Das Urteil basiert offensichtlich auf Schriftsätzen des Versorgers, wie sie bundesweit auch bei Zahlungsklagen (bisher wenige bei Erdgas Südsachsen) zum Einsatz kommen.
Diese Schriftsätze sind auf den ersten Blick klar strukturiert und verkaufen doch den absurdesten Inhalt:
§ 315 BGB fände keine Anwendung, weil individuelle Preise im Massenverkehr und somit Einzelfallgerechtigkeit auch wegen der Gruppenbezogenheit der Tarife nicht möglich sei.
Wo der Unterschied zur Billigkeitskontrolle von Strom- und Wassertarifen liegen soll, auf die die Billigkeitskontrolle gerade erstreckt wird, bleibt dabei das Geheimnis.
Aber einen Amtsrichter kann eine solche Schreibe schon betören. Zumal, wenn es sich gut ins Urteil abschreiben lässt.
Man ist in der Preisbildung nicht frei wegen § 1 EnWG und § 5 AVBGasV....
Es wird ein Unterschied zwischen Markt- und Kostenpreisen aufgezeigt, obschon § 1 EnWG gerade immer Preise erfordert, die sich an den konkreten Kosten orienteiren müssen und nur einen angemessenen Gewinn zulassen.
Schlussendlich findet man noch Preiserhöhungen marktüblich, als wenn es so etwas gäbe, ohne den eigenen Gewinnanteil am Preis unbillig zu erhöhen....
Solche Schriftsätze haben in der Regel einen Umfang von 25 bis 30 Seiten (beidseitig bedruckt) und sind meist von Dres. unterzeichnet.
Da kann ein Amtsrichter schon einmal ins Schwäremen geraten, wenn man ihn aus den Abwegigkeiten nicht gezielt herausholt.
Der größte Fehler besteht darin, sich nicht gegen ein vereinfachtes Verfahren zu wehren, so dass der Richter den Versorgerschriftsatz ohne mündliche Verhandlung für sein Urteil abdiktieren kann....
Man kann also viel verkehrt machen.
Mir ist nicht klar, wie jemand, der Neuland betritt und einen großen Schritt wagt, dann auf eine mündliche Verhandlung verzichten kann?
Merkwürdig ist das schon.
Das Bundeskartellamt hatte mal die Frage aufgeworfen, ob es sich nicht bei der Ölpreisbindung, wenn von allen praktiziert, nicht um eine unzulässige Preisabsprache handelt. Schließlich hat es die gleiche Wirkung......
Es geschehen dann marktübliche Preiserhöhungen, in immer kürzeren Zeitabständen und immer mehr schaukeln sich die Preise hoch und keiner weiß warum eigentlich. Es ist der Markt, der alles regelt.
Da kann gar keiner etwas dafür. Wir leben auf keiner Insel, wir importieren nicht selbst....
Dabei sind wir nah am Marktversagen, wenn es denn schon einen Markt gibt.
Selbst Regionalversorger nennen ihre Mitarbeiterzahlen und bezeichnen sich als mittelständische Unternehmen in freier Marktwirtschaft........
Wenn es nach den Mitrabeiterzahlen geht ist E.ON Ruhrgas auch nicht gerade bedeutend..., möglicherweise Mittelstand.
Die wirklichen Hintergründe erfährt man facettenreich hier:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdfUnd deshalb sollte man daraus so viel wie nur möglich zitieren.
Man muss es jedoch erst einmal genau lesen und studieren.
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2006_01_17.shtmlFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt