht richtig vom Geschäftsführer gebrieft wurde.

Gerade vorgestern mußte ich wieder hilfreich einem Mitglied von uns argumentativ/schriftlich zur Seite stehen.
MFG
Gerd Cremer
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