Hallo @all,
hallo @hollmoor,
ich habe nun fleißig im Forum gelesen, weiß aber nicht so recht, ob ich die Situation richtig einschätze und bitte deshalb um Rat, zumal ich die Prozedur auch für meine Mutter durchführe. :?
Widerspruch gegen alle Erhöhungen seit 09/2004 legte ich mit dem Musterbrief ein. Jetzt kam die Abrechnung, zu neuen Preisen. Die EWE errechnete, dass ich nachzahlen muss und veranschlagte einen höheren Abschlag.
Ich widersprach der Erhöhung zum 01.02.2006 (Musterbrief).
Gegen die Jahresabrechnung legte ich für mich formlos Einspruch ein und bezog mich auf meinen Widerspruch. Laut meiner Berechnung habe ich ein Guthaben. (Ich habs mit der Rechnerei nicht hinbekommen, leider.) Die EWE bat ich um Erstattung und bot Verrechnung mit der nächsten Lastschrift (zum 01.03.2006) an. Eine Frist setzte ich nicht.
Aber die beiden Schreiben gab ich hier im Büro ab und zu weit ist der Weg nach Oldenburg:
Die EWE hat inzwischen den erhöhten Abschlag und die von ihr ermittelte Nachzahlung abgebucht.
Und jetzt weiß ich nicht recht weiter.
1. Darf ich die Lastschrift zurückgeben, ohne dass ich es zuvor ausdrücklich angekündigt hatte?
2. Ich darf nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnen, die EWE schon - ok. Aber: Wenn ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen kann, weshalb nicht auch eine oder zwei weitere? So käme ich dann doch auf den von mir errechneten Guthabenbetrag.
3. Wie kriege ich raus, welche KW-Angabe zu meiner Heizung gehört? Und warum reicht es nicht, wenn ich bloß vom abgelesenen Verbrauch ausgehe?
4. Excel kann ich nicht. Gibt es irgendwo auch einen Musterbrief als Word-Dokument? Sorry, aber ich kann nichts finden. :shock:
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
RenateP